Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Es umfasst alle Regelungen bezüglich des Vermögens des Verstorbenen und dessen Verteilung an die Erben. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann für viele Menschen eine komplexe und schwierige Angelegenheit sein.

Ein wichtiger Aspekt des Erbrechts ist die gesetzliche Erbfolge. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt, wer als Erbe des Verstorbenen gilt und welcher Anteil des Vermögens auf die einzelnen Erben entfällt. Hierbei gibt es verschiedene Regelungen, je nachdem ob es sich um eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, ob es Kinder oder Enkel gibt, und so weiter.

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlässt, wird dieses bei der Verteilung des Vermögens berücksichtigt. Im Testament kann der Verstorbene bestimmen, wer Erbe seines Vermögens werden soll und in welchem Umfang. Es gibt jedoch bestimmte gesetzliche Grenzen, zum Beispiel im Hinblick auf die Pflichtteilsansprüche von nahen Verwandten, die auch bei einem Testament zu berücksichtigen sind.

Klassiker in der erbrechtlichen Praxis sind neben Pflichtteilsansprüchen und Streitigkeiten insoweit Konflikte im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft.

Ebenso häufig entstehen bereits im Vorfeld zu erbrechtlichen Folgen Fragen rund um das Thema eines gerechten Ausgleichs unter Familienangehörigen oder beispielsweise Geschwistern auf. Hier kommt man oft an einem Erbvertrag nicht vorbei. In einem Erbvertrag können sich der Erblasser und die Erben auf die Erbfolge einigen und diese vertraglich festlegen. Ein Erbvertrag kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen werden und bedarf ggf. besonderer Formerfordernisse.

Auch das Thema Pflege und Erbe ist im Erbrecht von großer Bedeutung. Viele Menschen fragen sich, ob sie ihr Vermögen zu Lebzeiten schon an ihre Kinder oder Enkel übertragen sollten, um im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht alles zu verlieren. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Schenkung oder die Übertragung des Vermögens in eine Stiftung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Erbrecht ist die Testamentsvollstreckung. Hierbei wird eine Person (der Testamentsvollstrecker) damit beauftragt, das Testament umzusetzen und das Vermögen entsprechend zu verteilen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers zu ermitteln und umzusetzen. Hierbei kann es auch vorkommen, dass sich Erben nicht einig sind oder es Streitigkeiten um das Erbe gibt.

Auch bei der Vermögensnachfolge ist die Unterstützung durch einen Erbrechtler von großer Bedeutung. Wir können bei der Erstellung eines Nachfolgeplans helfen und dabei beraten, welche Regelungen getroffen werden sollten, um die Übertragung von Vermögen möglichst reibungslos und steueroptimiert zu gestalten.

Ob zur gerichtlichen Klärung, schlichtend im Vorfeld oder beratend und vorausschauend; als Rechtsanwälte für Zivilrecht können wir Ihnen in nahezu allen erbrechtlichen Angelegenheiten behilflich sein. Wir können zum einen als neutrale Partei vermitteln und eine außergerichtliche Einigung zwischen den Erben herbeiführen und zum anderen, falls dies nicht möglich ist, können wir erfahren und zielsicher Ihre Interessen vor Gericht schützen und sichern.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.