Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Regeln und Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis. Es beinhaltet Themen wie Einstellung, Arbeitsvertrag, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Vergütung, Arbeitsschutz und Kündigung. Das Ziel des Arbeitsrechts ist es, ein faires Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Diskriminierung, Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen geschützt sind.

Aus Sicht der Arbeitnehmer beschäftigt sich das Arbeitsrecht mit den Rechten und Pflichten, die Arbeitgeber bei der Einstellung, im Arbeitsvertrag und in den Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Arbeitnehmer werden vor Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz geschützt und haben das Recht auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben auch das Recht auf Urlaub und bezahlte Freistellung bei Krankheit, Schwangerschaft oder der Pflege eines Familienmitglieds.

Aus Sicht der Arbeitgeber befasst sich das Arbeitsrecht mit der Art und Weise, wie Arbeitnehmer eingestellt werden, einschließlich der Art des Arbeitsvertrags und der Vergütung. Arbeitgeber müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einhalten und die Einhaltung von Tarifverträgen und arbeitsrechtlichen Vorschriften sicherstellen.

Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf die Regelung von Arbeitsbedingungen und -verhältnissen auf kollektiver Ebene durch Gewerkschaften oder Betriebsräte. Es handelt sich dabei um eine wichtige Ergänzung zum individuellen Arbeitsrecht und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer in ihrer Gesamtheit fair behandelt werden. Tarifverträge definieren Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Betriebsvereinbarungen beziehen sich auf spezifische Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebs und werden zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten geschlossen.

Besonders häufig geht es in arbeitsrechtlichen Mandaten um Fragen rund um das Thema Kündigungsschutzklage bzw. um Abmahnungen.