Abmahnungen im Internet

Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets kommen sehr oft vor. Das Internet bietet eine anonyme Sphäre, in der Verstöße etwa gegen Urheber- oder Persönlichkeitsrechte meist gar nicht so gravierend erscheinen wie sie tatsächlich sind.

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung an den Adressaten, ein bestimmtes Verhalten zu ändern oder gänzlich zu unterlassen. Eine Abmahnung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen ausgesprochen werden.

Abmahnungen im Urheberrecht sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Abgemahnte urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Bilder oder Musik ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechtsinhabers nutzt. Die Urheber bzw. der Inhaber der Nutzungsrechte haben die Möglichkeit, den Verstoß abzumahnen und den Verantwortlichen zur Abgabe einer möglicherweise strafbewährten Unterlassungserklärung aufzufordern.

Die Unterlassungserklärung ist ein rechtliche -bestenfalls schriftliche- Erklärung, die besagt, dass der Abgemahnte das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, nicht mehr ausüben wird. Ziel ist es, dass der Abgemahnte die Unterlassungserklärung unterschreibt und nicht weiter gegen sie verstößt.

Neben der Unterlassungserklärung kann der Abmahner auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Abgemahnte muss in diesem Fall den Schaden ersetzen, der durch die Urheberrechtsverletzung entstanden ist. Der Schadensersatz kann je nach Schwere der Verletzung und Anzahl der betroffenen Werke sehr hoch ausfallen, sofern der tatsächliche Schaden auch bewiesen werden kann. Anwaltliche Expertise zur Beweissicherung ist dabei ratsam!

Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts können Abmahnungen ausgesprochen werden. Dabei geht es häufig um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beispiele hierfür sind unlautere Werbung, Verstöße gegen die Impressumspflicht etc.

Auch im Wettbewerbsrecht können Abmahner Unterlassungserklärungen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Anwaltlicher Rat schützt auch hier Ihre Ansprüche und deren Durchsetzung!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Eine Unterlassungserklärung sollte nur unterschrieben werden, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das beanstandete Verhalten tatsächlich unterlassen werden.

Selbst wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint, ist es wichtig, sie ernst zu nehmen und umgehend zu handeln. Ignoriert man die Abmahnung oder reagiert zu spät, kann dies dazu führen, dass der Abmahner gerichtliche Schritte einleitet, die hohe Kosten nach sich ziehen können.

Deshalb sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser kann die Abmahnung prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung der Sachlage geben. Bei Bedarf kann er auch eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren oder eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um Ihre Rechte optimal zu schützen.

Auch kann er eine (kostengünstige) außergerichtliche Einigung herbeiführen, die Sie sich nicht durch zu langes Abwarten verbauen sollten.

Steinhausen

Strafverteidiger
Rechtsanwälte

T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M +49 173 6678711