Fahrlässige Tötung

Es handelt sich dabei um eine fahrlässige Handlung, die zum Tod eines Menschen führt. Im Gegensatz zum Mord und Totschlag ist bei der fahrlässigen Tötung kein Vorsatz erforderlich.
Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn der Täter durch sein Tun die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt hat und dadurch den Tod eines Menschen verursacht hat. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet.

Anders als im Strafrecht, das die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB regelt, geht es im Rahmen des Verkehrsrechts nicht um die Bestrafung des Unfallverursachers bzw. des Verantwortlichen. Vielmehr ist meist ein Schadensersatzanspruch bzw. ein Schmerzensgeldanspruch der Erben Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung.

Steinhausen

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