Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

Im deutschen Strafrecht zählen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte zu den schwersten Straftaten. Das geschützte Rechtsgut ist die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen. Diese ist schon im ersten Abschnitt des Grundgesetzes geschützt und sie genießt damit Verfassungsrang.

Wir als erfahrene Strafverteidiger stehen an Ihrer Seite wenn es um Ermittlungsverfahren oder Anklagen wegen Körperverletzungs- und Tötugunsdelikten geht. Ziel unseres Einsatzes ist entweder, eine Strafe ganz abzuwehren oder eine faire Strafe zu erreichen. Eine sorgfältige und individuelle Prüfung des Falls, die Einholung von Gutachten und die Erstellung einer umfassenden Verteidigungsstrategie sind hierbei entscheidend. Nur durch sorgsame und akribische Verteidigung kann eine Verurteilung bzw. eine hohe Strafe vermieden werden. Wir haben bereits in unzähligen Fällen dieser Art mit großem Erfolg verteidigt; von Anklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung, bis hin zu Mord.

Wir sind nur Ihnen verpflichtet und setzen uns mit voller Energie und unserem gesamten Können für das optimale Ergebnis ein!