Die sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) und Vergewaltigung (§ 177a StGB) zählen zu den schwersten Sexualdelikten. Bei einer sexuellen Nötigung handelt es sich um eine sexuelle Handlung, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen wird. Die Vergewaltigung geht noch einen Schritt weiter und umfasst den Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers. Beide Delikte werden mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr geahndet und können je nach Schwere der Tat und weiterer Umstände auch zu langjährigen Freiheitsstrafen führen.