Neuer THC-Grenzwert für den Straßenverkehr im Zuge der Cannabislegalisierung

Die endgültige Verabschiedung der Cannabislegalisierung ist nun eine Tatsache. Trotz der geplanten Einführung eines neuen THC-Grenzwerts bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin mit dem Risiko des Führerscheinverlusts verbunden.


Einführung eines neuen THC-Grenzwerts im Zusammenhang mit Cannabis

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium die Einführung eines neuen THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert wird als relevant für die Verkehrssicherheit angesehen und könnte in naher Zukunft gesetzlich festgelegt werden. Bisher existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch gilt ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum in der Rechtsprechung als Richtwert, ab dem Sanktionen drohen.

Vorerst bleibt der bisherige Grenzwert bestehen

Die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts erfordert eine Gesetzesänderung durch den Bundestag. Zum Zeitpunkt des Starts der teilweisen Cannabis-Legalisierung seit Ostermontag (1. April) ist dies jedoch noch nicht geschehen. Bis eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, bleiben die aktuellen strengeren Richtlinien in Kraft.

Sollte die Gesetzesänderung umgesetzt werden, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum, als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Dies könnte zu Bußgeldern von mindestens 1000 Euro führen, bei wiederholtem Verstoß sogar bis zu 3500 Euro.

Der ADAC befürwortet die Einführung neuer Messverfahren

Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung bleibt der ADAC davon überzeugt, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlangsamen, was zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Daher ist aus Sicht der ADAC-Experten eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken unerlässlich und sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alternative Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah zum Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung ausführlich evaluiert werden.

Der Grenzwert wird aus diesem Grund diskutiert

In der Fachwelt gibt es seit Jahren Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Deutsche Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht haben mehrfach eine Anpassung des aktuellen THC-Werts im Blut vorgeschlagen.

Die Experten argumentieren, dass der aktuelle THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert ermöglicht jedoch keinen eindeutigen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Cannabis Legalisierung


Seit dem 1. April ist Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht länger als Betäubungsmittel klassifiziert. Erwachsene dürfen nun legal bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In privaten Wohnungen sind außerdem bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen erlaubt sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Des Weiteren ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen möglich.

Die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erworben werden können, werden vorerst nicht eingeführt. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland in Modellprojekten getestet, was jedoch ein separates Gesetz erfordert, das derzeit noch nicht vorliegt.