Unterschlagung

Die Unterschlagung ist ein Delikt im deutschen Strafrecht und ist in § 246 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Im Gegensatz zum Diebstahl setzt die Unterschlagung eine rechtlich geschützte fremde Sache voraus, die dem Täter anvertraut oder überlassen wurde.

Unter Anvertrauen versteht man dabei die Überlassung einer Sache durch den Eigentümer an den Täter, der diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verwahren oder weiterverarbeiten soll. Eine Überlassung liegt hingegen vor, wenn der Täter die Sache unter bestimmten Bedingungen erhält, die er einhalten muss, wie beispielsweise bei einem Vertrag über die Lieferung einer Ware.

Um den Tatbestand der Unterschlagung zu erfüllen, muss der Täter eine fremde bewegliche Sache an sich bringen oder behalten und dadurch einen Vermögensvorteil erlangen, ohne dazu berechtigt zu sein. Der Täter handelt dabei vorsätzlich, also mit dem Wissen und Willen, die Sache widerrechtlich an sich zu bringen oder zu behalten.

Beispielhaft wäre dies der Fall, wenn ein Angestellter Geld aus der Kasse des Arbeitgebers entwendet oder ein Auto aus der Werkstatt, in der es repariert wurde, nicht zurückgibt, obwohl es ihm nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurde.

Auch bei der Unterschlagung gelten bestimmte Strafrahmen, je nach Schwere der Tat. Der Strafrahmen bei einfachen Fällen der Unterschlagung reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. In besonders schweren Fällen der Unterschlagung, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder eine große Summe entwendet, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Wir unterstützen Sie mit einer individuellen Verteidigungsstrategie und sind Ihr kompetenter Partner in einem Strafverfahren, in dem es um Ihre persönliche Freiheit geht. Vertrauen Sie beruhigt auf unsere Expertise und Erfahrung und seien Sie versichert, dass wir bedingungslos und zielstrebig nur Ihre Interessen verfolgen. Langjährig erfahren, hochpräzise und schlagkräftig.

Steinhausen

Strafverteidiger
Rechtsanwälte

T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M +49 173 6678711