Verkehrsordnungsrecht

Das Recht rund um verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten ist ein Teil des Verkehrsrechts und beschäftigt sich mit Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren von roten Ampeln, das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Fahren ohne Anschnallgurt. Damit machen diese Themen auch zu ganz wesentlichen Teilen unseren beruflichen Alltag aus. Wir vertreten unzählige Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu sämtlichen verkehrsordnungsrechtlichen Fragestellungen und in so gelagerten Bußgeldverfahren.

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Je nach Ausgang der vorläufigen Ermittlungen kann dies bedeuten, dass bei Ihnen der unliebsame „gelbe Umschlag“ im Postkasten landet. Das Bußgeldverfahren selbst ist ein Verwaltungsverfahren und wird von der zuständigen Bußgeldstelle durchgeführt. Das Ziel des Verfahrens ist es, den Verstoß aufzuklären und eine angemessene Sanktion zu verhängen. Die Sanktionen können von einem einfachen Verwarngeld bis hin zu einem Fahrverbot oder einer Geldstrafe reichen. Aus seiner Natur als Verwaltungsverfahren ist es aus unserer Sicht absolut empfehlenswert, sich nicht nur von einem reinen Zivilrechtler vertreten zu lassen. Insbesondere die tiefgehende Kenntnis des Verfahrensrechts machen uns als Strafverteidiger regelmäßig zu Ihrer besseren Wahl wenn es um die Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Bußgeldverfahren geht. Wir vertreten Sie hier natürlich bedingungslos und mit dem nötigen Nachdruck.

In einigen Fällen kann es auch zu einem Fahrverbot oder sogar einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Straftat im Zusammenhang steht oder wenn der Fahrer bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen hat. In solchen Fällen zeigt sich erst Recht der Vorteil sich von erfahrenen Strafverteidigern vertreten zu lassen.

Wir machen dabei nicht bei der Einlegung eines Rechtsmittels halt. Wir überprüfen die gesamte Akte und das gesamte Verfahren auf Unstimmigkeiten. Für uns gehört dazu selbstverständlich auch die Überprüfung der Messmethoden und Messergebnisse bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Prüfung von Videoaufnahmen im Zusammenhang mit Rotlichtverstößen.

Lässt sich über diese Wege keine Sanktionierung umgehen setzen wir uns mit aller Kraft für eine faire und verhältnismäßige Lösung ein, die Ihre ganz individuelle Situation berücksichtigt und nicht unnötig einschneidend ist.

Wir raten jedenfalls dringend davon ab, einfach das Bußgeld bezahlen. In jedem Fall sollten Sie sich vorher beraten lassen. Ein Bußgeld heute kann morgen schon ungeahnte und viel schwerwiegendere Folgen haben. Diese wollen Sie unbedingt vermeiden. Eine strategisch durchdachte und fundierte Verteidigung durch uns als erfahrene Strafverteidiger und Anwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist hier das Gebot!

Steinhausen

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