Baurecht

Der Rechtsbereich des Baurechts umfasst sowohl öffentliche als auch private Regelungen und Aspekte des Rechts. Er gliedert sich damit in die Teilbereiche des privaten Baurechts und des öffentlichen Baurechts.
Im Bereich des privaten Baurechts geht es meist um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauleistungen und Bauplanungsleistungen.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts geht es meist um Fragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben bzw. um die Genehmigung von Bauvorhaben.

Wir sind in baurechtlichen Angelegenheiten überaus erfahren und haben auch das nötige technische Verständnis, um Ihre Anliegen und Bedürfnisse konsequent vertreten zu können. Gerade im Bereich des Baurechts ist es wichtig, dass wir als Anwälte nicht nur die Materie des eigenen Handwerks beherrschen und verstehen – es kommt, wenn man so will oft gerade „kriegsentscheidend“ darauf an, auch das technische Verständnis mitzubringen um die Abläufe und praktischen Begebenheiten zu verstehen und zu kennen. Hier haben wir durch die Betreuung von verschiedenen Bauprojekten und Vorhaben, sowohl auf Seiten der Dienstleister als auch auf Seiten von Bauherren einen für Sie besonders wertvollen Erfahrungsvorsprung.