Fahrlässige Körperverletzung

Die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr stellt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit anderen Personen dar, die zu einer Körperverletzung führt. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung muss der Täter hierbei nicht die Absicht bzw. den Vorsatz haben, dem Opfer Schmerzen oder Verletzungen zuzufügen. Es genügt, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet und dadurch eine Körperverletzung verursacht.

Ein typisches Beispiel für fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr ist der Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Fahrer hat dabei die Verkehrsregeln missachtet und dadurch eine Kollision verursacht, bei der eine Person verletzt wird. Aber auch in anderen Situationen kann es zu einer fahrlässigen Körperverletzung kommen, beispielsweise wenn ein Arzt bei einer Operation einen Fehler macht oder wenn ein Bauarbeiter bei der Arbeit die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält.
Im Rahmen des Verkehrsrecht hat die fahrlässige Körperverletzung einen möglichen Schadensersatzanspruch zur Folge.

Eine fahrlässige Körperverletzung hat regelmäßig auch strafrechtliche Folgen. Sie finden hier weitere Informationen wegen eines Verstoßes nach § 229 StGB.

Steinhausen

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