Waffengesetz: Welche Messer sind erlaubt, welche verboten?

Die Frage nach der Zulässigkeit von Messern nach dem Waffengesetz sorgt regelmäßig für Diskussionen. Aufgrund der jüngsten Reformen des Waffenrechts und der unterschiedlichen Regelungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern entstehen häufig Missverständnisse – insbesondere in Grenzgebieten, wo ein Messer, das in einem benachbarten Land legal ist, in Deutschland möglicherweise verboten sein kann.

Um Klarheit zu schaffen, bieten wir Ihnen einen prägnanten Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des Waffenrechts in Bezug auf Messer. Dieser Überblick umfasst die wichtigsten Regelungen, ohne alle möglichen Ausnahmen im Detail zu behandeln.

Waffenrecht: Was versteht das Gesetz unter einer Waffe?

Das Waffengesetz definiert in §1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG: Waffen sind tragbare Gegenstände, die aufgrund ihrer Konstruktion dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dazu zählen insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.

Auch Gegenstände, die nicht primär als Waffen hergestellt wurden, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit zu beeinträchtigen, fallen unter diese Definition. Diese Gegenstände werden im Gesetz gesondert aufgeführt.

Definition der Messer im Waffengesetz:

Springmesser: Messer, deren Klinge durch Knopfdruck oder Hebeldruck hervortritt und arretiert werden kann.

  • Fallmesser: Messer, deren Klinge durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung aus dem Griff herausfällt und sich automatisch oder durch Loslassen der Sperrvorrichtung arretiert.
  • Faustmesser: Messer mit einem quer verlaufenden Griff zur feststehenden Klinge, die in der geschlossenen Faust gehalten wird.
  • Butterflymesser: Faltmesser mit schwenkbaren, zweigeteilten Griffen.
  • Wurfsterne: Sternförmige Scheiben, die zum Wurf auf ein Ziel geeignet sind und gesundheitsschädigende Wirkung haben.

Messer, die nicht unter diese Definition fallen, sind vom Waffengesetz ausgenommen und können grundsätzlich ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden.

Unterscheidung zwischen Besitz und Führen von Waffen nach dem Waffengesetz

Das Waffengesetz unterscheidet klar zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe. Ist der Besitz einer Waffe verboten, darf diese weder erworben noch besessen werden. Wenn nur das Führen einer Waffe untersagt ist, ist der Besitz grundsätzlich erlaubt, jedoch darf die Waffe nicht außerhalb des eigenen Grundstücks mitgeführt werden.

Ausnahmen beim Führen von Waffen gemäß §42a Abs. 2 WaffG:

  • Die Waffe darf in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, beispielsweise nach dem Kauf.
  • Das Führen ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wie zum Beispiel:
    • Ausübung eines Brauchtums (z.B. Schützenfeste)
    • Berufliche Nutzung (z.B. Jäger)
    • Sportliche Aktivitäten (z.B. Sportschützen)

Ein persönliches Sicherheitsgefühl stellt kein berechtigtes Interesse dar.

  • Verbotene Messerarten nach dem Waffengesetz:
  • Wurfsterne: Ebenfalls vollständig verboten.
  • Faustmesser und Butterflymesser: Vollständig untersagt, außer in speziellen Fällen für Jäger oder berufliche Zwecke.
  • Springmesser und Fallmesser: Generell verboten, es sei denn, das Springmesser erfüllt zwei Bedingungen:
    • Die Klinge springt seitlich heraus.
    • Die Klingenlänge beträgt maximal 8,5 cm und ist nicht beidseitig geschliffen.
  • Wurfsterne: Ebenfalls vollständig verboten.

Das Problem mit Messern in Strafverfahren

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg von Fällen zu verzeichnen, in denen Messer eine zentrale Rolle in Strafverfahren spielen. Besonders junge Männer greifen zunehmend zu Messern, die sie oft schon vor Auseinandersetzungen bei sich tragen. Messer sind extrem gefährlich und führen häufig zu schweren, teils tödlichen Verletzungen. Sie sind für Konfliktsituationen ungeeignet, da Opfer oft erst nach dem Angriff die Verletzungen bemerken und erst dann zusammenbrechen.

