Wechselseitige Verfügung und Erbvertrag: BGH zur Bindungswirkung der Ersatzerbenregelung

Im Erbvertrag war der Sohn als Alleinerbe bestimmt, jedoch vererbte die Mutter nach dem Tod des Sohnes und des Vaters ihr Vermögen an die älteste Tochter. Daraufhin beantragten die Enkel einen Erbschein. Erfahren Sie hier mehr!

Wechselseitige Verfügung und Erbvertrag: BGH zur Bindungswirkung der Ersatzerbenregelung

In einem elterlichen Erbvertrag wurde festgelegt, dass der Sohn Alleinerbe sein sollte. Später setzte die Mutter jedoch die älteste Tochter als Erbin ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Kinder des mittlerweile verstorbenen Sohnes zu Ersatzerben wurden. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Bestimmungen, die für ein wechselseitiges Testament gelten, nicht automatisch auf einen Erbvertrag übertragbar sind.

Erbvertrag und handschriftliche Änderung des Testaments

Die Ehepartner hatten einen Erbvertrag geschlossen, der ihren Sohn nach dem Ableben beider Elternteile als Alleinerben festlegte. Die drei Schwestern sollten eine Abfindung erhalten und auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten. Zugleich übernahm der Sohn die Pflicht, die Abfindung zu leisten, falls die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Nach dem Tod des Vaters und des Sohnes jedoch änderte die Mutter ihre Verfügung und vermachte ihr gesamtes Vermögen handschriftlich auf einem Notizzettel ihrer ältesten Tochter.

Die beiden Kinder des verstorbenen Sohnes waren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und beantragten beim Nachlassgericht einen Erbschein, der sie jeweils zu 1/2 als Erben der Erblasserin einsetzte. Allerdings scheiterten der Antrag sowie die nachfolgende Beschwerde und Rechtsbeschwerde der beiden Enkelkinder zunächst.

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OLG Oldenburg: Anwendung des § 2269 BGB auf Erbverträge

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Erbeinsetzung der ältesten Tochter gemäß den Vorgaben des § 2269 BGB (gegenseitige Einsetzung) sowie des § 2270 Abs. 2 BGB (wechselbezügliche Verfügungen) wirksam war. Die Mutter war berechtigt, ihr Testament zu ändern, da sich aus den Gesamtumständen keine abweichende Absicht des Erblassers ableiten ließ. Es kann nicht angenommen werden, dass die Kinder des verstorbenen Sohnes als Ersatzerben eingesetzt wurden. Der Wortlaut des Erbvertrags lässt nicht darauf schließen, dass die Eltern den “Stamm” des Sohnes als Erben vorgesehen hatten.

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BGH: Die bindende Wirkung eines Erbvertrags überwiegt gegenüber gegenseitigen Verfügungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Kinder des verstorbenen Sohnes ihrer Großmutter im Rahmen der Ersatzerbfolge beerbt haben (Beschluss vom 26.03.2025 – IV ZB 15/24). Das Amtsgericht wurde angewiesen, den beiden Enkeln einen Erbschein auszustellen. Der BGH stellte klar, dass die Vorschriften, die für wechselseitige Testamente gelten, nicht auf Erbverträge anwendbar sind. Die Bindung der Eheleute in einem Erbvertrag sei deutlich stärker als die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament.

Die Ehefrau konnte sich nicht einseitig von den Regelungen des Erbvertrags lösen, da kein Rücktritt vorbehalten war. Der BGH ging davon aus, dass die Enkel im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung zu Ersatzerben des verstorbenen Sohnes geworden sind. Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass Eltern ihren “Stamm” nicht leer ausgehen lassen wollen, insbesondere wenn der Alleinerbe verstirbt.

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BGH: Höherer Strafrahmen bei Vergewaltigung unter Einsatz von K.O.-Tropfen

Ein aktuelles Urteil des BGH behandelt den Fall eines Ehemanns, der seiner Frau K.O.-Tropfen verabreichte. Bei derartigen Vorwürfen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung im Bereich des Sexualstrafrechts von entscheidender Bedeutung. Erfahren Sie hier mehr!

BGH: Erhöhter Strafrahmen bei Vergewaltigung unter Verwendung von K.O.-Tropfen?

Am 21. Januar 2025 hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21.01.2025 – 3 StR 512/24, NStZ-RR 2025, 139) eine bedeutende Entscheidung zum Strafmaß bei Vergewaltigungen unter Verwendung von K.O.-Tropfen getroffen. Die entscheidende Frage lautete: Erhöht sich der Strafrahmen, wenn dem Opfer vor der Tat betäubende Substanzen wie K.O.-Tropfen verabreicht werden – ähnlich wie bei einem Vergehen unter Einsatz einer Waffe? Im Strafrecht ist bekannt, dass jemand, der bei einer Vergewaltigung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug einsetzt, mit einem erhöhten Strafrahmen rechnen muss. Doch wie sind die Fälle zu beurteilen, in denen K.O.-Tropfen verwendet werden, um das Opfer willenlos zu machen? Der BGH hat hierzu nun grundlegende Klarheit geschaffen.

