Brandstiftungsdelikte

Brandstiftungsdelikte sind in mehreren Tatbeständen geregelt. Bei einer Verurteilung drohen hohe Freiheitsstrafen.

Die einfache Brandstiftung ist in § 306 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie kann bereits bei einer Sachbeschädigung durch Feuer oder Explosion vorliegen. Die Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Wenn Menschenleben gefährdet wurden oder ein besonders schwerer Schaden entstanden ist, droht eine höhere Strafe.

Eine weitere Form der Brandstiftung ist die schwere Brandstiftung nach § 306b StGB. Hierbei handelt es sich um eine vorsätzliche Tat. Dabei ist durch Feuer oder Explosion eine erhebliche Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte entstanden. Die Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. In besonders schweren Fällen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Eine besondere Form der Brandstiftung ist die Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft. Hat der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine erhebliche Schädigung von Sachwerten verursacht, droht eine höhere Strafe.

Neben den genannten Tatbeständen gibt es noch weitere Delikte, die in Zusammenhang mit Brandstiftung stehen. Hierzu zählen beispielsweise die Herbeiführung einer Brandgefahr durch Feuer oder Explosion nach § 308 StGB, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 309 StGB oder die fahrlässige Brandstiftung nach § 306a StGB.

Bei einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklage wegen Brandstiftung ist eine gute Verteidigung durch uns von großer Bedeutung. Als erfahrene Strafverteidiger können wir den Fall sorgfältig und präzise prüfen. Wir finden eventuelle Unstimmigkeiten und decken Beweismängel auf. Darauf fußend werden wir die beste Verteidigungsstrategien entwickeln. Hierbei kann auch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder Gutachtern von entscheidender Bedeutung sein. Der Fall wird damit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Dies führt häufig zur Aufdeckung eventueller Fehler oder Ungereimtheiten.

Wie bei allen Tatvorwürfen kann nur eine gute Verteidigung dazu beitragen, dass mögliche Strafmilderungsgründe berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise ein Geständnis oder eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Auch eine mögliche psychische Erkrankung oder eine schwere persönliche Krise können als Strafmilderungsgründe dienen. Wir berücksichtigen alle Umstände jedes Einzelfalles. Ganz individuell und ohne ein Standardschema. So werden keine wichtigen Details für ein herausragend gutes Ergebnis vergessen.

Wir als langjährig erfahrene Strafverteidiger unterstützen den Beschuldigten bei allen rechtlichen Fragen. Wir geben ihm Ratschläge und können so eine umfassende Verteidigung aufbauen. Dazu gehört unter anderem die Durchführung einer gründlichen Untersuchung des Vorfalls. Auch die Sammlung aller relevanten Beweise muss gewährleistet werden. Natürlich werden wir auch die Aussagen etwaiger Zeugen sorgfältig prüfen und eventuelle Widersprüche aufdecken.

Steinhausen

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