Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht bezieht sich auf die Regelungen und Vorschriften, die von staatlichen Behörden erlassen werden und die Planung und Durchführung von Bauvorhaben betreffen. Hierzu gehören unter anderem das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Denkmalschutzrecht.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im öffentlichen Baurecht besonders komplex, da sie von einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geprägt werden. Für Bauherren und Planer ist es daher oft schwierig, den Überblick zu behalten und die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Wir sind in öffentlich baurechtlichen Angelegenheiten erfahren und haben aus einer Vielzahl von Mandaten und eigenen Projekten einen besonderen Überblick auf die breitgefächerten Anforderungen von Behörden und Ämtern.

Das Bauplanungsrecht regelt die Realisierbarkeit von Bauvorhaben, indem es beispielsweise die Nutzung von Grundstücken, die Größe von Gebäuden und die Art deren Nutzung festlegt. Das Bauordnungsrecht legt wiederum die Anforderungen an den Bau von Gebäuden fest, beispielsweise in Bezug auf den Brandschutz oder den Denkmalschutz.

Hierbei müssen zahlreiche Anforderungen und Vorschriften berücksichtigt werden, die von Gemeinden und Städten erlassen werden. Beispielsweise müssen die Bebauungspläne eingehalten werden, die die Art der Nutzung und Bebauung von Grundstücken festlegen. Auch muss das Bauvorhaben im Einklang mit den Umweltgesetzen stehen, um beispielsweise den Schutz von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Weiterhin müssen Aspekte wie der Brandschutz, die Statik und die Verkehrsanbindung berücksichtigt werden.

Im öffentlichen Baurecht geht es aber nicht nur um die Planung, sondern auch um die Durchführung von Bauprojekten. Hierzu gehört das Bauordnungsrecht, das die Anforderungen an den Bau von Gebäuden und anderen Bauwerken regelt. Hierunter fallen beispielsweise die Anforderungen an die Statik und den Brandschutz, aber auch an die Barrierefreiheit oder den Lärmschutz. Auch der Denkmalschutz kann eine Rolle spielen, wenn es sich um den Bau oder die Renovierung von historischen Gebäuden handelt.

Neben diesen Vorschriften gibt es noch viele weitere Gesetze und Verordnungen, die im öffentlichen Baurecht eine Rolle spielen. Hierzu gehören beispielsweise das Baurecht der Länder, das Wasserrecht oder das Immissionsschutzrecht. All diese Vorschriften haben das Ziel, die Planung und Durchführung von Bauprojekten im Einklang mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Zielen zu gestalten.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts gibt es spezielle Anforderungen für kulturhistorisch bedeutsame Gebäude. Auch die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude unterliegt oft in diesem Zusammenhang besonderen gesetzlichen Regelungen. Beispielsweise müssen diese Gebäude oft besondere Anforderungen erfüllen, um für Wohn- oder Gewerbenutzung zugelassen zu werden. Wir sind in diesem Bereich auf Grund unserer erfolgreichen Betreuung und Vertretung verschiedener Projektträger sowie im Rahmen eigener Projekte in diesem Zusammenhang erfahren und mit besonderer Leidenschaft beim Thema.

Gerade aufgrund der Komplexität des öffentlichen Baurechts und der Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften ist es ratsam, sich frühzeitig durch uns beraten zu lassen. Wir helfen gern dabei, alle notwendigen Anforderungen zu erfüllen und rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Auch bei der Erstellung von Verträgen oder der Abwehr von behördlichen Auflagen und Einsprüchen stehen wir Ihnen zur Seite. Insbesondere bei größeren Projekten, die einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeuten, können wir vorausschauend und gekonnt dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren.

Steinhausen

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