Der zugrunde liegende Fall: Ehepartner, K.O.-Tropfen und mangelnde Einwilligung

Im vorliegenden Fall hegte der Angeklagte den Wunsch, wieder „sexuelle Spannung“ in seine Ehe zu bringen – insbesondere wollte er erneut Analverkehr mit seiner Ehefrau haben. Um dies zu erreichen, mischte er heimlich K.O.-Tropfen in das Getränk seiner Frau, ohne sie darüber zu informieren. Die Frau nahm die Substanz ahnungslos zu sich und verspürte schon bald eine deutliche Beeinträchtigung ihres Bewusstseins. Als beide Eheleute schließlich zu Bett gingen, war sie nicht mehr in der Lage, einen eigenen Willen zu bilden oder zu äußern – was der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts erkannte. Dennoch führte er den Analverkehr gegen ihren offensichtlich fehlenden Willen durch.

In solchen Fällen stehen Beschuldigte im Mittelpunkt ernstzunehmender Ermittlungen. Ich als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht verteidige Sie mit Diskretion, Erfahrung und dem erforderlichen Feingefühl. Fordern Sie jetzt eine vertrauliche Beratung an.

BGH: K.O.-Tropfen stellen kein gefährliches Werkzeug dar

Der BGH hat entschieden, dass K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug darstellen. In solchen Fällen greift dementsprechend nicht der erhöhte Strafrahmen gemäß § 177 Abs. 6 StGB (5–15 Jahre), sondern der allgemeine Strafrahmen von drei bis 15 Jahren. Die Richter hoben die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Strafbarkeit hervor (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB): Eine Strafnorm muss klar und vorhersehbar sein. Der Begriff des „Werkzeugs“ in § 177 StGB sei eng definiert und beziehe sich laut allgemeiner Auslegung nur auf feste Gegenstände, nicht jedoch auf Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen. Dies wird auch durch einen früheren Beschluss des BGH vom 08.10.2024 (Az. 5 StR 382/24, NJW 2024, 3735) bestätigt: Flüssigkeiten sind im strafrechtlichen Sinne keine Werkzeuge.

Stehen Sie unter dem Verdacht der Vergewaltigung? Als Rechtsanwalt im Bereich Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen diskret und kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch!

Was hat die Entscheidung des BGH für Beschuldigte im Fall von Vergewaltigung unter Einsatz von K.O.-Tropfen zu bedeuten?

Die positive Nachricht für Beschuldigte: Selbst wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass eine Vergewaltigung unter Verabreichung von K.O.-Tropfen erfolgt ist, gilt nicht der erhöhte Mindeststrafrahmen von fünf Jahren, wie es bei der Verwendung eines „gefährlichen Werkzeugs“ der Fall wäre. Stattdessen beginnt der Strafrahmen bei drei Jahren Freiheitsstrafe – nicht bei fünf. Dennoch bleibt die Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug auch bei Vergewaltigungen mit K.O.-Tropfen bestehen. Das bedeutet: Der Ausgang des Verfahrens hängt entscheidend von einer erfahrenen Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ab. Ich werde die Ermittlungsakte sorgfältig prüfen, mögliche Widersprüche oder Lücken identifizieren und auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. In manchen Fällen kann es mir gelingen, das Gericht von einem „minder schweren Fall“ zu überzeugen – was deutliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben kann.

Werden Sie des Vergewaltigungsdelikts unter Einsatz von K.O.-Tropfen beschuldigt? Ich verteidige Sie mit Fachkenntnis, Diskretion und Erfahrung. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Beratungsgespräch – Ihre Freiheit erfordert eine engagierte Verteidigung.

Rechtsanwalt erläutert: Welche Strafe kann bei Vergewaltigung verhängt werden?

Wer mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert wird, muss mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB wird eine Vergewaltigung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren bestraft. Ein erhöhter Strafrahmen kommt insbesondere zur Anwendung, wenn bestimmte erschwerende Umstände vorliegen. Diese Fälle werden im Gesetz ausdrücklich aufgeführt: Eine Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren kann folgen bei: Dem Mitführen eines gefährlichen Werkzeugs, Dem Mitführen eines Werkzeugs oder Mittels, um den Widerstand des Opfers durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu überwinden, Dem Versetzen des Opfers in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung. Eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren kann erfolgen bei: Der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs während der Tat, Schwerer körperlicher Misshandlung des Opfers, Dem Bringen des Opfers in Lebensgefahr.

Sind Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert? Ich, als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Sexualstrafrecht, vertrete Sie bundesweit – diskret, kompetent und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch!

Jetzt richtig handeln – Rechtsanwalt für Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wenn Sie mit einem Vorwurf konfrontiert werden, ist es dringend geboten, Ihr Schweigerecht in Anspruch zu nehmen und keine Aussagen zur Sache zu tätigen – weder gegenüber der Polizei noch der Staatsanwaltschaft. Bitte beauftragen Sie umgehend mich als Ihren Rechtsanwalt, um Ihre individuelle Situation rechtlich zu bewerten, die Ermittlungsakten zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ich stehe Ihnen mit Kompetenz, Diskretion und einem klaren juristischen Blick zur Seite. Jetzt einen Termin vereinbaren – ich verteidige Ihre Rechte.

