Raub

Der Raub ist ein schweres Delikt im deutschen Strafrecht und ist in § 249 StGB als Verbrechen geregelt. Beim Raub handelt es sich um ein Gewaltdelikt gegen das Vermögen eines Dritten. Beim Raub wird das Opfer unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt dazu gezwungen, dem Täter eine fremde bewegliche Sache zu geben oder herauszugeben. In diesem Zusammenhang wird auch von der sogenannten „Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten“ gesprochen.

Der Tatbestand des Raubs setzt damit die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewaltanwendung voraus. Hierunter fällt nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychischer Druck, Drohungen oder Nötigung. Außerdem muss es sich bei der Sache um eine fremde bewegliche Sache handeln, die dem Opfer zumindest mittelbar zusteht.

Im Gegensatz zum Diebstahl oder der Unterschlagung geht es beim Raub also um die Durchsetzung des Willens des Täters gegen den Willen des Opfers durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt. Der Täter hat somit eine aktive Rolle und nimmt die Sache in Besitz, während das Opfer passiv bleibt.

Die Strafbarkeit des Raubs wird in § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet. Bei besonders schweren Fällen kann das Strafmaß auch höher ausfallen. In jedem Fall ist der Raub ein Verbrechen und kein bloßes Vergehen.

Eine besondere Form des Raubs ist der sogenannte Bandenraub. Hierbei handelt es sich um einen Raub, der von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen wird. Der Täter muss dabei nicht zwangsläufig Teil einer organisierten Bande sein, es reicht aus, wenn er gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person handelt und dabei eine enge Bindung und Abstimmung besteht.

Die Aufklärung von Raubdelikten gestaltet sich oft schwierig, da es häufig keine Zeugen oder Hinweise gibt. Um den Täter zu überführen, ist es oft notwendig, forensische Spuren wie DNA-Proben oder Fingerabdrücke auszuwerten. Auch Aussagen von Opfern und möglichen Zeugen können zur Aufklärung beitragen. Hierin liegt aber auch oft eine Chance zur Verteidigung; viele Aspekte, die zu einem Tatvorwurf „zusammengesetzt“ werden müssen, bergen auch das Risiko von Fehlbewertungen durch die Ermittlungsbeamten bzw. Verfahrensfehler.

Im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder einer Anklage wegen Raubs ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig von uns als langjährig erfahrene Strafverteidiger beraten zu lassen. Wir können behilflich sein, die Anklage bestenfalls abzuwehren oder uns dafür einsetzen, eine angemessene Strafe auszuhandeln. Auch hier kommt einer peniblen und extrem sorgsamen Aufbereitung des Sachverhaltes und des Tatvorwurfs eine besondere Rolle zu; es geht um nichts weniger als Ihre persönliche Freiheit. Riskieren Sie hier nichts und lassen Sie uns Ihre Rechte und Interessen bestmöglich schützen!

Steinhausen

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