Verkehrsrecht

Der Bereich des Verkehrsrecht untergliedert sich in drei einzelne Teilbereiche.
Es gibt je einen Teil mit dem meisten Bezug zum Zivil-, Ordnungs- und Strafrecht.

Unter dem Begriff des Verkehrsrechts finden sich Regelungen zu den rechtlichen Beziehungen zwischen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Das Verkehrsrecht insoweit ist damit ein Teil des Zivilrechts.
Häufigste Fallkonstellation im Verkehrsrecht ist der Verkehrsunfall.In diesem Zusammenhang handelt es sich meist um Ausgleichsforderungen im Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden.
Sie finden nebenstehend weitere Informationen in diesem Zusammenhang.

Wir stehen Ihnen außerdem auch im Rahmen des (Verkehrs-) Ordnungsrechts zur Verfügung. Hierbei bestehen die Verknüpfungen der Thematik um den Straßenverkehr am engsten mit dem Ordnungsrecht und dem Fahrerlaubnisrecht.
Das (Verkehrs-) Ordnungsrecht umfasst unter anderem die Verkehrsregeln und die Straßenverkehrsordnung, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln. Dabei geht es in erster Linie um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

In Fällen in denen Sie als Betroffener in einem Bußgeldverfahren Post von der Verwaltungsbehörde erhalten, stehen wir als Ihre fachkundigen und versierten Partner an Ihrer Seite.