Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst verschiedene Delikte, die mit sexualbezogenem Verhalten in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder auch exhibitionistische Handlungen. Die Strafnormen für derartige Delikte finden sich im Strafgesetzbuch. Die Strafen sind je nach Schwere des Delikts unterschiedlich und können von einer Geldstrafe bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe reichen.

Ganz besondere praktische Relevanz hat der Tatbestand des § 184b StGB. Hierbei ist die Verbreitung, der Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt. Das Strafgesetzbuch normiert hierzu den Charakter der Tat als Verbrechen, da eine gesetzliche Mindeststrafe von wenigstens einem Jahr Haft vorgesehen ist. Adressaten einer einer Vorladung wegen eines Verstoßes gegen § 184b StGB sind damit enorm gefährdet was deren zukünftigen Lebensweg betrifft; hier geht es besonders schnell, wie bei ganz erheblichen Gewaltdelikten auch um den Erhalt der persönlichen Freiheit.

Weit überdurchschnittlich häufig steht im Zusammenhang wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 184b StGB auch eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume an. Mehrmals die Woche sind wir als Strafverteidiger gefragt, wenn es zunächst darum geht, völlig aufgelöste und oft auch verängstigte Mandanten nach der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses zu beraten. Wir verfügen insbesondere im Bereich der Verteidigung gegen Vorwürfe in diesem Zusammenhang über eine herausragende Expertise – zögern Sie daher nicht Kontakt zu uns aufzunehmen und sich von uns effektiv vertreten zu lassen. Selbstverständlich mit dem höchsten denkbaren Maß an Verschwiegenheit.