Diebstahl

Der Diebstahl ist eine Straftat, die im deutschen Strafrecht in § 242 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Es handelt sich um einen Vermögensdelikt, bei dem der Täter fremdes bewegliches Eigentum weggenommen hat, um es sich rechtswidrig zuzueignen.

Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn der Diebstahl unter erschwerenden Umständen begangen wird, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Waffenbesitz, oder bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls (z.B. bei besonders hohem Schaden), kann die Strafe erhöht werden.

Neben dem einfachen Diebstahl gibt es noch weitere Formen von Diebstahl im Strafgesetzbuch, wie z.B. Bandendiebstahl, Diebstahl mit Waffen oder Einbruchdiebstahl. Jede Form hat ihre eigenen spezifischen Strafandrohungen.

Im Falle einer Anklage wegen Diebstahls sind Sie gut beraten direkt anwaltliche Hilfe zu suchen. Wir sind als erfahrene Strafverteidiger Ihre richtigen Ansprechpartner, wenn es um Vorladungen oder eine Anklage bzw. einen Strafbefehl geht.

Eine Verurteilung wegen Diebstahls kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Folgen haben, wie z.B. Schadensersatzforderungen des Geschädigten.

Es ist wichtig zu betonen, dass Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist und mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Deshalb ist unsere Empfehlung eindeutig: Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtzeitig an uns wenden, um so gemeinsam für Sie die bestmögliche Verteidigung zu sichern.

Steinhausen

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