Fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Die fahrlässige Tötung ist ein Delikt im deutschen Strafrecht, das in § 222 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei um eine fahrlässige Handlung, die zum Tod eines Menschen führt. Im Gegensatz zum Mord und Totschlag ist bei der fahrlässigen Tötung kein Vorsatz erforderlich.

Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn der Täter durch sein Tun die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt hat und dadurch den Tod eines Menschen verursacht hat. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Arzt eine falsche Medikamentendosis verabreicht oder ein Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet.

Für die Strafbarkeit der fahrlässigen Tötung ist es erforderlich, dass ein Todeserfolg eingetreten ist. Der Täter muss also den Tod eines Menschen verursacht haben. Zudem muss eine Kausalität zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem Todeserfolg bestehen. Das bedeutet, dass der Tod nur aufgrund der Handlung des Täters eingetreten sein darf.

Die Strafandrohung reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dabei werden verschiedene Umstände berücksichtigt, wie beispielsweise das Verschulden des Täters, die Folgen der Tat und mögliche Vorstrafen. Die Entscheidung über die Strafe obliegt letztlich dem Gericht.

Insgesamt ist die fahrlässige Tötung ein schwerwiegendes Delikt, das mit einer hohen Strafe geahndet wird. Insbesondere im Straßenverkehr sowie im medizinischen Bereich, aber auch im Alltag, ist stets aufmerksam und sorgfältig zu handeln, um solche tragischen Ereignisse zu vermeiden.

Steinhausen

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