Kaufrecht

Das Kaufrecht ist vermutlich der klassischste Bestandteil des deutschen Zivilrechts und regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei Verträgen über bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Grundlage für das Kaufrecht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 433 ff. BGB.

Das Kaufrecht gilt für Verträge zwischen Privatpersonen, Unternehmen und auch für Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Wenn ein Vertrag über den Kauf einer Sache abgeschlossen wird, müssen beide Vertragsparteien bestimmte Pflichten erfüllen.

Der Verkäufer hat zum Beispiel die Pflicht, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen. Eine Sache ist dann mangelfrei, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Mängel aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen.

Der Käufer hat wiederum die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder den Kaufpreis nicht zahlt, kann der Verkäufer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Ein typisches Problem im Kaufrecht ist zum Beispiel die Lieferverzögerung. Wenn der Verkäufer die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Hier können wir als erfahrene Anwälte helfen, die Ansprüche des Käufers durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen geltend machen.

Ein weiteres typisches Problem im Kaufrecht sind Mängel an der gekauften Sache. Wenn die Sache Mängel aufweist, kann der Käufer vom Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung verlangen, das heißt zum Beispiel die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Sache. Wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist oder fehlschlägt, kann der Käufer evt. vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Ein anderes häufig wiederkehrendes Thema im Kaufrecht betrifft das Widerrufsrecht. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, das ihnen erlaubt, die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wenn der Verkäufer den Verbraucher nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Verbraucher das Widerrufsrecht auch noch nach Ablauf der 14-Tage-Frist ausüben.

Neben dem Widerrufsrecht gibt es auch Rücktrittsrechte, die dem Käufer in bestimmten Fällen zustehen können. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist dann möglich, wenn der Verkäufer eine wesentliche Pflichtverletzung begangen hat oder wenn eine Vereinbarung über Eigenschaften der Sache nicht eingehalten wurde.

Wir vertreten den Standpunkt, dass es bei Streitigkeiten im Kaufrecht zunächst richtig ist eine Einigung zu erzielen. Oftmals sind Fälle nicht eindeutig schwarz oder weiß angelegt. In jeder Facette dazwischen können wir als erfahrende Zivilrechtler helfen Ihre Interessen sinnvoll und zweckmäßig umzusetzen. Hierbei hilft uns insbesondere unser besonderes verfahrensrechtliches und anwaltliches Knowhow sowie außerdem unsere praktischen Erfahrungen im Wirtschaftsleben.

Ist ein gerichtliches Verfahren unvermeidlich treten wir zielstrebig und taktisch perfekt aufgestellt für Ihre Interessen ein. Durchsetzungsstark und fokussiert auf nur Ihre Interessen.

Steinhausen

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