Einvernehmliche Scheidung

Möchten Sie Ihre Ehe schnell und problemlos beenden? Haben Sie und Ihr Partner bereits eine Einigung zur Scheidung erzielt? Gibt es keine Konflikte zwischen Ihnen beiden, und Sie möchten die Scheidung einfach und effizient abwickeln? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren. Bei dieser Art der Scheidung wird die Auflösung der Ehe von beiden Ehepartnern gewünscht. Es ist nicht notwendig, dass beide in allen Details übereinstimmen, da wichtige Aspekte der Scheidung vor der Antragstellung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile, darunter geringere Kosten und kürzere Verfahrensdauer im Vergleich zu einer strittigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Insbesondere in Bezug auf Kinder können Fragen zur elterlichen Sorge und zum Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Anwaltskosten tragen, was die Kosten für einen zweiten Anwalt einspart. Die Einigkeit ermöglicht auch einen schnelleren Abschluss des Scheidungsverfahrens.

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Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung ist unter den verschiedenen Scheidungsoptionen die kostengünstigste, da nur die Anwaltsgebühren entstehen. Die Kosten werden durch das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich nach dem Verfahrenswert, der aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner für drei Monate errechnet wird. Gegebenenfalls kommen noch 10 % für den Versorgungsausgleich hinzu. Wenn die Ehepartner kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen. Falls einer der Partner nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Um diese Hilfe zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Scheidungsverfahren Erfolg versprechend sein. Wenn Sie noch nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten eine transparente und effiziente Begleitung des gesamten Scheidungsprozesses, angefangen beim ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Scheidung.

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe gibt es weitere Voraussetzungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

  1. Die Ehe muss gescheitert sein.
  2. Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und eine baldige Wiederherstellung ist nicht absehbar.
  3. Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt. Das Trennungsjahr ist verpflichtend und dient dem Schutz vor überstürzten Entscheidungen. Wenn Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Dieses Dokument dient dann vor Gericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres. Zeugenaussagen von Bekannten können ebenfalls Ihre Angaben stützen. Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen. Um sicherzustellen, dass die Einvernehmlichkeit gewahrt bleibt, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Wenn Ihnen das schwerfällt, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden. Ein Scheidungsanwalt kann überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und eventuelle Unstimmigkeiten außergerichtlich klären. Um Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchzuführen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich oft die Frage, wie der Ablauf aussieht. Da Sie bereits die Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe getroffen haben, haben Sie den ersten und größten Schritt bereits hinter sich. Nun ist es an der Zeit, einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Scheidungsrechts zu wählen. Dieser wird Ihre Wünsche und Ziele mit Ihnen besprechen und Sie umfassend über die rechtliche Situation informieren. Wenn beide Ehepartner mit dem gewählten Anwalt einverstanden sind, erfolgt die Mandatserteilung, also die Beauftragung des Anwalts. Der Antrag auf Scheidung muss nun vorbereitet werden, und alle relevanten Scheidungsfolgen müssen in Abstimmung mit einem Anwalt geregelt werden. Häufig stellen sich dabei Fragen wie:

  • Wer darf in der ehelichen Wohnung bleiben?
  • Wie wird das gemeinsame Eigentum aufgeteilt?
  • Wie gehen wir mit gemeinsamen Schulden um?
  • Bei wem sollen die Kinder leben, und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt die Kosten für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf usw.)?
  • Gibt es Unterhaltsansprüche, und wenn ja, wie werden sie geregelt? Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess offiziell eingeleitet. Nachdem die Unterlagen vom Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin anberaumt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Bei diesem Termin besteht die letzte Möglichkeit, Einspruch gegen die Scheidung einzulegen.

Steinhausen

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