Messer – Ein unterschätztes Risiko: Messer tragen häufig zur Eskalation von Konflikten bei und enden oft in schweren Straftaten. Diese steigende Relevanz von Messern in strafrechtlichen Ermittlungen unterstreicht die Dringlichkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Was ist mit einem Taschenmesser? – Waffengesetzliche Regelung

Taschenmesser sind in der Regel nicht verboten, da sie hauptsächlich als Werkzeuge und nicht zur Beeinträchtigung der Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen konstruiert sind. Sie fallen daher nicht unter die Definition einer Waffe gemäß §1 Abs. 2 WaffG.

Wann gilt ein Messer als Butterflymesser?

Laut dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 6 K 827/15.WI) gilt ein Messer als Butterflymesser, wenn es ein Faltmesser mit schwenkbaren, zweigeteilten Griffen ist. Auch wenn ein Messer eine Feder enthält, die das einhändige Öffnen verhindert, ändert das nichts an der Einstufung als Butterflymesser.

Messer, die nicht geführt werden dürfen: Waffengesetzliche Bestimmungen

Unter das Waffengesetz fallen Messer, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen, auch wenn sie nicht vollständig verboten sind:

  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm.
  • Einhandmesser, die mit nur einer Hand geöffnet und festgestellt werden können.

Laut § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG ist das Führen von Einhandmessern unabhängig von der Klingenlänge verboten.

Weitere Einschränkungen: Waffen dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden, mit Ausnahme bestimmter Fälle wie Schießständen oder Theateraufführungen.

Strafrechtliche Konsequenzen beim Umgang mit Messern

Verstöße gegen das Waffengesetz können schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, zwischen dem Besitz eines verbotenen Messers und dem unerlaubten Führen eines Messers zu unterscheiden:

  • Besitz oder Umgang mit verbotenen Messern: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
  • Unerlaubtes Führen eines nicht verbotenen Messers: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Praktischer Rat: Messer zu Hause lassen Das Mitführen eines Messers kann schwerwiegende Folgen haben, oft mit lebenslangen Konsequenzen. Es ist ratsam, Messer zu Hause zu lassen, um rechtliche und persönliche Risiken zu vermeiden.

Weitere strafrechtliche Risiken:

  • Diebstahl mit Waffen (§244 StGB): Höhere Strafe bei Diebstahl mit einem Messer.
  • Betäubungsmittelrecht: Erhebliche rechtliche Konsequenzen, wenn eine Waffe beim Grenzübertritt oder im Umfeld von Drogen gefunden wird.

Steinhausen

Strafverteidiger
Rechtsanwälte

T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M +49 173 6678711

Mythos Zeugenpflicht: Wichtige Informationen für Zeugen

Sie haben eine Ladung als Zeuge erhalten und sollen in einem Zivilprozess oder Strafprozess aussagen? Als Zeuge haben Sie spezifische Rechte, die Sie geltend machen können, aber auch Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage.

In diesem Beitrag geben unsere Anwälte Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Muss ich vor Gericht erscheinen?
  • Bin ich verpflichtet, vor Gericht auszusagen?
  • Muss ich unter Eid aussagen?
  • Welche Erwartungen hat das Gericht an mich?
  • Was kann ich vom Gericht erwarten?
  • Werde ich für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall entschädigt?


Muss ich als Zeuge vor Gericht erscheinen?

Als Zeuge spielen Sie eine entscheidende Rolle im Rechtsprozess und erfüllen eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Das Gesetz verpflichtet Sie, vor Gericht zu erscheinen, und dieser Pflicht können Sie nicht entgehen. Selbst wenn Sie glauben, keine relevanten Informationen beitragen zu können, ist das keine ausreichende Begründung, der Ladung nicht Folge zu leisten.

Falls Sie tatsächlich keine relevanten Informationen zum Beweisthema haben, sollten Sie das Gericht umgehend schriftlich informieren und den Sachverhalt darlegen. Das Gericht kann dann über eine mögliche Entbindung von Ihrer Pflicht entscheiden.

