Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Die fahrlässige Körperverletzung stellt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit anderen Personen dar, die zu einer Körperverletzung führt. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung muss der Täter hierbei nicht die Absicht bzw. den Vorsatz haben, dem Opfer Schmerzen oder Verletzungen zuzufügen. Es genügt, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet und dadurch eine Körperverletzung verursacht.

Ein typisches Beispiel für fahrlässige Körperverletzung ist der Verkehrsunfall mit Personenschaden. Der Fahrer hat dabei die Verkehrsregeln missachtet und dadurch eine Kollision verursacht, bei der eine Person verletzt wird. Aber auch in anderen Situationen kann es zu einer fahrlässigen Körperverletzung kommen, beispielsweise wenn ein Arzt bei einer Operation einen Fehler macht oder wenn ein Bauarbeiter bei der Arbeit die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält.

Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Erfolgsdelikt, das heißt, der Täter muss eine Verletzung der Sorgfaltspflichten begangen haben und diese muss zu einer Körperverletzung geführt haben. Eine Strafbarkeit setzt also voraus, dass das Opfer tatsächlich verletzt wurde.

Strafbar ist die fahrlässige Körperverletzung jedoch nur dann, wenn der Täter auch fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Körperverletzung verursacht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter die Sorgfaltspflichten bewusst verletzt hat oder ob er einfach unachtsam war.

Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter die Gefahr erkannt hat, die von seinem Handeln ausgeht, oder ob er diese hätte erkennen müssen. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Arzt muss beispielsweise höhere Sorgfaltspflichten einhalten als ein Laie, der eine Person verarztet.

Die Strafbarkeit der fahrlässigen Körperverletzung ist in § 229 Absatz 1 StGB geregelt. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Wenn die fahrlässige Körperverletzung zu einer schweren Gesundheitsschädigung führt, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.

Steinhausen

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