Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen z.B. Bauherren, Architekten und Bauunternehmern. Die sich insoweit ergebenden Pflichten und deren etwaige Verletzungen sind als Kern des privaten Baurechts zu bezeichnen. Das Baurecht in diesem Sinne bezieht sich auf die Errichtung, Änderung bzw. Modernisierung, aber auch den Abriss von Gebäuden und anderen Bauwerken und ist insbesondere wichtig, wenn es um Fragen der Haftung oder der Mängelbeseitigung geht. Das private Baurecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aber auch andere spezialgesetzliche Regelungen und Verordnungen sind regelmäßig betroffen oder entscheidungsrelevant.

Wichtiges Thema im privaten Baurecht sind etwaige Gewährleistungsansprüche. Wenn der Bauunternehmer eine mangelhafte Leistung erbracht hat, hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung der Vergütung. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Bauleistung.

Treten Mängel oder Fehler bei der Ausführung von Bauleistungen auf, ist die Frage nach der Haftung für die Betroffenen auf beiden Seiten von enormer Wichtigkeit Regelmäßig geht es im Baurecht um Forderungen die sowohl den Bauherren als auch den Bauunternehmern in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen können.

Wenn es z.B. zu Schäden an Personen oder Sachen kommt, die auf Mängel im Bauwerk oder auf Fehler bei der Planung oder Ausführung des Bauprojekts zurückzuführen sind, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierbei ist es ggf. von enormer Wichtigkeit, wenn die Haftung bereits im Vorfeld eindeutig geregelt ist.

Ein wichtiger Aspekt des privaten Baurechts ist der Bauvertrag, der zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer abgeschlossen wird. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und ist von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Bau eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks.

Der Bauvertrag sollte unter anderem folgende Aspekte regeln:

  • Art und Umfang der Bauleistung
  • Ausführungsfristen
  • Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • Mängelrechte und Gewährleistungsansprüche
  • Haftungsfragen
  • Änderungen des Bauvorhabens.

Aber auch Planungsleistungen durch einen Architekten sind vertraglich regelbar.

Der Architekt ist für die Planung und Überwachung des Bauvorhabens verantwortlich und hat eine wichtige Funktion bei der Umsetzung des Bauprojekts. Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Bau eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks.

Im Architektenvertrag sollten unter anderem folgende Aspekte geregelt sein:

  • Art und Umfang der Architektenleistung
  • Honorar und Zahlungsbedingungen
  • Haftungsfragen
  • Änderungen des Bauvorhabens
  • Urheberrechtliche Fragen.

Steinhausen

Strafverteidiger
Rechtsanwälte

T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M +49 173 6678711