Hatespeech im Internet

Hatespeech, auch Hassrede genannt, ist eine Form verbaler Gewalt, bei der eine Person oder Gruppe aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert oder diffamiert wird. Das Internet hat den Hassreden eine neue Plattform gegeben, auf der sie sich schnell verbreiten und großen Schaden anrichten können.

Zur Hatespeech gehören beispielsweise Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und Rassismus. Hatespeech kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen ausgehen und ist eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit und die Demokratie.

In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen, die sich gegen Hatespeech richten. Dazu gehören unter anderem das Strafgesetzbuch (StGB), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Werden Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder Bedrohung begangen, können diese strafrechtlich verfolgt werden. Hierfür ist es notwendig, dass der Täter identifiziert wird. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch oft schwierig, da die Täter oft anonym agieren oder aus dem Ausland heraus handeln.

Im Zivilrecht können Betroffene von Hatespeech Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen. Hierfür ist es notwendig, dass der Täter identifiziert wird. Oftmals muss hierfür ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Dies kann jedoch aufgrund der oft hohen Kosten und des Zeitaufwands für den Betroffenen eine große Belastung darstellen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein Gesetz, das seit 2017 in Deutschland gilt und darauf abzielt, Hasskommentare im Internet zu bekämpfen. Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram sind verpflichtet, gemeldete Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen empfindliche Strafen.

Allerdings hat das NetzDG auch Kritik auf sich gezogen. Gegner des Gesetzes bemängeln insbesondere die mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie die Überforderung der Plattformbetreiber mit der Überprüfung von Inhalten. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auch rechtmäßige Äußerungen fälschlicherweise als Hasskommentare eingestuft und entfernt werden.

Für Betroffene von Hasskommentaren bleibt die Situation trotz des NetzDG schwierig. Es ist nicht immer einfach, den Verfasser solcher Kommentare zu ermitteln, da diese oft anonym oder unter falschem Namen agieren. In einigen Fällen ist es möglich, gegen den Betreiber der betreffenden Plattform vorzugehen und von ihm Auskunft über den Verfasser zu verlangen. In anderen Fällen kann eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung gestellt werden.

Für Unternehmen und Institutionen bietet es sich an, klare Richtlinien und Verhaltensregeln für die Nutzung von Social Media und anderen Online-Plattformen zu definieren. Diese sollten nicht nur die Vermeidung von Hasskommentaren, sondern auch von Diskriminierung und Mobbing umfassen. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Steinhausen

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