Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beschäftigt. Es umfasst eine Vielzahl von Delikten, die von einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten reichen. Dazu gehören beispielsweise Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahrerflucht und mehr. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Gefängnisstrafen.

Eines der größten Probleme im Verkehrsstrafrecht ist die Trunkenheit am Steuer. Es ist eine der häufigsten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Folgen für die Fahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer können schwer wiegen. Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Kommt es zum Unfall nach einer Trunkenheitsfahrt sind leider nicht selten schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Verkehrsteilnehmers die Folge.

Ein weiteres Problem im Verkehrsstrafrecht ist die Fahrerflucht bzw. „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Es handelt sich dabei um eine Straftat nach dem StGB, bei der ein Fahrer nach einem Unfall vom Unfallort flüchtet, ohne sich um die Schäden oder möglichen Verletzungen der anderen beteiligten Personen zu kümmern. Die Strafen für Fahrerflucht können schwerwiegend sein, einschließlich hoher Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Gefängnisstrafen.

Der Klassiker im Verkehrsstrafrecht ist die fahrlässige Körperverletzung, bis hin zur fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr. Diese Straftaten beziehen sich auf Fälle, in denen ein Fahrer eine Person verletzt oder tötet. Im Unterschied zur vorsätzlichen Körperverletzung bzw. Tötung ist hier aber der Unterschied gegeben, dass dem Fahrer gerade nur Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Demnach hat er den Unfall bzw. dessen Folgen nicht bewusst herbeigeführt. Die Strafen für diese Straftaten können je nach Umständen des Falls variieren. Auch hier sind Variationen des Strafmaßes von einfachen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich.

Auch im Verkehrsstrafrecht ist es im Rahmen einer fairen und effektiven Verteidigung besonders wichtig sich mit allen Umständen eines jeden individuellen Sachverhalts auseinanderzusetzen. Gerade etwaige entlastende Umstände sind im Rahmen der Anklage schnell unter den Tisch gefallen. Als erfahrene Strafverteidiger mit langjähriger Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht stehen wir für Ihre Interessen ein und beleuchten den Sachverhalt in unseren Darstellungen so, dass von Seiten der Anklage oder dem Gericht auch diejenigen Details beachtet werden, die für Sie im Falle einer Anklage besonders wichtig sind. Auch wenn es um die weiteren Folgen einer Strafe oder Verurteilung geht, sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner. Wir kennen eine Vielzahl von „Kniffen“ und haben als Ihre Strafverteidiger Sonderwissen, das vor Gericht besonders wichtig ist. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rechte zu schützen und eine etwaige Strafe auf ein faires Maß zu minimieren.