Negative Bewertungen

In der heutigen Zeit haben Bewertungen im Internet einen enormen Einfluss auf das Verhalten von Kunden. Vor allem für Unternehmen können negative Bewertungen im Netz zu einem ernsthaften Problem werden. Eine schlechte Bewertung kann dazu führen, dass Kunden verloren gehen und das Image des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigt wird. Doch was können Unternehmen gegen negative Bewertungen tun und wie sieht die rechtliche Lage aus?

Negative Bewertungen können unterschiedliche Gründe haben. So kann beispielsweise eine Unzufriedenheit mit einem Produkt oder einer Dienstleistung dazu führen, dass ein Kunde eine schlechte Bewertung abgibt. Auch Probleme im Kundenservice oder Lieferverzögerungen können negative Bewertungen nach sich ziehen. Die Folgen für Unternehmen können schwerwiegend sein, denn eine negative Bewertung kann schnell dazu führen, dass potenzielle Kunden abgeschreckt werden und sich für die Konkurrenz entscheiden.

Doch was können Unternehmen gegen negative Bewertungen tun und wie sieht die rechtliche Lage aus? Grundsätzlich besteht in Deutschland laut Art. 5 Abs. 1 GG das Recht auf freie Meinungsäußerung, weshalb eine negative Google-Bewertung nicht grundsätzlich strafbar ist. Allerdings können die Inhalte einer Rezension durchaus gegen das Gesetz verstoßen und somit nicht mehr der Meinungsfreiheit unterliegen. In diesem Fall haben Unternehmen die Möglichkeit, gegen den Verfasser der Bewertung rechtlich vorzugehen. Dabei kommt es allerdings auf den Einzelfall an und es sollte stets geprüft werden, ob eine rechtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist.

Eine Möglichkeit für Unternehmen, mit negativen Bewertungen umzugehen, ist das aktive Monitoring von Bewertungsportalen. Durch eine regelmäßige Überprüfung können Unternehmen negative Bewertungen schnell entdecken und gezielt darauf reagieren. Hierbei ist es wichtig, sachlich und professionell zu bleiben und nicht in eine Eskalationsspirale zu geraten.

Ferner gibt es die Möglichkeit unwahre bzw. ehrverletzende Bewertungen löschen zu lassen und gegen den Verfasser rechtliche Schritte einzuleiten. Dieses Vorgehen sollte professionell und diskret erfolgen; wenden Sie sich dabei vertrauensvoll an uns!

Fazit:

Negative Bewertungen können für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben und das Image des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Rechtlich gesehen haben Kunden grundsätzlich das Recht auf Meinungsfreiheit, solange sie dabei die Grenzen der Sachlichkeit nicht überschreiten.

In Fällen, in denen die Bewertung unwahr oder beleidigend ist, können wir eine Unterlassungserklärung formulieren und den Verfasser der Bewertung dazu auffordern, diese zu entfernen. Ferner sind je nach rechtlicher Bewertung des Einzelfalls zivil- und strafrechtliche Schritte möglich, um Ihren Ruf nachhaltig zu schützen.

Es ist auch möglich, gegen Bewertungsportale vorzugehen, wenn sie gegen ihre eigenen Richtlinien verstoßen und eine Bewertung veröffentlichen, die beleidigend oder unwahr ist. Wir können in diesem Fall eine Abmahnung an das Portal schicken und eine Entfernung der Bewertung verlangen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Schadensersatzforderung gegen das Portal in Betracht gezogen werden.

Es ist extrem wichtig zu betonen, dass Unternehmen in den meisten Fällen nicht selbst auf die Bewertung antworten sollten. Eine unbedachte Reaktion kann das Problem eher verschlimmern, indem der Streit öffentlich ausgetragen wird. Stattdessen sollte das Unternehmen uns als in diesem Thema versierte Kanzlei konsultieren, die die rechtlichen Möglichkeiten kennt und das weitere Vorgehen empfehlen kann sowie durchsetzungsstark und entschieden für Ihre Rechte eintreten kann.

Steinhausen

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