Pflichtteilsansprüche durchsetzen

Planen Sie gerade die Verteilung Ihres Nachlasses und stehen vor der Herausforderung, mehrere Pflichtteilsberechtigte zu berücksichtigen? Befinden Sie sich bereits inmitten einer Familienauseinandersetzung, weil ein Erbe Ihnen Ihren rechtmäßigen Anspruch verweigert? Selbst wenn ein Angehöriger durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurde, hat er dennoch das Recht auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe. Obwohl die rechtliche Situation in vielen Fällen klar ist, kommt es oft vor, dass andere Erben die Auszahlung des Pflichtteils an die Berechtigten verweigern. In solchen Situationen kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Erbrecht sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche zu sichern. Selbst wenn sich alle Pflichtteilsberechtigten über die Abwicklung des Nachlasses einig sind, kann ein Anwalt Ihnen bei der Berechnung der individuellen Ansprüche anhand des Nachlasswerts und der Erbquote behilflich sein. Es ist ratsam, eine anwaltliche Beratung bereits bei der Planung Ihres Nachlasses in Betracht zu ziehen, insbesondere wenn Sie mehrere Kinder und Enkel haben oder Immobilien besitzen. Auf diese Weise können Erbstreitigkeiten vermieden und das Erbe ohne Gerichtsverfahren geregelt werden.

Im Folgenden können Sie Informationen zur Zusammensetzung des Pflichtteilsanspruchs, zur Pflichtteilsberechtigung und zur Frage, wann ein Verzicht sinnvoll sein kann, finden.

Pflichtteilsberechtigte

Die Pflichtteilsberechtigten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau festgelegt. Dazu gehören:

  • Kinder (einschließlich nichteheliche und adoptierte Kinder, jedoch keine Stief- oder Ziehkinder).
  • Enkel des Erblassers, die in das Erbe eintreten, wenn ihr Elternteil (das Kind des Erblassers) vorverstorben ist.
  • Eltern, falls der Erblasser kinderlos geblieben ist.
  • Ehepartner und Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft.

Dagegen sind Geschwister und weitere Verwandte (wie Onkel, Tante, Nichten und Neffen) von der Pflichtteilsberechtigung ausgeschlossen. Obwohl sie ein gesetzliches Erbrecht haben können, sind sie nicht pflichtteilsberechtigt.

Höhe des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote, die der Hälfte der gesetzlichen Erbquote entspricht, also dem Anteil, den der Pflichtteilsberechtigte geerbt hätte. Es gibt zwei Arten von Pflichtteilsansprüchen:

  1. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch: Dieser Anspruch basiert auf dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  2. Pflichtteilsergänzungsanspruch: Dieser gleicht eine Verringerung des Pflichtteilsanspruchs aufgrund von Schenkungen aus, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall gemacht wurden. Die Höhe des Anspruchs hängt davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Pflichtteil auszahlen lassen

Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt erst nach dem Tod des Erblassers. Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie den Pflichtteil von den Erben einfordern, wobei Sie beachten müssen, dass es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gibt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf den Pflichtteil entstanden ist und Sie Kenntnis vom Erbfall erhalten haben. Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs obliegt dem Pflichtteilsberechtigten, der den gesamten Nachlasswert ermitteln muss, einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Nachlassverzeichnis.

Wann ein Verzicht auf den Pflichtteil sinnvoll ist

Wenn absehbar ist, dass Probleme und Konflikte aufgrund der Pflichtteilsauszahlung auftreten werden, können Pflichtteilsberechtigte bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Verzicht auf den Pflichtteil vereinbaren. Dies könnte beispielsweise erforderlich sein, wenn der Ehepartner das gemeinsame Haus verkaufen müsste, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Je nach familiärer Situation kann der Verzicht mit einer Gegenleistung verbunden sein, die als Ausgleich dient. Für die Wirksamkeit muss der Pflichtteilsverzicht notariell beurkundet werden, und er kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden.

Ein Erbe verweigert die Auszahlung

Wenn ein Erbe aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, den Pflichtteil auszuzahlen, kann eine Stundung erfolgen. Falls der Erbe die Auszahlung verweigert, haben Sie rechtliche Optionen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann den Erben auffordern, den Pflichtteil zu zahlen, und Sie können Ihren Anspruch auch direkt vor Gericht geltend machen.

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