Erpressung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafrecht umfassend geregelt ist. Sie ist in § 253 StGB als Verbrechen definiert und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft. Es handelt sich dabei um eine Nötigungshandlung, bei der das Opfer zu einer Handlung oder Unterlassung gezwungen wird, indem ihm ein empfindlicher Nachteil in Aussicht gestellt oder eine empfindliche Schädigung angedroht wird.
Die Erpressung besteht aus zwei Tatbestandsmerkmalen: der Nötigungshandlung und dem damit verbundenen Ziel, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Um eine Erpressung zu begehen, muss eine Person eine andere Person durch Drohung zu einer Handlung oder Unterlassung zwingen. Die Drohung muss einen empfindlichen Nachteil in Aussicht stellen oder eine empfindliche Schädigung androhen. Ein empfindlicher Nachteil liegt vor, wenn das Opfer einen erheblichen Nachteil erleidet, der über das hinausgeht, was im Allgemeinen als unvermeidbar oder unbedeutend angesehen wird. Eine empfindliche Schädigung ist gegeben, wenn das Opfer einen erheblichen Schaden erleidet, der über das hinausgeht, was im Allgemeinen als unvermeidbar oder unbedeutend angesehen wird.
Ziel der Erpressung ist es, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Der Vermögensvorteil kann in Geld, Sachleistungen oder anderen Vermögenswerten bestehen. Die Erpressung kann auch auf die Erlangung von Informationen oder Dienstleistungen abzielen.
Erpressung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Tat und den persönlichen sowie individuellen Umständen des Täters.
Neben der Strafverfolgung drohen dem Täter auch zivilrechtliche Konsequenzen. Das Opfer kann Schadensersatzansprüche geltend machen und den erlittenen Schaden ersetzt verlangen. Der Täter muss auch damit rechnen, dass sein Ruf durch die Anklage und Verurteilung beschädigt wird. Dies kann berufliche Konsequenzen haben und zu einem sozialen Ausschluss führen.
Insgesamt ist Erpressung ein schwerwiegendes Delikt und kann zu empfindlichen Strafen führen. Wir empfehlen daher dringend, dass Sie im Falle der Beschuldigung wegen Erpressung unseren Rat einholen und sich durch uns vertreten lassen. Wir sind langjährig erfahren und haben bundesweit bereits unzählige Mandanten mit Erfolg vertreten.