Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Vereinbarungen über die Erbringung von Werkleistungen. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes oder einer bestimmten Leistung verpflichtet, während der Auftraggeber sich zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung, dem Werklohnt, verpflichtet.

Ein typisches Beispiel für einen Werkvertrag ist der Bau eines Hauses. Der Bauherr schließt hierbei einen Vertrag mit einem Bauunternehmer ab, der sich verpflichtet, das Haus zu bauen, während der Bauherr die vereinbarte Vergütung zahlt. Aber auch bei anderen Arten von Werkleistungen wie beispielsweise der Reparatur eines Autos oder der Erstellung einer Webseite kommt das Werkvertragsrecht zur Anwendung.

Das Werkvertragsrecht regelt einerseits die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und andererseits diejenigen des Auftragnehmers. So ist der Auftraggeber zum Beispiel verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit dieser die vereinbarte Werkleistung erbringen kann. Der Auftragnehmer ist hingegen verpflichtet, die vereinbarte Werkleistung termingerecht und in der vereinbarten Qualität zu erbringen.

Ein wichtiges Thema im Werkvertragsrecht ist die Gewährleistung. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht für die von ihm erbrachte Werkleistung. Das bedeutet, dass er für Mängel haftet, die bereits bei der Übergabe des Werkes vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Werkes.

Wenn der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommt, hat der Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten. Er kann zum Beispiel die Nachbesserung des Werkes verlangen oder gegebenenfalls den Werkvertrag kündigen und Schadensersatzforderungen geltend machen.

Häufiger Streitpunkt im Werkvertragsrecht ist die Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird in der Regel im Werkvertrag vereinbart. Wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Werkleistung erbracht hat, hat er normalerweise einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Auftraggeber kann die Zahlung jedoch möglicherweise verweigern, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat oder wenn Mängel am Werk bestehen.

Im Werkvertragsrecht gibt es auch die Möglichkeit von Abschlagszahlungen. Dabei wird die Vergütung in Teilbeträgen gezahlt, die jeweils nach Erbringung von bestimmten Leistungen fällig werden. Abschlagszahlungen können für beide Vertragsparteien vorteilhaft sein, da sie dem Auftragnehmer eine regelmäßige Zahlung sichern können und dem Auftraggeber eine bessere Kontrolle über den Fortschritt der Werkleistung ermöglichen.

Kommt es zu Streitigkeiten im Werkvertragsrecht, sollte zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung angestrebt werden. Gerade im Werkvertragsrecht sind Gerichtsverfahren häufig besonders langwierig und wegen regelmäßig zu erstellenden Sachverständigengutachten häufig auch kostenintensiv. Wir sind bei der Lösung von Konflikten mit alternativen Verfahren besonders erfahren. Insoweit verfügen wir über Spezialkenntnisse z.B. in Schiedsgerichtsverfahren. Sollte eine außergerichtliche Streitbeilegung oder eine außergerichtliche Einigung scheitern vertreten wir Sie bedingungslos mit dem nötigen Nachdruck und Biss vor der jeweiligen Kammer oder Abteilung bei Gericht.

Steinhausen

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