Strafverfahren gegen Beamte

Als Beamter stehen Sie unter strafrechtlicher Untersuchung? Die Einleitung eines Strafverfahrens birgt für Beamte erhebliche Risiken, da sämtliche Strafen, auch geringfügige Geldbußen, im Bundeszentralregister festgehalten werden. Im Gegensatz dazu werden im Führungszeugnis, das von Arbeitgebern im privaten Sektor eingesehen wird, nur Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen vermerkt. Für Beamte ist jedoch das Bundeszentralregister maßgeblich, was es den obersten Landes- und Bundesbehörden, sprich dem Dienstherrn, ermöglicht, Einblick zu nehmen. Zudem besteht eine Pflicht für die Staatsanwaltschaft, den Dienstherrn über Straftaten außerhalb des Dienstes zu informieren. Sollte der Dienstherr von einem laufenden Strafverfahren oder einer rechtskräftigen Verurteilung erfahren, drohen neben den direkten strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen, einschließlich des Verlusts des Beamtenstatus. Zusätzlich gibt es spezielle Straftatbestände, die für Beamte geschaffen wurden und besonders streng sanktioniert werden, wie etwa Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt. Sobald die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis vom Beamtenstatus erhalten, besteht ein besonderes Interesse an der Aufklärung, das sogar gesetzlich verankert ist. Daher ist die frühzeitige Einbindung eines Anwalts für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht von entscheidender Bedeutung. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um eine frühe Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um Ihnen weitreichende Konsequenzen zu ersparen.

Strafverfahren und Disziplinarverfahren – Das sind die Unterschiede

Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, werden oft sowohl ein Strafverfahren als auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese beiden Verfahren sind voneinander unabhängig:

Strafverfahren

Im Strafverfahren wird geprüft, ob der Verdächtige nach dem Strafgesetzbuch strafrechtlich relevant gehandelt hat. Dies kann Vorwürfe wie Untreue, Körperverletzung, Betrug oder Amtsmissbrauch beinhalten. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei durchgeführt. Ein Strafverfahren betrifft grundsätzlich jeden Bürger. Wenn der Verdächtige unschuldig ist, wird das Strafverfahren eingestellt. Wenn jedoch die Tat nachgewiesen werden kann, verhängt das Gericht eine Strafe. Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen nicht unter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Disziplinarverfahren

Das Disziplinarverfahren klärt, ob ein Beamter seine dienstlichen Pflichten verletzt hat. Dies betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn und richtet sich daher nur an Beamte. Die dienstlichen Pflichten der Beamten sind in den jeweiligen Beamtengesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird als Dienstvergehen bezeichnet und kann Handlungen wie Untreue, Missachtung dienstrechtlicher Weisungen oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz umfassen. Die Konsequenzen können in Form verschiedener Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, die je nach Schwere des Vergehens vom Dienstherrn festgelegt werden können (z. B. Verweis, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge). Schärfere Sanktionen können nur durch Klage des Dienstherrn vor dem Disziplinargericht durchgesetzt werden (z. B. die Entfernung aus dem Dienst oder die Zurückstufung).

zung der Bezüge können wir unter Umständen Widerspruch oder Klage erheben. Da Disziplinarverfahren oft längere Zeit in Anspruch nehmen, stehen wir Ihnen auch in dieser Phase zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor dem Verwaltungsgericht, falls erforderlich.

Die Konsequenzen hat ein Strafverfahren für den Beamten

Es ist für Beamte von entscheidender Bedeutung, sowohl während ihres Dienstes als auch in ihrer Freizeit die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen, da ein eingeleitetes Strafverfahren erhebliche Auswirkungen auf ihr berufliches und persönliches Leben haben kann:

Mitteilung an den Dienstherrn:

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Einleitung eines Strafverfahrens dem Dienstherrn zu melden. In den meisten Fällen entsteht dabei der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens durch den Beamten, was in der Regel zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führt. Der Beamte muss sich daher auf zwei separate Verfahren einstellen.

Eintrag im Bundeszentralregister:

Bei einer Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch erfolgt eine Eintragung im Bundeszentralregister, das von obersten Bundes- und Landesbehörden eingesehen werden kann. Während das Führungszeugnis für die breite Öffentlichkeit relevant ist, hat das Bundeszentralregister besondere Bedeutung für Beamte.

Mögliche Verschärfung aufgrund des Beamtenstatus:

Der Beamtenstatus kann das Strafmaß in bestimmten Fällen erhöhen, insbesondere wenn ein Beamter eine Straftat während seiner Dienstausübung begeht. Dies gilt beispielsweise für Sondertatbestände wie Körperverletzung im Amt, bei denen der Strafrahmen verschärft werden kann.

Auswirkungen auf Ruhestandsbezüge:

Selbst für Beamte im Ruhestand hat ein eingeleitetes Strafverfahren erhebliche Konsequenzen. Es kann zur Kürzung oder sogar zur Streichung ihrer Ruhestandsbezüge führen, wenn die Umstände dies erfordern.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Vermeidung von Straftaten sind somit nicht nur während des aktiven Dienstes, sondern auch darüber hinaus von großer Wichtigkeit für Beamte.

Unterbricht das Strafverfahren das Disziplinarverfahren?

Um effizient zu arbeiten und inkonsistente Ergebnisse zu vermeiden, wird das Disziplinarverfahren in der Regel unmittelbar nach Einleitung eines Strafverfahrens – spätestens jedoch nach Erhebung der Anklage – ausgesetzt. In dieser Zeit erwartet der Dienstherr die Entscheidung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens. Der Hauptgrund für dieses Vorgehen liegt darin, dass ein rechtskräftiges Urteil im Disziplinarverfahren rechtlich bindend ist. Daher erfolgt keine erneute Überprüfung der festgestellten Tatsachen. Der Dienstherr ist stattdessen an die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts gebunden, sofern diese im Urteil nicht offenkundig falsch sind. Die Bewertung, ob die ermittelten Fakten tatsächlich ein Dienstvergehen darstellen, obliegt jedoch allein dem Dienstherrn.

