Online-Kaufverträge

Das Internet hat unsere Welt in den letzten Jahren revolutioniert und unser Leben in vielen Bereichen vereinfacht. Besonders beim Einkaufen im Internet wird dies deutlich. Es ist bequem und einfach, von zu Hause aus zu shoppen und Produkte online zu bestellen. Doch auch beim Online-Shopping müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihre Rechte achten. Im Folgenden werden einige der wichtigsten rechtlichen Aspekte von Internetkaufverträgen erläutert.

Ein Internetkaufvertrag ist ein Vertrag, der über das Internet zwischen einem Verbraucher und einem Händler abgeschlossen wird. Dabei gibt der Verbraucher seine Bestellung über eine Webseite des Händlers auf und schließt mit diesem einen Vertrag ab. Der Händler ist in der Regel ein Unternehmer, der seine Waren oder Dienstleistungen online anbietet.

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kaufvertrag in einem Ladengeschäft gibt es beim Online-Kauf meist keine direkte persönliche Interaktion zwischen Verkäufer und Käufer. Dies führt oft dazu, dass die Vertragsbedingungen unklar sind. Viele Verbraucher lesen die AGB und andere Vertragsdokumente gar nicht oder nur oberflächlich und stimmen ihnen leichtfertig zu.

Verbraucher haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Vertrag zu widerrufen, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss darüber durch den Verkäufer in Kenntnis gesetzt wurde.

Wenn ein Verbraucher fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss der Händler die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Verbraucher muss jedoch die Kosten für die Rücksendung tragen, es sei denn, -und das ist bei großen Online Portalen grds. der Fall- der Händler hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.

Leider gibt es auch im Internet schwarze Schafe die sich als seriöse Unternehmen ausgeben, um Verbraucher zu betrügen. Diese Händler bieten oft Produkte an, die ihnen gar nicht zur Verfügung stehen. Sie nehmen das Geld der Verbraucher entgegen und liefern die Ware nicht oder nur in mäßiger Qualität.

Um sich davor zu schützen, sollten Verbraucher immer darauf achten, dass sie von einem seriösen Unternehmen kaufen. Dazu gehört eine Überprüfung des Händlers im Vorfeld, zum Beispiel durch Recherche im Internet zu Bewertungen oder bei Verbraucherschutzorganisationen.

Grundsätzlich haben Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312c BGB, zu denen auch Internetkaufverträge zählen. Das bedeutet, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen kann, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhalten hat.

Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht entfällt oder eingeschränkt ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei Verträgen über Waren, die schnell verderben können, oder bei individuell angefertigten Waren.

Wird das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Fraglich ist in diesem Stadium häufig, welcher Grad der Abnutzung der Sache poch vertretbar ist, so dass der Verkäufer sie ohne Abzug zurücknehmen muss. Dazu ist es immer wichtig aktuelle Rechtsprechung zu kennen; wir sind für Sie im Bilde!

Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dafür einzustehen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist und bestimmte Merkmale aufweist.

Im Falle von Internetkaufverträgen kann es jedoch schwierig sein, Mängel oder Schäden frühzeitig zu erkennen und später zu beweisen. Hier kann es sich lohnen, eine genaue Überprüfung der Ware bei Erhalt vorzunehmen und gegebenenfalls den Verkäufer um eine ausführliche Beschreibung und Dokumentation des Produkts zu bitten und im Zweifel „vorsorglich“ Rechtssicherheit zu schaffen.

Bei Internetkaufverträgen ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Vertrags ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen und eine genaue Überprüfung der Ware bei Erhalt können dazu beitragen, rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Sollte es dennoch zu Konflikten kommen gilt: binden Sie uns rechtzeitig ein! Frühzeitig beraten können evt. noch wichtige Weichen gestellt werden. Aber auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist stehen wir erfahren und durchsetzungsstark an Ihrer Seite. Wir haben langjährige Expertise in unzähligen Fällen. Vom Internetkauf eines Wohnmobils bis zum mehrere hunderttausend Euro teuren LKW; wir haben bereits hunderte Mandaten in kaufrechtlichen Verfahren beraten und mit Erfolg vertreten.

Steinhausen

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