Die 20 häufigsten Delikte im deutschen Strafrecht

1. Diebstahl (§ 242 StGB):

Der Diebstahl ist ein Vermögensdelikt, bei dem eine fremde bewegliche Sache durch den Täter weggenommen wird. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 242 StGB. Die Strafe beträgt in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wird der Diebstahl unter erschwerenden Umständen begangen, wie z.B. durch Einbruch, Bandendiebstahl oder Waffenbesitz, droht eine höhere Strafe. Diebstähle können im Einzelhandel, in Wohnungen oder Autos, aber auch am Arbeitsplatz stattfinden. Der Täter muss sich dabei nicht unbedingt körperlich Zugang zur Sache verschaffen, auch das Ausnutzen von Schlüssellücken oder das Abfangen von Paketen kann als Diebstahl gewertet werden.

2. Betrug (§ 263 StGB):

Der Betrug ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Unterdrücken von relevanten Informationen den Geschädigten zu einer Vermögensverfügung bringt, die dieser ohne die Täuschungshandlung nicht vorgenommen hätte. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 263 StGB. Der Strafrahmen beträgt eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wird der Betrug gewerbsmäßig oder in einem besonders schweren Fall begangen, droht eine höhere Strafe. Der Betrug findet häufig im Bereich des Online-Shoppings oder im Kontext von Vertragsabschlüssen statt.

3. Körperverletzung (§ 223 StGB):

Die Körperverletzung ist ein Delikt gegen die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 223 StGB. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Körperverletzung kann durch Angriffe mit Waffen, körperliche Misshandlungen, sexuelle Übergriffe oder auch durch das Verabreichen von Drogen begangen werden. Eine besondere Form der Körperverletzung ist die schwere Körperverletzung, bei der das Opfer dauerhafte körperliche Schäden davonträgt.

4. Sachbeschädigung (§ 303 StGB):

Die Sachbeschädigung ist ein Delikt gegen fremdes Eigentum. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 303 StGB. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Sachbeschädigung kann durch Beschädigung, Zerstörung oder Verunreinigung von Gegenständen begangen werden. Der Täter muss dabei nicht Eigentümer des beschädigten Gegenstands sein, es genügt, dass der Gegenstand in fremdem Besitz ist. Die Sachbeschädigung kann in Form von Graffiti, Vandalismus oder auch Sachbeschädigung durch Brandstiftung begangen werden.

5. Nötigung (§ 240 StGB):

Gemäß § 240 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Dabei muss die Nötigungsmacht so stark sein, dass das Opfer keine zumutbare Handlungsalternative mehr hat.
Nötigung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit und Würde des Menschen und kann sowohl psychische als auch physische Folgen haben. Typische Beispiele für Nötigung sind Bedrohungen, Erpressungen oder Geiselnahmen. Auch Cybermobbing und Stalking können als Formen der Nötigung gelten. Eine schnelle Anzeige und Strafverfolgung ist in solchen Fällen wichtig, um das Opfer zu schützen und weitere Übergriffe zu verhindern.

6. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):

Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge Alkohol- oder Drogenkonsums nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Die Strafe für Trunkenheit im Verkehr kann Geld- oder Freiheitsstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Ziel dieser Strafvorschrift ist es, den Straßenverkehr zu schützen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Denn wer in alkoholisiertem Zustand Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass Trunkenheit am Steuer eine Straftat ist und schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

7. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG):

Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der Umgang mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Kokain oder Heroin in Deutschland streng geregelt. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Der Strafrahmen hängt dabei von der Art und Menge des Betäubungsmittels sowie der Art und Weise des Umgangs damit ab.
Das BtMG dient dazu, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Wer illegale Drogen konsumiert, schadet nicht nur sich selbst, sondern auch der Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, einen verantwortungsvollen Umgang mit Betäubungsmitteln zu pflegen und sich über die geltenden Gesetze zu informieren.

8. Beleidigung (§ 185 StGB):

Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB jede Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung, die sich in der Herabwürdigung der Person oder der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts äußert. Der Strafrahmen umfasst eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Beleidigung ist ein Straftatbestand, der sich auf die Verletzung der Ehre einer Person bezieht. Eine Beleidigung kann durch Worte, Gesten oder Handlungen begangen werden und ist dann strafbar, wenn sie geeignet ist, den beleidigten Menschen in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder herabzuwürdigen.

Die Beleidigung ist eine Privatklagedelikt, das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung selbst eine Anzeige erstatten muss. Eine Verurteilung wegen Beleidigung kann neben einer Strafe auch zu Schadensersatzforderungen führen, wenn dem Opfer ein finanzieller Schaden entstanden ist.

9. Unterschlagung (§ 246 StGB)

Die Unterschlagung beschreibt das unbefugte Aneignen einer fremden beweglichen Sache durch den Täter, der diese Sache in Besitz genommen hat. Dabei ist der Täter nicht Eigentümer der Sache, sondern lediglich in einem fremden Besitzverhältnis. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 246 StGB. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Schwerpunkt der Strafverfolgung liegt hierbei auf der Verletzung des fremden Besitzrechts und der damit einhergehenden Vermögensschädigung.

10. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gemäß § 21 StVG. Hierunter fällt das Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und wird daher streng geahndet. Oftmals wird in solchen Fällen auch eine Führerscheinsperre verhängt, um den Täter von weiteren Verstößen abzuhalten.

11. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Der Hausfriedensbruch beschreibt das widerrechtliche Betreten eines fremden Grundstücks, Gebäudes oder Raums. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 123 StGB. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Es ist dabei unerheblich, ob der Täter Gewalt angewendet hat oder nicht. Entscheidend ist allein, dass er widerrechtlich in einen fremden Bereich eingedrungen ist. Hausfriedensbruch stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern kann auch zivilrechtliche Folgen haben, da der Täter den Besitzer des Grundstücks in seinem Eigentumsrecht verletzt hat.

12. Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG)

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist eine Straftat, die in den §§ 51 und 52 WaffG geregelt ist. Möglich sind auch Bußgeldbewehrte Verstöße gemäß § 53 WaffG. Unter die Strafvorschriften fallen alle Verstöße gegen die Vorschriften des Waffengesetzes, wie zum Beispiel der Besitz von verbotenen Waffen oder der unerlaubte Handel mit Waffen. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder Geldstrafe. Der Besitz und der Handel mit Waffen sind streng reglementiert, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Verstöße werden daher konsequent verfolgt und geahndet.

13. Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Urkundenfälschung (§ 267 StGB) bezeichnet die Herstellung, Verfälschung oder Verwendung einer unechten Urkunde, die dazu bestimmt ist, Rechte oder Pflichten rechtswirksam zu begründen, aufzuheben oder zu ändern. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei gefälschten Unterschriften, gefälschten Dokumenten oder Verträgen, die nicht dem tatsächlichen Willen der Beteiligten entsprechen. Je nach Schwere des Falls droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei der Herstellung von Falschgeld, kann die Strafe bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug betragen. Urkundenfälschung stellt eine Straftat dar, da sie das Vertrauen in die Rechtssicherheit und die Integrität von Urkunden untergräbt.

14. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umfassen eine Vielzahl von Delikten, darunter illegale Einreise, Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel oder Duldung, falsche Angaben im Asylverfahren oder illegaler Arbeitsaufenthalt. Die Strafen für Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz können sehr unterschiedlich ausfallen und reichen von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise hat die Zahl von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz in den letzten Jahren zugenommen. Die Gründe für solche Verstöße können vielfältig sein, von der Suche nach einem besseren Leben bis hin zu kriminellen Machenschaften.

15. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) beziehen sich auf Verkehrsdelikte wie Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer, zu schnelles Fahren oder Rotlichtverstöße. Die Strafen variieren je nach Schwere des Vergehens und reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen. Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel schwere Verletzungen oder den Tod von Menschen im Straßenverkehr. Daher ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Verkehrsregeln respektieren und sich an die Straßenverkehrsordnung halten.

16. Tierschutzgesetz (TierSchG)

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) (Punkt 16) umfasse Handlungen, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren führen. Dazu gehören unter anderem Tierquälerei, Vernachlässigung oder das Züchten von Tieren ohne Genehmigung. Die Strafen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen. Der Schutz von Tieren ist ein wichtiges Anliegen, da sie keine Stimme haben, um sich selbst zu verteidigen. Tiere sollten mit Respekt behandelt werden und ihre Bedürfnisse respektiert werden.

17. Straftaten gegen die Umwelt


Eine Straftat gegen die Umwelt liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig die Umwelt schädigt, zum Beispiel durch das Einleiten von giftigen Substanzen in Gewässer oder durch den illegalen Transport von Abfallstoffen. Die Strafnorm für derartige Delikte findet sich in § 324 StGB. Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

18. Verstoß gegen das Markengesetz


Das Markengesetz schützt die Markenrechte von Unternehmen und Privatpersonen. Wer gegen diese Rechte verstößt, indem er zum Beispiel unbefugt eine geschützte Marke verwendet oder eine gefälschte Marke herstellt, begeht eine Straftat. Die Strafnormen für solche Delikte finden sich im MarkenG. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei einer hohen Schadensumme, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

19. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz


Das Urheberrechtsgesetz schützt die geistigen Eigentumsrechte von Künstlern, Autoren und anderen Urhebern. Wer gegen diese Rechte verstößt, indem er zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Werke illegal vervielfältigt oder öffentlich zugänglich macht, begeht eine Straftat. Die Strafnormen für solche Delikte finden sich im UrhG. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei einer hohen Schadensumme, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

20. Sexualdelikte


Sexualdelikte umfassen eine Vielzahl von Straftaten, die mit sexualbezogenem Verhalten in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder auch exhibitionistische Handlungen. Die Strafnormen für derartige Delikte finden sich im Strafgesetzbuch. Die Strafen sind je nach Schwere des Delikts unterschiedlich und können von einer Geldstrafe bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe reichen. In besonders schweren Fällen, etwa bei einem besonders schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, kann natürlich auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

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