Diese Disziplinarmaßnahmen drohen nach Abschluss des Strafverfahrens

Im Anschluss an ein Strafverfahren können Beamte im Allgemeinen mit den üblichen disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Dennoch existieren bestimmte Einschränkungen, die zu berücksichtigen sind:

Nach einer Verurteilung oder der Einstellung des Verfahrens unter Auflagen oder Weisungen ist es dem Dienstherrn nicht gestattet, einen Verweis auszusprechen. In einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen sind auch Geldbußen und Kürzungen des Ruhegehalts ausgeschlossen. Eine Kürzung der Dienstbezüge wird zudem nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen. Diese Regelungen betreffen in der Regel weniger schwerwiegende Straftaten und dienen dazu, eine übermäßige Sanktionierung des Beamten zu verhindern.

Wenn das Gericht den Angeklagten freigesprochen hat, darf keine disziplinarische Maßnahme für denselben Sachverhalt mehr ergriffen werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Freispruch erfolgt, weil der Sachverhalt keine Straftat darstellt, aber dennoch ein Dienstvergehen darstellt. Dies liegt daran, dass nicht jedes Dienstvergehen gleichzeitig eine Straftat ist.

Ein Beispiel: Ein Landesbeamter veröffentlicht fremdenfeindliche Inhalte auf Facebook und wird wegen Volksverhetzung angeklagt. Das Gericht entscheidet, dass die Facebook-Beiträge nicht strafbar sind. Trotzdem ist der Dienstherr der Meinung, dass die Inhalte zumindest die Verfassungstreue des Beamten in Frage stellen. Daher wird das Disziplinarverfahren fortgeführt.

In diesen Fällen verlieren Sie den Beamtenstatus

Der Verlust des Beamtenstatus hängt davon ab, ob die begangene Straftat fahrlässig oder vorsätzlich war. Nur bei vorsätzlichen Straftaten kann der Beamtenstatus aufgehoben werden, während fahrlässiges Fehlverhalten den Status in der Regel unberührt lässt. Der Verlust des Beamtenstatus hat weitreichende Konsequenzen, da damit auch sämtliche Rechte auf Besoldung und Versorgung entfallen.

In den folgenden Fällen verliert ein Beamter automatisch seinen Beamtenstatus mit Rechtskraft des Urteils:

  • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, selbst wenn diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
  • Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Delikten wie Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit. Dies gilt auch, wenn die Straftat sich auf eine Diensthandlung bezieht, wie Bestechlichkeit.

Wenn ein geringeres Strafmaß verhängt wird, ist der Verlust des Beamtenstatus (in diesem Fall als „Entfernung aus dem Dienst“ bezeichnet) unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

Für Beamte im Ruhestand gelten ähnliche Regelungen. Die meisten Bundesländer erkennen die Ruhestandsrechte erst bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren an, jedoch bleibt die Sechs-Monats-Grenze für die oben genannten Delikte in den meisten Ländern bestehen.

So können Sie sich als Beamter gegen ein Strafverfahren wehren

Als Beamter hat jede Ihrer Aussagen eine erhebliche Bedeutung, da sie Auswirkungen auf das parallel laufende Disziplinarverfahren haben kann. In dieser Situation ist es ratsam, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und die Aussage zu verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht gewährleistet, dass Ihr Schweigen im Strafverfahren niemals gegen Sie verwendet werden kann. Ihr Anwalt kann dann die Akteneinsicht beantragen und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Dies führt oft dazu, dass auch das Disziplinarverfahren eingestellt wird und Sie keine nachteiligen Konsequenzen befürchten müssen.

Spezielle Aspekte für Soldaten: Wehrstrafrecht

Im Falle von Soldaten sind neben den üblichen Überlegungen bei Strafverfahren gegen Beamte auch die Besonderheiten des Wehrstrafrechts zu berücksichtigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass während des wehrstrafrechtlichen Verfahrens keine Aussagen gemacht werden, die sich nachteilig auf das folgende Strafverfahren auswirken könnten. Daher ist es ratsam, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und während des wehrstrafrechtlichen Verfahrens keine Aussagen zu machen. Ihr Anwalt kann Sie in diesem Prozess unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

So helfen wir Ihnen bei Vorwurf einer Straftat

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, ist es ratsam, schnell einen Anwalt für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht einzuschalten und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen! Das Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Sie bestmöglich ohne öffentliche Verhandlung aus der Angelegenheit herauszubringen. Denn das Urteil wird im Disziplinarverfahren als feststehende Tatsache betrachtet.

Der erste Schritt besteht darin, die Ermittlungsakte zu prüfen, um festzustellen, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist. Bei einer erfolgreichen Verfahrenseinstellung sind die Aussichten auf das Fallenlassen des Disziplinarverfahrens in der Regel günstig. Dies gilt auch, wenn das Strafverfahren gemäß § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt wird, da dies nicht als Schuldeingeständnis des Beschuldigten betrachtet wird.

Falls ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist und ein Freispruch erreicht werden kann, sind disziplinarische Konsequenzen ebenfalls unwahrscheinlich. Unsere spezialisierten Anwälte für Beamtenrecht und Beamtenstrafrecht verfügen über umfangreiche bundesweite Erfahrung in der Verteidigung von Beamten. Wenn Sie als Beamter mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung!

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