FAQs – Oft gestellte Fragen zur Vergewaltigung unter Verwendung von K.O.-Tropfen


Wird der Einsatz von K.O.-Tropfen im Rahmen einer Vergewaltigung als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft?

Nein. Der BGH hat entschieden, dass K.O.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 6 StGB betrachtet werden. Somit greift der erhöhte Strafrahmen für den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs nicht automatisch.

Inwiefern beeinflusst die Verwendung von K.O.-Tropfen das Strafmaß bei Vergewaltigung?

Auch wenn kein erhöhter Strafrahmen aufgrund eines gefährlichen Werkzeugs Anwendung findet, bleibt die Möglichkeit einer schweren Strafbarkeit bestehen. Der Strafrahmen beginnt bei drei Jahren Freiheitsstrafe und kann bis zu 15 Jahren betragen.

Aus welchem Grund werden K.O.-Tropfen im strafrechtlichen Sinne nicht als „Werkzeug“ betrachtet?

Nach Auffassung des BGH sind Werkzeuge ausschließlich feste Gegenstände. Flüssigkeiten, einschließlich solcher, die das Bewusstsein trüben, zählen nicht zu dieser Definition. Daher entfällt die gesetzliche Grundlage für einen erhöhten Strafrahmen.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen können bei einer Vergewaltigung unter Einsatz von K.O.-Tropfen auftreten?

Es besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren. Die genaue Höhe der Strafe ist abhängig vom jeweiligen Verlauf der Tat, etwaigen erschwerenden Faktoren und meiner Verteidigungsstrategie.

Wie beurteilt der BGH Situationen, in denen das Opfer durch K.O.-Tropfen in einen willenlosen Zustand versetzt wurde?

Der BGH macht deutlich: Der fehlende Wille des Opfers erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung. Die Gabe der Substanz führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem erhöhten Mindeststrafrahmen.

Welche Funktion hat ein Rechtsanwalt im Sexualstrafrecht bei Anschuldigungen bezüglich K.O.-Tropfen?

Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Ermittlungsakte, medizinischen Befunde, toxikologischen Gutachten sowie mögliche Widersprüche. Ich entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und schütze die Rechte des Beschuldigten.

Besteht für Betroffene oder Beschuldigte im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit, Aussagen zu verweigern?

Ja. Beschuldigte sollten definitiv ihr Recht zu schweigen in Anspruch nehmen. Auch Betroffene haben die Möglichkeit, rechtliche Unterstützung zu beantragen, bevor sie eine Aussage tätigen.

Welche Beweismittel sind in Fällen von K.O.-Tropfen von besonderer Bedeutung?

Von großer Bedeutung sind toxikologische Analysen, ärztliche Dokumentationen, Zeugenaussagen, digitale Beweismittel und Verhaltensbeobachtungen. Häufig beeinflusst die Beweislage den Verlauf des Strafverfahrens entscheidend.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem „minder schweren Fall“ und einem „schweren Fall“ der Vergewaltigung?

Ein weniger gravierender Fall kann zu einer milderen Strafe führen, sofern bestimmte Umstände gegeben sind. Ein schwerwiegender Fall ist unter anderem bei dem Einsatz von Waffen, in lebensbedrohlichen Situationen oder bei besonders schweren Misshandlungen anzunehmen – jedoch nicht automatisch bei der Verwendung von K.O.-Tropfen.

Was sollte ich tun, wenn mir der Einsatz von K.O.-Tropfen vorgeworfen wird?

Ich empfehle dringend, keine Aussagen zu tätigen und sofort einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren. Es ist ratsam, freiwillige Tests oder Nachstellungen abzulehnen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend für den Verlauf des Verfahrens.

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Enkeltrick: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Gehilfenschaft

Beim sogenannten Enkeltrick stellt sich oft die Frage, ob die Abholerin der Beute als Mittäterin handelt oder lediglich als Gehilfin auftritt. Besonders bei Mitgliedern einer Betrügerbande muss das Strafgericht den Grad der Tatbeteiligung genau prüfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat klare Kriterien zur Unterscheidung festgelegt.
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Unterschiede zwischen Mittäterschaft und Gehilfenschaft beim Enkeltrick sowie die relevanten Kriterien, die Gerichte bei der Strafzumessung anlegen.

Enkeltrick-Betrug: Verurteilung einer polnischen Abholerin

Im April 2024 wurde eine Frau aus Polen für Enkeltrick-Betrügereien in Deutschland angeworben. Ihre Aufgabe war es, das ergaunerte Geld von Betrugsopfern abzuholen und weiterzuleiten. In Mannheim täuschte eine Bande einer älteren Frau vor, ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht und könne nur durch eine Kaution von 400.000 Euro freikommen. Die Frau stimmte der Geldübergabe zu, wurde jedoch misstrauisch und alarmierte die Polizei, bevor die Abholerin erscheinen konnte.
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße verurteilte die Kurierin wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Ihre Revision beim OLG Zweibrücken führte zu einem teilweisen Erfolg.

