Delikte gegen Vermögen und Eigentum sind im deutschen Strafrecht vielfältig geregelt. Sie können sowohl Sachschäden als auch Vermögensschäden umfassen. Zu den wichtigsten Delikten gehören Diebstahl, Raub, Betrug und Unterschlagung.
Der Diebstahl ist ein schwerwiegendes Delikt, das darin besteht, dass jemand eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der Raub geht noch weiter, indem er Gewalt oder Drohung gegen eine Person einsetzt, um ihr Eigentum zu stehlen. Der Betrug ist ein Delikt, das sich auf das Vermögen einer Person bezieht und darin besteht, dass jemand eine andere Person durch Täuschung dazu bringt, eine Handlung vorzunehmen, die ihr einen Vermögensschaden zufügt. Die Unterschlagung bezieht sich auf eine fremde Sache, die der Täter bereits in seinem Besitz hat, aber ohne die Erlaubnis des Eigentümers behält.
Aber auch andere Delikte gegen Vermögen und Eigentum sind strafbar. Dazu gehören beispielsweise das Fälschen von Dokumenten oder Urkunden, das Veruntreuen von Vermögenswerten oder die Verbreitung von Falschgeld.
Wer wegen eines Delikts gegen Vermögen und Eigentum angeklagt wird, sieht sich schwerwiegenden Konsequenzen gegenüber. Neben einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann auch ein erheblicher Rufschaden entstehen. Es ist daher unbedingt anzuraten, sich im Falle einer Anklage oder im Falle von Ermittlungen durch uns als erfahrene Strafverteidiger beraten zu lassen. Eine sorgfältige Prüfung des Falls, die Einholung von Gutachten und die Erstellung einer umfassenden Verteidigungsstrategie sind die Grundlage um eine angemessene Strafe auszuhandeln oder die Anklage abzuwehren.