Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB stellt eine schwerwiegende Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung setzt beispielsweise voraus, dass der Täter den Körper eines anderen Menschen misshandelt oder an der Gesundheit schädigt und hierbei eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, die Gesundheit des Opfers durch eine andere Handlung besonders gefährdet oder die Tat gemeinschaftlich begeht.

Eine Waffe im Sinne des § 224 StGB ist jedes Werkzeug, das nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Als gefährliches Werkzeug kommen auch Gegenstände in Betracht, die ihrer Zweckbestimmung nach nicht zur Verletzung von Personen geeignet sind, jedoch durch die Art ihrer Benutzung oder durch den Einsatz bei der Tat in der Lage sind, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Der Begriff der „Gesundheitsschädigung“ ist dabei weit zu verstehen und umfasst jede Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens. Es müssen jedoch nicht zwangsläufig schwere körperliche Verletzungen vorliegen, auch eine vorübergehende Beeinträchtigung der Gesundheit kann ausreichend sein.

Die besondere Gefährlichkeit der Tat ergibt sich aus dem Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, durch den das Verletzungsrisiko für das Opfer erheblich erhöht wird. Eine Gesundheitsgefahr liegt auch dann vor, wenn der Täter das Opfer auf eine besondere Art und Weise verletzt oder eine Handlung begeht, die geeignet ist, eine Gesundheitsgefahr herbeizuführen, wie etwa das Verabreichen von Gift oder das Anstecken mit einer Krankheit.

Die Tat wird auch dann als gefährliche Körperverletzung bestraft, wenn sie von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wird, selbst wenn nur ein Täter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug einsetzt oder die Gesundheit des Opfers besonders gefährdet.

In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung oft schwierig. So kann bereits der Einsatz eines spitzen Gegenstands bei einer Schlägerei den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen. Die Bewertung hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab.

In jedem Fall sollten Beschuldigte, die einer Straftat nach § 224 StGB beschuldigt werden, sich dringend an uns als ihre erfahrenen Strafverteidiger wenden. Wir können die Sach- und Rechtslage prüfen und die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. So kann eine angemessene Strafe erzielt werden oder die Vorwürfe ganz abgewehrt werden.

Steinhausen

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