Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

§ 226 StGB regelt die Strafbarkeit der schweren Körperverletzung. Im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung wird bei der schweren Körperverletzung ein schweres körperliches Leiden verursacht. Dies bedeutet, dass der Körperverletzungserfolg entweder besonders intensiv oder langanhaltend sein muss.

Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter dem Opfer eine Verletzung zufügt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zur Folge hat. Es handelt sich dabei um eine Verletzung, die das Opfer in seiner körperlichen Unversehrtheit schwer beeinträchtigt oder dauerhafte Folgen hat. Hierunter fallen beispielsweise Verletzungen, die zu dauerhaften Einschränkungen oder Behinderungen führen, wie zum Beispiel Verlust von Sinnesorganen oder Gliedmaßen.

Die schwere Körperverletzung ist eine Verbrechensstraftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise wenn das Opfer dauerhafte Gesundheitsschäden erleidet oder sogar stirbt, kann die Strafe erhöht werden.

Bei der Beurteilung, ob eine Körperverletzung als schwer anzusehen ist, sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dabei kann unter anderem die Art der Verletzung, das Alter und der Gesundheitszustand des Opfers sowie das Vorhandensein von Begleitumständen wie eine besonders demütigende oder brutale Handlungsweise des Täters eine Rolle spielen.

In der Praxis stellt die Abgrenzung zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung oftmals eine Herausforderung dar. So können schon geringe Unterschiede in der Art und Schwere der Verletzung oder in den Begleitumständen darüber entscheiden, ob eine Körperverletzung als schwer oder lediglich als einfach zu bewerten ist.

Steinhausen

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