OLG Zweibrücken: Klare Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Enkeltrick-Betrug erforderlich

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken stellte im Beschluss vom 04.12.2024 (1 ORs 3 SRs 72/24) klar, dass die Einordnung der Abholung beim Enkeltrick als mittäterschaftliche Handlung nicht ohne sorgfältige Prüfung erfolgen darf. Auch reine Kuriertätigkeiten, selbst bei Bandenmitgliedern, erfordern eine klare Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme anhand von Kriterien wie Tatinteresse, Tatbeteiligung und Tatherrschaft.
Im konkreten Fall war unklar, ob die Abholerin überhaupt an der Beute beteiligt werden sollte. Dennoch übte sie durch den direkten Kontakt mit den Geschädigten während der Abholung erhebliche Tatherrschaft aus. Gleichzeitig war sie nicht in die Planung eingebunden, sondern handelte auf Zuruf.
Das OLG verwies auf die grundsätzliche Angemessenheit der verhängten Freiheitsstrafe, empfahl jedoch, den erhöhten Strafrahmen für bandenmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) zu überdenken, da die Tat nicht vollendet wurde. Generalpräventive Strafverschärfungen seien nur bei nachweislichem Bedarf zur Abschreckung vergleichbarer Delikte zulässig.

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EuGH stärkt Grundrechtsschutz im Wirtschaftsstrafrecht: Aktuelle Entwicklungen und ihre Folgen

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben das Wirtschaftsstrafrecht in Europa maßgeblich geprägt. Diese Urteile unterstreichen die wachsende Bedeutung des Grundrechtsschutzes im Strafverfahren, insbesondere für Unternehmen und Einzelpersonen, die mit wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sind. Dieser Beitrag analysiert die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und erklärt ihre weitreichenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.

EuGH und Wirtschaftsstrafrecht: Wichtige Hintergründe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt eine immer zentralere Rolle im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ein. Seine jüngsten Urteile haben das Ziel, das Recht in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und den Schutz der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, zu sichern. Besonders im Fokus der EuGH-Rechtsprechung stehen Themen wie das Recht auf ein faires Verfahren, der Schutz vor doppelter Bestrafung (Ne bis in idem), Datenschutz und die Rechte von Unternehmen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen.

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Sie dabei, sicherzustellen, dass alle in Ihrem Fall verwendeten Beweise rechtmäßig erhoben wurden. Wir schützen Ihre Rechte in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen und setzen uns dafür ein, dass unrechtmäßig erlangte Beweismittel vor Gericht keine Anwendung finden.

EuGH-Urteile im Wirtschaftsstrafrecht: Wichtige Entscheidungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich bedeutende Urteile im Wirtschaftsstrafrecht gefällt, die das Recht auf ein faires Verfahren stärken. Er unterstreicht, dass nationale Gerichte sicherstellen müssen, dass alle im Strafverfahren verwendeten Beweismittel rechtmäßig erhoben wurden, insbesondere durch Finanzbehörden.

Ein weiteres zentrales Urteil betrifft das Ne-bis-in-idem-Prinzip, das den Schutz vor doppelter Bestrafung gewährleistet. Der EuGH stellte klar, dass eine erneute Sanktion auf Grundlage des gleichen Sachverhalts unzulässig ist – auch in grenzüberschreitenden Fällen.

Zudem wurde der Datenschutz durch ein weiteres EuGH-Urteil gestärkt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in strafrechtlichen Ermittlungen muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen, wobei die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden müssen.

Schützen Sie Ihre Daten in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen! Wir stellen sicher, dass die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten den strengen Anforderungen der DSGVO entspricht und Ihre Rechte jederzeit gewahrt bleiben.

EuGH-Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftsstrafrecht

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben weitreichende Konsequenzen für das Wirtschaftsstrafrecht in der EU. Die wichtigsten Auswirkungen sind:

Strengere Beweismittelerhebung:
Nationale Behörden sind nun stärker verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Beweismittel in Strafverfahren rechtmäßig erhoben wurden. Unrechtmäßig erlangte Beweise könnten vor Gericht ausgeschlossen werden, was die Strafverfolgung in komplexen Wirtschaftsfällen erschwert.

Stärkung des Ne-bis-in-idem-Prinzips:
Doppelbestrafungen müssen konsequent vermieden werden. Nationale Gerichte müssen verstärkt prüfen, ob eine Sanktion bereits in einem anderen EU-Land verhängt wurde.

Erhöhte Datenschutzanforderungen:
Die DSGVO gewinnt zunehmend an Bedeutung. Behörden müssen sicherstellen, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten den strengen Datenschutzvorgaben entspricht. Verstöße gegen diese Vorschriften können den Ausschluss von Beweismitteln zur Folge haben.

Harmonisierung des Wirtschaftsstrafrechts:
Die EuGH-Rechtsprechung fördert die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU, was sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit bietet.

Mit uns an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch das zunehmend harmonisierte Wirtschaftsstrafrecht der EU. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung, die Ihnen Rechtssicherheit und Vertrauen in die europäischen Gerichte verschafft.

