Sexuelle Belästigung

Unter sexueller Belästigung (§ 184i StGB) versteht man eine sexuell motivierte Handlung, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen wird oder das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt. Hierzu zählen beispielsweise unerwünschte Berührungen oder anzügliche Bemerkungen. Je nach Schwere der Tat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Steinhausen

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