Fahrerlaubnisrecht

Das Fahrerlaubnisrecht enthält Regelungen zum um die Befugnis zur Teilnahme am Straßenverkehr. Es regelt beispielsweise die Erteilung, Verlängerung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Fahrerlaubnisrecht regelt damit die Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, sowie die Folgen, die eintreten können, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine Fahrerlaubnis entzogen wird.

Zunächst muss eine Person, die eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Person das Mindestalter erreicht hat und körperlich sowie geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Zudem müssen bei der Antragstellung alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden, wie beispielsweise ein Sehtest oder ggf. ein ärztliches Gutachten.

Ist man erst einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis, unterliegt man natürlich weiteren (rechtlichen) Regelungen. Kurz: man muss sich an bestimmte Regeln halten, um die Fahrerlaubnis nicht wieder zu riskieren. Verstöße gegen Verkehrsregeln können zur Folge haben, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird oder bestimmte Auflagen, wie beispielsweise eine Nachschulung, erfüllt werden müssen.

Eine weitere wichtige Regelung im Fahrerlaubnisrecht betrifft die körperliche bzw. geistige Eignung von Fahrzeugführern. Wenn Zweifel an der Eignung einer Person bestehen, beispielsweise aufgrund von Straftaten oder gesundheitlichen Einschränkungen, kann die Fahrerlaubnisbehörde schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis entziehen. Auch bestimmte Auflagen sind denkbar, um die Eignung der Person zu überprüfen.

Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts gibt es auch Verfahrensregeln, die im Falle von Entziehungen oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis gelten. Beispielsweise hat die betroffene Person das Recht, Einspruch gegen eine Entscheidung einer Ordnungsbehörde einzulegen und in einem Verwaltungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung prüfen zu lassen.

Ein zusätzlicher Teilbereich des Fahrerlaubnisrechts betrifft die Ausstellung von EU-Fahrerlaubnissen. Seit 2013 ist es Unionsbürgern unter gewissen Voraussetzungen möglich, eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat zu erwerben und diese dann in Deutschland anerkennen zu lassen.

Wenn es zu Verstößen gegen die wichtigen Normen des Fahrerlaubnisrechts kommt, können die Konsequenzen natürlich schwerwiegend sein. In Betracht kommen zunächst Bußgelder oder auch Fahrverbote. Aber auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen, wie beispielsweise eine Freiheitsstrafe.

Wir empfehlen im Falle von Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht sofort Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir sind bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Verteidigung gegen Vorwürfe in diesem Zusammenhang eine große Hilfe und sichern Ihre Rechte bestmöglich.

Wir können Sie nicht nur bei der Beantragung der Fahrerlaubnis oder einer Verlängerung unterstützen, sondern auch bei Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde. Natürlich sind wir erst recht der richtige Ansprechpartner im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Steinhausen

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