Fazit: Der EuGH stärkt die Grundrechte im Wirtschaftsstrafrecht

Die jüngste Rechtsprechung des EuGH unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Grundrechtsschutzes im Wirtschaftsstrafrecht. Unternehmen und Einzelpersonen, die in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt sind, profitieren von einem verstärkten Schutz ihrer Rechte. Allerdings müssen sie strengere rechtliche Standards einhalten.

Für nationale Strafverfolgungsbehörden bedeutet dies, dass sie ihre Ermittlungspraktiken an die Vorgaben des EuGH anpassen müssen, um vor Gericht bestehen zu können. Diese Anforderungen erhöhen zwar den Aufwand, bieten jedoch gleichzeitig die Chance, die Qualität und Fairness von Strafverfahren in der EU zu verbessern.

Der EuGH wird auch in Zukunft eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstrafrechts spielen, wobei der Schutz der Grundrechte weiterhin im Mittelpunkt steht – ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren und transparenteren Rechtssystem in Europa.

Probleme im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts? Unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Diebstahl mit Messer in der Jackeninnentasche

Laut der Kriminalstatistik ist Diebstahl die häufigste Straftat in Deutschland, weshalb er sowohl im Studium als auch in der juristischen Praxis von großer Bedeutung ist. Der einfache Diebstahl wird in § 242 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) behandelt. Für besonders schwere Fälle des Diebstahls, wie Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl oder Wohnungseinbruchsdiebstahl, ist § 243 StGB relevant. Wird bei einem Diebstahl eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt, greift § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.

Aber wann wird ein Gegenstand bei einem Diebstahl als Waffe oder gefährliches Werkzeug betrachtet? Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass der Verwendungszweck des Gegenstands entscheidend ist. Es muss geprüft werden, ob der Gegenstand üblicherweise für andere Zwecke genutzt wird und ob eine Verbindung zwischen dieser Nutzung und dem Diebstahl besteht.

Diebstahl mit Taschenmesser: Urteil des OLG Zweibrücken

Am 11. September 2023 entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 ORs 4 Ss 18/23) über die Anwendung von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB in einem konkreten Fall. Der Angeklagte, ein Obdachloser, wurde bei zwei Diebstählen ertappt, bei denen er Lebensmittel entwendete. Beim ersten Vorfall trug er ein geschliffenes Springmesser mit einer Klingenlänge von 14,5 cm bei sich, das er sowohl zum Selbstschutz als auch zum Schneiden von Lebensmitteln benutzte. Beim zweiten Diebstahl hatte er ein Taschenmesser, das er zum Schnitzen und Zerkleinern von Lebensmitteln verwendete. Das Amtsgericht wertete beide Taten lediglich als einfachen Diebstahl gemäß § 242 StGB.

OLG-Entscheidung: Diebstahl mit gefährlichem Werkzeug

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass in diesem Fall § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB zur Anwendung kommt. Dieser Paragraph besagt, dass sich strafbar macht, wer einen Diebstahl begeht und dabei eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitführt. Der Täter muss das gefährliche Werkzeug bewusst griffbereit haben, sodass es ohne nennenswerten Zeitaufwand eingesetzt werden kann.

Im ersten Fall stellte das OLG fest, dass es unlogisch sei, dass der Angeklagte das Messer zur Selbstverteidigung mit sich führte, aber beim Diebstahl angeblich nicht wusste, dass er es dabei hatte. Im zweiten Fall gab der Angeklagte an, das Taschenmesser nicht bewusst bei sich gehabt zu haben, obwohl es zum Zerschneiden der gestohlenen Lebensmittel vorgesehen war. Daher konnte der Schuldspruch wegen einfachen Diebstahls nicht aufrechterhalten werden.

Praxishinweis: Kritik an der OLG-Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken ist kritisch zu betrachten. Obwohl das Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Anforderungen des Beisichführens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs berücksichtigt, ersetzt es fehlende Feststellungen des Amtsgerichts durch eigene Vermutungen zur subjektiven Tatseite. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz “in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten). Die Feststellungen des Amtsgerichts waren nicht ausreichend, um eine Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen zu rechtfertigen.

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Konto eingefroren? Handlungsmöglichkeiten und Gründe

Stellen Sie sich vor, Sie wollen Geld abheben oder eine Überweisung durchführen, und plötzlich erfahren Sie, dass Ihr Konto eingefroren wurde. Der erste Schock ist groß und Panik breitet sich aus. Doch was steckt tatsächlich dahinter? Könnte eine Strafanzeige drohen?

Hier erfahren Sie, was die Ursachen sein könnten und wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten. Verpassen Sie keine wichtigen Schritte und schützen Sie sich vor möglichen Konsequenzen!

Konto eingefroren – Könnten strafrechtliche Ermittlungen der Grund sein?