Wenn Sie bereits früher zu dem Vorfall ausgesagt haben, sei es bei der Polizei oder vor Gericht, und erneut vorgeladen werden, müssen Sie dennoch erscheinen. Das Gericht kann entschieden haben, dass Ihre erneute Aussage erforderlich ist, oder das Gesetz verlangt es.

  • Was passiert, wenn ich als Zeuge nicht erscheine?
    Wenn Sie ohne ausreichende Entschuldigung dem Termin fernbleiben, können schwerwiegende Konsequenzen drohen. Das Gericht kann Ihnen die durch Ihr Fernbleiben entstandenen Kosten auferlegen, die insbesondere bei Beteiligung von Anwälten oder Sachverständigen erheblich sein können. Außerdem müssen Sie mit einem Ordnungsgeld rechnen und im Falle der Nichtzahlung sogar mit Ordnungshaft. Das Gericht kann auch eine zwangsweise Vorführung anordnen.
  • Wann muss ich nicht vor Gericht erscheinen?
    Nur bei schwerwiegenden Gründen wie einer ernsthaften Erkrankung oder einem bereits gebuchten Auslandsaufenthalt können Sie dem Gerichtstermin fernbleiben. In einem solchen Fall sollten Sie das Gericht frühzeitig schriftlich informieren und gegebenenfalls Buchungsunterlagen oder ein ärztliches Attest beifügen.
    Es ist wichtig zu beachten, dass ein gewöhnlicher ärztlicher „gelber Schein“ oft nicht ausreichend ist, da er meist nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um dem Gericht eine Rückfrage zu ermöglichen.
  • Was tun, wenn ich keine Rückmeldung vom Gericht bekomme?
    Falls Sie nach Ihrer Mitteilung keine Antwort vom Gericht erhalten, sollten Sie nachfragen, idealerweise telefonisch unter der in der Ladung angegebenen Kontaktadresse. Bei knapper Zeit können Sie auch per Fax oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Solange keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erfolgt, bleibt die Ladung in vollem Umfang gültig.

Denken Sie daran: Auch wenn eine Vorladung als Zeuge mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann, könnten auch Sie eines Tages auf die Aussagen von Zeugen angewiesen sein.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Wenn Sie als Zeuge vor Gericht geladen werden, sind Sie verpflichtet, sowohl zu erscheinen als auch auszusagen. Die Aussagen der Zeugen sind entscheidend, damit das Gericht eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Es gibt jedoch bestimmte gesetzliche Ausnahmen von dieser Pflicht. Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, entweder die Aussage komplett zu verweigern oder einzelne Fragen nicht zu beantworten. In solchen Fällen wird das Gericht Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren.

  • Was passiert, wenn ich ohne rechtlichen Grund die Aussage verweigere?
    Wenn Sie die Aussage ohne einen rechtlichen Grund verweigern, können erhebliche Konsequenzen drohen. Ihnen können die Kosten, die durch Ihre Verweigerung entstehen, auferlegt werden. Das Gericht kann ein Ordnungsgeld verhängen, und wenn dieses nicht gezahlt wird, kann Ordnungshaft drohen. In einigen Fällen kann das Gericht auch Haft anordnen, um Sie zur Aussage zu zwingen.
  • Besondere Rechte für Zeugen in Strafverfahren
    Wenn Sie als Zeuge mit der beschuldigten Person verheiratet, verlobt oder verwandt sind, haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch, wenn Sie verschwägert sind.
    Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sollten Fragen gestellt werden, die auf eine Straftat hinweisen könnten, die Sie selbst oder Ihre Angehörigen betreffen, haben Sie das Recht, die Antwort zu verweigern.

Muss ich unter Eid aussagen?

In sowohl Straf- als auch Zivilprozessen kann das Gericht anordnen, dass ein Zeuge seine Aussage unter Eid macht. Dies geschieht in der Regel, wenn die Aussage als besonders wichtig erachtet wird oder der Eid als Mittel gesehen wird, um die Wahrheitsgemäßheit der Aussage zu fördern.

