Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Zivilrechts und regelt die Beziehungen zwischen Parteien eines Vertrags.

Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, darunter u.a. Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge.

Rechtliche Probleme sind grundsätzlich in jeder Phase eines Vertragsverhältnisses denkbar. Möglich sind Konflikte demnach bereits bei der Vertragsanbahnung. Auch bei der Vertragsabwicklung bzw. Rückabwicklung sind Probleme möglich.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Antragsteller gibt eine sogenannte Antragserklärung ab, welche das Angebot darstellt. Der Antragsempfänger gibt durch eine Annahmeerklärung sein Einverständnis. Es gibt dabei die Möglichkeit, einen Vertrag mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) abzuschließen. Manche Verträge, regelmäßig zum Beispiel solche auf Übertragung von Grundeigentum, unterliegen besonderen Formerfordernissen. Bei solch einer Übertragung ist der Vertragsabschluss notariell zu Beurkunden.

Es gibt verschiedene Arten von Verträgen, je nach Art der zu erbringenden Leistung. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Verkäufer eine Sache verkauft und der Käufer diese erwirbt. Ein Mietvertrag wird abgeschlossen, wenn der Vermieter eine Sache oder eine Immobilie zur Nutzung überlässt und der Mieter dafür eine Miete zahlt. Ein Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ein Dienstleistungsvertrag wird abgeschlossen, wenn eine Person eine Dienstleistung erbringt, wie zum Beispiel die Erstellung einer Webseite.

Der Inhalt eines Vertrages kann unterschiedlich sein. Er kann beispielsweise die Beschreibung der zu erbringenden Leistung, die Dauer des Vertrages, den Preis, die Zahlungsbedingungen und andere Details enthalten. Wichtig ist, dass der Vertrag eindeutig formuliert und von beiden Seiten akzeptiert wird. Wegen der in Deutschland weitreichenden Privatautonomie herrscht im weitesten Sinne Vertragsfreiheit. Grenzen sind insoweit insbesondere gesetzliche Verbote.

Jede Partei hat im Rahmen eines Vertrages bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diese sind im Vertrag festgelegt und müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Die Vertragsparteien müssen die Leistung erbringen, die im Vertrag vereinbart wurde, und die Zahlungsbedingungen müssen erfüllt werden. Vertragsbrüche können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Ein Vertrag endet in der Regel durch Erfüllung, Kündigung oder Rücktritt. Die Erfüllung des Vertrages tritt ein, wenn die Leistung erbracht und die Zahlung geleistet wurde. Eine Kündigung kann von beiden Seiten vorgenommen werden, wenn dies im Vertrag festgelegt wurde oder das Gesetz im individuellen Fall eine Kündigung vorsieht. Ein Rücktritt ist möglich, wenn eine Partei ihre Pflichten nicht erfüllt oder ein wichtiger Grund vorliegt.

Im Vertragsrecht gibt es Gewährleistungsrechte bzw. ggf. auch Gewährleistungspflichten. Der Verkäufer haftet grundsätzlich für Mängel, die bei Übergabe der Sache vorhanden waren. Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese Gewährleistungspflicht kann im Vertrag ggf. ausgeschlossen werden. In bestimmten Konstellationen besteht sie auch dann, wenn der Verkäufer den Mangel nicht kannte. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre und beginnt mit Übergabe der Sache. Eine Ausnahme bildet der Kauf gebrauchter Sachen, bei dem die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden kann.

Verbraucher haben bei Vertragsabschlüssen im Internet, am Telefon oder an der Haustür bzw. außerhalb von Geschäftsräumen ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen können sie ohne Angabe von Gründen, die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen. Hierbei müssen sie ggf. lediglich die Kosten für die Rücksendung tragen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie für Verträge über Dienstleistungen, die bereits vollständig erbracht wurden.

Kommt es aufgrund von Vertragsverletzungen zu einem Schaden, hat die geschädigte Partei grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dabei muss die geschädigte Partei jedoch nachweisen, dass der Schaden auf die Vertragsverletzung zurückzuführen ist. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich grundsätzlich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden.

Oftmals werden in Verträgen auch Vertragsstrafen vereinbart. Diese dienen als Abschreckung und sollen sicherstellen, dass Vertragsverletzungen vermieden werden. Bei einer Vertragsstrafe verpflichtet sich eine Partei zur Zahlung einer bestimmten Summe, falls sie gegen bestimmte Verpflichtungen verstößt. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Vertrag festgelegt.

Fazit:

Das deutsche Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsparteien und bietet Schutz vor Vertragsverletzungen. Es gibt zahlreiche Regelungen und mannigfaltige Rechtsprechung. Beides ist in jedem Einzelfall individuell zu berücksichtigen. Wir als erfahrene Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung sind beraten Sie gern bereits im Vorfeld eines Vertrages. Aber auch wenn es bereits um Rechtsdurchsetzung bzw. Rechtsverteidigung geht sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie.

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