Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit Betäubungsmitteln. Das Gesetz ist umfangreich und komplex und umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen. Im Folgenden werden die wichtigsten Straftatbestände des BtMG erläutert.

Besitz von Betäubungsmitteln

Der Besitz von Betäubungsmitteln ohne eine entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei größeren Mengen oder Wiederholungstaten können höhere Strafen verhängt werden.

Handel mit Betäubungsmitteln

Der Handel mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls ein Straftatbestand. Hierzu zählen das Anbauen, Herstellen, Einführen, Ausführen, Veräußern, Erwerben, Veräußerung oder sonstiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Der Strafrahmen reicht hier von Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Herstellung von Betäubungsmitteln

Die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln stellt ebenfalls eine Straftat dar. Hierbei geht es nicht nur um das Anpflanzen von Drogenpflanzen, sondern auch um das Extrahieren von Wirkstoffen oder das chemische Herstellen von Betäubungsmitteln. Die Strafen reichen hier von Freiheitsstrafen von einem Jahr bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ist eine besonders schwere Straftat und wird entsprechend streng bestraft. Hier drohen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren.

Fahren unter Drogeneinfluss

Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt eine Straftat dar und kann zu empfindlichen Strafen führen. Hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bei schweren Unfällen unter Drogeneinfluss können auch höhere Strafen verhängt werden.

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Steinhausen

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