Wenn Ihre Bank Ihr Konto plötzlich sperrt, kann dies mehr bedeuten als nur einen ärgerlichen Vorfall. Oftmals deutet dies auf ernsthafte Verdachtsmomente hin. Banken sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden und Konten zu sperren, wenn der Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere Straftaten besteht. Hier sind die häufigsten strafrechtlichen Gründe für eine Kontosperrung:

  • Verdacht auf Geldwäsche: Banken überwachen Ihre Kontobewegungen genau. Ungewöhnlich hohe Zahlungen oder verdächtige Transaktionen können als Geldwäscheversuch gewertet werden. In solchen Fällen muss die Bank der Finanzaufsicht Bericht erstatten und Ihr Konto sperren, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen.
  • Steuerhinterziehung: Falls auf Ihrem Konto Einnahmen eingegangen sind, die nicht korrekt versteuert wurden, oder es Unstimmigkeiten in Ihrer Steuererklärung gibt, kann das Finanzamt Ihr Konto sperren, um zu verhindern, dass Vermögenswerte verschoben werden, bis eine gründliche Prüfung abgeschlossen ist.
  • Betrugsvorwürfe: Besteht der Verdacht, dass Sie in betrügerische Aktivitäten verwickelt sind, kann Ihr Konto eingefroren werden, um zu verhindern, dass Beweismittel verschwinden oder Geld beiseite geschafft wird. Dies tritt häufig bei Anlage- oder Internetbetrug auf.
  • Verbindungen zu kriminellen Netzwerken: Auch wenn Sie selbst unschuldig sind, können Zahlungen an oder von verdächtigen Quellen eine Kontosperrung auslösen. Verbindungen zu kriminellen Netzwerken oder Personen, die in Straftaten verwickelt sind, können dazu führen, dass Sie ins Visier der Ermittler geraten.

Konto aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen eingefroren? So sollten Sie vorgehen!

Wenn Ihr Konto im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen eingefroren wurde, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Situation zu klären:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank auf, um Informationen über die Gründe der Kontosperrung zu erhalten. Auch wenn die Bank aufgrund laufender Ermittlungen möglicherweise keine detaillierten Auskünfte geben kann, sollten Sie so viele Informationen wie möglich einholen.
  2. Rechtsanwalt konsultieren: In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es entscheidend, unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess begleiten, um Ihre Rechte zu schützen.
  3. Beweise sammeln: Falls Sie glauben, dass die Kontosperrung unbegründet ist, sammeln Sie alle relevanten Dokumente, die Ihre Unschuld belegen könnten. Dazu gehören Kontoauszüge, Verträge, E-Mails und andere wichtige Unterlagen.
  4. Kooperation mit den Behörden: Weigern Sie sich nicht, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, sprechen Sie jedoch nur in Anwesenheit Ihres Anwalts. Eine kooperative Haltung kann dazu beitragen, Missverständnisse zu klären und den Prozess zu beschleunigen.
  5. Finanzstrukturen überprüfen: Wenn die Sperrung möglicherweise auf unklare Finanzstrukturen oder mangelhafte Compliance-Maßnahmen zurückzuführen ist, überprüfen Sie Ihre Finanzabläufe und beheben Sie eventuelle Schwachstellen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Droht eine Strafanzeige? Was Sie wissen sollten

Ein eingefrorenes Konto kann häufig ein erster Hinweis auf ein bevorstehendes Strafverfahren sein. Bestätigt sich der Verdacht, kann dies schnell zu einer Strafanzeige führen, die im schlimmsten Fall in einer Anklage und Gerichtsverhandlung endet. Besonders bei schweren Vorwürfen wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung drohen erhebliche Konsequenzen, von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und schützen Sie sich vor den schwerwiegenden Folgen einer möglichen Strafanzeige! Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht steht Ihnen gerne zur Seite!

Fazit: Schnelles Handeln ist entscheidend

Ein eingefrorenes Konto ist ein ernstes Warnsignal, das sofortiges Handeln erfordert. Lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten und klären Sie die Ihnen vorgeworfenen Anschuldigungen. Der schnellste Weg, wieder Zugang zu Ihrem Geld zu erhalten, ist die rasche Klärung der Vorwürfe und die aktive Zusammenarbeit mit den Behörden.

Denken Sie daran: Bei strafrechtlichen Angelegenheiten geht es um mehr als nur finanzielle Verluste – Ihre Freiheit und Zukunft stehen auf dem Spiel. Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Konto gesperrt? Handeln Sie schnell und schalten Sie einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht ein! Wir unterstützen Sie ohne Vorurteile in dieser schwierigen Situation!

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Neuer THC-Grenzwert für den Straßenverkehr im Zuge der Cannabislegalisierung

Die endgültige Verabschiedung der Cannabislegalisierung ist nun eine Tatsache. Trotz der geplanten Einführung eines neuen THC-Grenzwerts bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin mit dem Risiko des Führerscheinverlusts verbunden.


Einführung eines neuen THC-Grenzwerts im Zusammenhang mit Cannabis

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium die Einführung eines neuen THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert wird als relevant für die Verkehrssicherheit angesehen und könnte in naher Zukunft gesetzlich festgelegt werden. Bisher existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch gilt ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum in der Rechtsprechung als Richtwert, ab dem Sanktionen drohen.

Vorerst bleibt der bisherige Grenzwert bestehen

Die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts erfordert eine Gesetzesänderung durch den Bundestag. Zum Zeitpunkt des Starts der teilweisen Cannabis-Legalisierung seit Ostermontag (1. April) ist dies jedoch noch nicht geschehen. Bis eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, bleiben die aktuellen strengeren Richtlinien in Kraft.