Wenn das Gericht Ihnen die Eidesleistung auferlegt und Sie ohne rechtlichen Grund verweigern, kann dies erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ihnen können die durch Ihre Weigerung verursachten Kosten auferlegt werden. Zusätzlich kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen, und im Falle der Nichtzahlung kann Ordnungshaft drohen. In extremen Situationen kann das Gericht sogar Haft zur Erzwingung Ihrer Aussage anordnen.

Was das Gericht von Ihnen erwartet

Das Gericht basiert seine Urteilsfindung oft auf Beweismitteln, da die Richter in der Regel nicht an den zur Debatte stehenden Ereignissen beteiligt waren. Als Zeuge sollen Sie dem Gericht Ihre persönlichen Beobachtungen schildern, ohne eigene Bewertungen oder Schlussfolgerungen vorzunehmen.

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie tatsächlich gesehen oder gehört haben, um Missverständnisse zu vermeiden. Falls Sie Aufzeichnungen oder andere relevante Unterlagen zum Vorfall haben, bereiten Sie diese vor dem Termin vor und bringen Sie sie mit.

Eine gründliche Vorbereitung erleichtert die Vernehmung und fördert die Wahrheitsfindung. Vermeiden Sie es jedoch, sich mit den Parteien des Verfahrens abzustimmen, um Ihre Aussage nicht zu beeinflussen.

Was kann ich als Zeuge vom Gericht erwarten?

Hauptverhandlungen vor deutschen Gerichten sind in der Regel öffentlich, es sei denn, es handelt sich um Verfahren gegen Jugendliche. Als Zeuge müssen Sie Ihre Personalien angeben, da Angeklagte das Recht haben, zu erfahren, wer gegen sie aussagt. Wenn Sie sich bedroht fühlen, stehen Ihnen verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung:

  • Geheimhaltung der Wohnanschrift: Sie können eine alternative Adresse, wie eine Anwaltskanzlei oder Polizeistation, angeben, um Ihre Wohnanschrift zu schützen. Diese Möglichkeit besteht bereits im Ermittlungsverfahren.
  • Ausschluss der Öffentlichkeit: Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, um Ihre Privatsphäre zu wahren, insbesondere bei sensiblen Themen oder Bedrohungen.
  • Aussage ohne Anwesenheit des Angeklagten: In Fällen schwerwiegender Bedrohungen kann das Gericht Ihre Aussage ohne Anwesenheit des Angeklagten aufnehmen. Videoübertragungen der Aussage bleiben jedoch meist bestehen.
  • Videovernehmung: Wenn Sie sich durch eine direkte Gegenüberstellung mit dem Angeklagten gefährdet fühlen, kann Ihre Vernehmung per Video erfolgen. Dies schützt insbesondere Kinder und Opfer schwerer Gewalt.
  • Besonderer Schutz von Kindern: Minderjährige Zeugen werden meist nur vom Richter befragt, und ihre Aussagen können aufgezeichnet werden, um in der Hauptverhandlung verwendet zu werden.
  • Zeugenbetreuung: Zeugenbetreuungsstellen an Gerichten bieten Unterstützung und begleiten Sie zu Verhandlungen. Bei Bedarf kann auch therapeutische Hilfe vermittelt werden.
  • Psychosoziale Prozessbegleitung: Diese spezielle Unterstützung hilft Opfern schwerer Straftaten während des gesamten Verfahrens, insbesondere minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Opfern. Auf Antrag kann diese Begleitung kostenlos sein.

Bekomme ich eine Entschädigung für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall?

Wenn Sie als Zeuge vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladen werden, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten sowie auf Entschädigung für sonstige Aufwendungen und Verdienstausfall. In der Einladung erhalten Sie Informationen zum Termin und Ort der Vernehmung sowie Hinweise zur Beantragung der Zeugenentschädigung.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder persönlich bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht erkundigen. Auch bei einer polizeilichen Vorladung kann möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung bestehen, der nach Landesrecht geregelt ist.

Möchten Sie eine Entschädigung wegen Verdienstausfall beantragen? Lassen Sie sich nicht mit hohen Kosten belasten! Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Steinhausen

Strafverteidiger
Rechtsanwälte

T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M +49 173 6678711