Kanzlei Steinhausen · Strafrecht
Eine Strafanzeige oder Vorladung kann jeden treffen – oft unerwartet und mit weitreichenden Folgen. Entscheidend ist, was Sie jetzt tun: Kein Gespräch mit der Polizei ohne Anwalt. Kanzlei Steinhausen verteidigt Sie in allen Bereichen des Strafrechts – kompetent, diskret und regional.


Von der ersten Vorladung bis zur abschließenden Hauptverhandlung – Kanzlei Steinhausen begleitet Sie in jeder Phase eines Strafverfahrens und verteidigt Ihre Rechte konsequent.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird? Handeln Sie sofort – und schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur anwaltlichen Beratung. Wir nehmen Ihre Anfrage umgehend auf und geben Ihnen klare Anweisungen für die nächsten Stunden.
Nach Mandatsübernahme beantragen wir sofort Akteneinsicht und prüfen die Beweislage sorgfältig. Oft zeigt sich bereits in der Aktenlage, ob und wie Ermittlungsfehler vorliegen, Beweisverwertungsverbote bestehen oder die Anklage angreifbar ist. Diese Analyse bildet die Grundlage jeder Verteidigung.
Wir vertreten Sie vor dem Amtsgericht, dem Landgericht Kleve und allen zuständigen Gerichten am Niederrhein. Unsere Strategie zielt immer auf das bestmögliche Ergebnis: Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder – wenn nötig – die geringstmögliche Strafe mit größtmöglichem Ermessen zu Ihren Gunsten.
Ein Strafverfahren zieht häufig berufliche und soziale Konsequenzen nach sich, noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Wir agieren diskret und handeln gezielt gegen ungerechtfertigte berufliche Maßnahmen. Ihr Ruf ist ein Schutzgut – wir nehmen das ernst.
Kanzlei Steinhausen verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts. Hier ein Überblick über unsere strafrechtlichen Schwerpunkte am Niederrhein.
Verteidigung bei Vorwürfen nach §223 ff. StGB – von der einfachen Körperverletzung bis zu gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Wir analysieren Notwehrsituationen und Beweislage.
Trunkenheit am Steuer (§316 StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahrerflucht (§142 StGB) und fahrlässige Körperverletzung. Führerscheinentzug abwehren.
Spezialisierte Verteidigung bei Vorwürfen nach §177 ff. StGB – sexuelle Belästigung, Übergriff, sexueller Missbrauch. Absolute Diskretion.
Verteidigung bei Betrug (§263 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahl (§242 StGB) und anderen Vermögensdelikten. Frühzeitige Einstellung angestrebt.
Verteidigung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – von Besitz und Erwerb bis hin zu Handel und Einfuhr. Therapie statt Strafe anstreben.
Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§370 AO), Insolvenzvergehen, Korruption und Untreue. Selbstanzeigeberatung bei steuerlichen Verstößen.
Ein Strafverteidiger am Niederrhein, der Ihre Situation kennt – die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die lokale Rechtsprechung.
Kanzlei Steinhausen ist seit Jahren in der Strafverteidigung tätig. Wir kennen die Amtsgerichte und das Landgericht Kleve aus laufender Praxis – und wissen, was vor den lokalen Gerichten funktioniert. Das ist ein Vorteil, den Sie nicht unterschätzen sollten.
Sie erfahren in jedem Stadium des Verfahrens transparent, was gerade passiert und welche Optionen Sie haben. Wir übersetzen rechtliche Sachverhalte in verständliche Sprache und treffen Entscheidungen gemeinsam mit Ihnen – nicht über Ihren Kopf hinweg.
Mit Büros in Moers, Krefeld und Düsseldorf sind wir gut erreichbar und kennen die regionalen Besonderheiten der Rechtsprechung genau. Kurzfristige Termine sind selbstverständlich möglich – auch in dringenden Situationen.
Klare Schritte in einer unklaren Situation – damit Sie wissen, was als Nächstes zu tun ist.
Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir geben Ihnen sofort eine erste Einschätzung und erklären, was jetzt zu tun ist. Wichtig: Noch keine Aussagen gegenüber Behörden machen.
Nach Mandatsübernahme beantragen wir Akteneinsicht. Wir analysieren den gesamten Akteninhalt – Beweise, Zeugen, Verfahrensschritte – und identifizieren Schwachstellen in der Beweisführung.
Auf Basis der Aktenlage entwickeln wir gemeinsam Ihre Verteidigungsstrategie. Ziel ist immer: Einstellung, Freispruch oder minimale Strafe. Wir halten Sie über jede Entscheidung informiert.
Wir vertreten Sie engagiert vor Staatsanwaltschaft und Gericht. Von der ersten Stellungnahme bis zum Abschluss des Verfahrens – und wenn nötig bis ins Revisionsverfahren.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Strafanzeigen und strafrechtliche Verteidigung.
Nein – als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Die Polizei ist verpflichtet, Sie darüber zu belehren – nutzen Sie es konsequent.
Viele Beschuldigte machen den Fehler, unvorbereitet und ohne Anwalt Aussagen zu machen, in der Hoffnung, die Situation zu klären. Das kann die eigene Position erheblich verschlechtern. Rufen Sie uns zuerst an – dann entscheiden wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine Aussage sinnvoll ist.
Als Zeuge haben Sie grundsätzlich eine Aussagepflicht – als Beschuldigter nicht. Es kommt jedoch vor, dass jemand als Zeuge vorgeladen wird, obwohl tatsächlich gegen ihn ermittelt wird. In solchen Fällen kann die Polizei die Aussage nutzen, um Verdacht zu begründen.
Wenn Sie unsicher sind, in welcher Eigenschaft Sie geladen sind, oder wenn der Vorwurf Sie selbst betreffen könnte, sollten Sie immer zuerst einen Anwalt kontaktieren. Wir prüfen die Ladung und begleiten Sie – ob als Zeuge oder Beschuldigter.
Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Falles, der Belastung der Staatsanwaltschaft und dem Umfang des Beweismaterials ab. Einfache Fälle können in wenigen Monaten per Strafbefehl oder in einer kurzen Hauptverhandlung abgeschlossen werden. Komplexe Verfahren – etwa im Wirtschafts- oder Sexualstrafrecht – dauern häufig ein bis zwei Jahre.
Eine frühe anwaltliche Begleitung kann die Verfahrensdauer erheblich verkürzen, da wir frühzeitig Möglichkeiten zur Einstellung ausschöpfen, bevor es zur formellen Anklageerhebung kommt.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütung. Der Aufwand variiert je nach Komplexität des Falles, Anzahl der Verhandlungstermine und erforderlicher Ermittlungsarbeit.
Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung – viele Policen umfassen auch strafrechtliche Verteidigung. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Sprechen Sie uns offen auf das Thema Kosten an – wir finden gemeinsam eine transparente Lösung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – diskret, unverbindlich und ohne Wartezeit. Wir antworten zeitnah.
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