Sollte die Gesetzesänderung umgesetzt werden, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum, als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Dies könnte zu Bußgeldern von mindestens 1000 Euro führen, bei wiederholtem Verstoß sogar bis zu 3500 Euro.

Der ADAC befürwortet die Einführung neuer Messverfahren

Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung bleibt der ADAC davon überzeugt, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlangsamen, was zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Daher ist aus Sicht der ADAC-Experten eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken unerlässlich und sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alternative Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah zum Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung ausführlich evaluiert werden.

Der Grenzwert wird aus diesem Grund diskutiert

In der Fachwelt gibt es seit Jahren Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Deutsche Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht haben mehrfach eine Anpassung des aktuellen THC-Werts im Blut vorgeschlagen.

Die Experten argumentieren, dass der aktuelle THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert ermöglicht jedoch keinen eindeutigen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Cannabis Legalisierung


Seit dem 1. April ist Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht länger als Betäubungsmittel klassifiziert. Erwachsene dürfen nun legal bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In privaten Wohnungen sind außerdem bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen erlaubt sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Des Weiteren ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen möglich.

Die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erworben werden können, werden vorerst nicht eingeführt. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland in Modellprojekten getestet, was jedoch ein separates Gesetz erfordert, das derzeit noch nicht vorliegt.

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Unterscheidung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz bei Brandstiftung

Die Beurteilung, ob ein Brandstifter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nahm oder bewusst auf dessen Rettung vertraute, ist ein gängiges Prüfungsthema im Staatsexamen. In einem spezifischen Fall hatte das Landgericht Leipzig Schwierigkeiten damit, was dazu führte, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil wegen fehlerhafter Argumentation bezüglich des bedingten Vorsatzes aufhob.

Der Sachverhalt:

Ein 69-jähriger Mann fand sich in einer überfordernden Situation wieder: Zusammen mit seiner Partnerin lebte er in einem renovierungsbedürftigen Bauernhaus, das auch das Zuhause ihres 47-jährigen Sohnes war. Der Sohn, der nach einem schweren Arbeitsunfall unter verschiedenen Krankheiten und Gehbehinderungen litt, zog sich zunehmend in sein verwahrlostes Zimmer auf dem Dachboden zurück.

Die Partnerin des Mannes war ebenfalls gesundheitlich beeinträchtigt und auf seine Hilfe angewiesen. Alleine konnte er jedoch nicht mehr für das Haus und das Grundstück sorgen. Da der Sohn sein Wohnrecht im Haus nicht aufgeben wollte und die Partnerin nicht ohne ihn ausziehen wollte, suchte der Mann nach einer anderen Lösung.

Er entschied sich, das Haus unbewohnbar zu machen. Er setzte Feuer in der Scheune direkt am Haus und am Carport, lief dann ins Haus und rief: “Es brennt, wir müssen raus!” Seine Partnerin informierte den Sohn auf dem Dachboden über den Brand und verließ dann mit dem Mann das Haus.

Leider konnte sich der Sohn nicht retten und wurde schnell bewusstlos. Er verstarb an einer Kohlenmonoxidvergiftung und schweren Verbrennungen zweiten und dritten Grades.

Das Landgericht Leipzig verurteilte den Mann wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. Weder der Angeklagte noch sein Antrag, persönlich bei der Revisionsverhandlung anwesend zu sein, hatten Erfolg, während die Ankläger erfolgreich waren.

Der Vorwurf des bedingten Tötungsvorsatzes wurde (zu Unrecht) zurückgewiesen

Der 5. Strafsenat (Urteil vom 14.02.2024 – 5 StR 215/23) bemängelte eine unzureichende Prüfung des Tötungsvorsatzes. Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Brandsachverständige angab, dass das Feuer etwa 20 Minuten benötigte, um sich vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss auszubreiten. Ebenso spreche die Aussage der Lebensgefährtin dagegen, dass der Mann sofort alle Bewohner gewarnt habe, nachdem er das Feuer gelegt habe, da sie bereits vor der Benachrichtigung ihres Partners herabfallende Ziegelbrocken, Staub und Bauschutt bemerkte.

Das Landgericht habe falsche Prüfungsmaßstäbe angewendet, indem es sich auf das fehlende Tötungsmotiv des Brandstifters konzentrierte. Der Bundesgerichtshof fordere die Berücksichtigung aller Umstände in der Prüfung, einschließlich der Frage, ob die tödlichen Folgen im Interesse des Angeklagten lagen. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, da der Tod des kranken Sohnes auf dem Dachboden dem Mann gelegen kam, da er dadurch entlastet wurde.

Die ernsthafte Annahme eines nicht tödlichen Ausgangs der Brandstiftung könne laut den Bundesrichterinnen und -richtern nicht allein daraus abgeleitet werden, dass der Eigentümer dem Toten nicht den Fluchtweg versperrt habe, indem er das Feuer nicht im Dachgeschoss legte. Es sei nicht festgestellt worden, welche Vorstellungen er von der Tatsache hatte, dass das Einatmen von Kohlenmonoxid innerhalb weniger Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen kann. Daher wurde der Fall zur weiteren Untersuchung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig zurückverwiesen. (BGH, Urteil vom 14.02.2024 – 5 StR 215/23)

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Cannabis-Legalisierung: Was erlaubt ist und was weiterhin rechtswidrig ist.

Ab dem 1. April 2024 ist es für Erwachsene in Deutschland legal, Cannabis zu konsumieren. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, Aufklärung und Prävention zu fördern, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen oder bei sich führen. Außerdem ist es gestattet, zu Hause bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Die Gesamtmenge an getrocknetem Cannabis, die eine Person zu Hause besitzen darf, beträgt 50 Gramm. Es bleibt jedoch weiterhin untersagt, dass Minderjährige Cannabis besitzen, erwerben oder konsumieren.

Im Straßenverkehr gilt nach wie vor die Anforderung der Fahrtüchtigkeit. Allerdings wird die Grenze für den THC-Gehalt im Blut voraussichtlich auf 3,5 ng/ml angehoben. Zudem werden Anpassungen bei der Beurteilung der Fahreignung vorgenommen, indem nicht mehr allein der gelegentliche Konsum von Cannabis zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens führen kann.

Warum erfolgt die Legalisierung?

Die Bundesregierung betrachtet Cannabis als fest in der Gesellschaft verankert. Die Kontrolle eines Verbots wird immer schwieriger, weshalb die Legalisierung als effektivere Lösung angesehen wird. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung über Cannabis zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.

Wie viel Cannabis darf man besitzen?

Jede erwachsene Person hat das Recht, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen und bei sich zu führen. Darüber hinaus dürfen Erwachsene gleichzeitig bis zu drei Cannabispflanzen privat für ihren persönlichen Gebrauch anbauen. Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen alle zusätzlichen Pflanzen sofort und vollständig vernichtet werden. Am Wohnsitz dürfen erwachsene Personen insgesamt bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenkonsum aufbewahren.

Wer darf Cannabis anbauen?

Erwachsene Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnhaft oder ansässig sind, dürfen zu ihrem persönlichen Gebrauch an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese Grenze von drei Pflanzen gilt pro volljähriger Person innerhalb eines Haushalts.


Können Minderjährige Cannabis erwerben und besitzen?

Für Minderjährige bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten. Es ist strafbar, Cannabis an Kinder und Jugendliche weiterzugeben. Alle anderen Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, gelten auch für Jugendliche, wie beispielsweise unerlaubtes Handeltreiben.

Welche Veränderungen ergeben sich bezüglich der Verkehrsbeteiligung?

Selbstverständlich muss jeder Autofahrer weiterhin in einem zustandsgeeigneten Zustand sein. Es wird erwartet, dass die Grenze für den THC-Gehalt im Blut von 1 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben wird. Auch im Bereich des Fahreignungsrechts gibt es Veränderungen. Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr allein aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis und zusätzlicher Zweifel an der Eignung erfolgen.

Was bleibt strafbar?

Gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG unterliegt seit dem 01.04.2024 der Handel mit einer nicht geringen Menge Cannabis (THC) einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Die genaue Definition einer “nicht geringen Menge” THC bleibt derzeit noch unklar.

Ab dem genannten Datum sind auch für bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 KCanG verschärfte Strafen vorgesehen. Im Regelfall drohen hierbei Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren, während im minder schweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre Haft verhängt werden können. Eine rechtliche Bande setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen, die sich zusammenschließen, um zukünftig Straftaten zu begehen. Handeltreiben wird definiert als jede selbstsüchtige Handlung, die auf den Verkauf von Cannabis abzielt.

Es ist noch nicht geklärt, ob die Betreiber oder Mitglieder einer Anbauvereinigung, die versäumen, eine behördliche Erlaubnis einzuholen oder zu verlängern, sich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis schuldig machen.

Die Verschärfung der Strafbarkeit von bandenmäßigen Betäubungsmitteldelikten erfolgte im Zuge der Einführung des OrgKG (Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität).

Seit dem 01.04.2024 unterliegt auch bewaffnetes Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge Cannabis gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 4 KCanG verschärften Strafen. Hierbei drohen im Regelfall Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren, während im minder schweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre Haft verhängt werden können.

Untersuchungshaft kann nicht nur aufgrund der Fluchtgefahr, sondern auch wegen der Wiederholungsgefahr angeordnet werden. Entsprechende Tatbestände aus dem KCanG wurden in den Katalog des § 112a StPO aufgenommen. Die Begründung für die Fluchtgefahr könnte aufgrund der im Vergleich zum BtMG deutlich reduzierten Strafrahmen in den meisten Fällen schwierig sein. Die Anordnung von Untersuchungshaft aufgrund der Wiederholungsgefahr wird voraussichtlich selten sein, da es in der Praxis nie einfach ist, diese Gefahr zu begründen.

Die Möglichkeit der Strafmilderung gemäß § 35 CanG bleibt erhalten, wobei die bekannte “31er”-Bestimmung nun als “35er” bezeichnet wird. Die Bedingungen für eine Strafmilderung bleiben unverändert, wobei eine Verringerung der Strafe möglich ist, wenn der Beschuldigte “Aufklärungshilfe” leistet.

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