Illegales Rennen

Deutschland ist weltweit für seine Liebe zum Automobilbau bekannt, und Motorsport begeistert viele Menschen tief. Doch während leistungsstarke Autos auf der Rennstrecke für Begeisterung sorgen, können sie auf öffentlichen Straßen schnell rechtliche Probleme verursachen. Wer auf diesen Straßen die Geschwindigkeitsgrenzen überschreitet, läuft Gefahr, sich wegen illegaler Autorennen strafbar zu machen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die rechtlichen Konsequenzen solcher Rennen, informieren über mögliche Strafen und geben wertvolle Tipps, wie Sie sich im Falle eines Vorwurfs rechtlich verteidigen können.

Illegales Autorennen – Kurz und bündig

Illegale Autorennen mit Kraftfahrzeugen stellen eine ernsthafte Straftat dar und ziehen strenge Konsequenzen nach sich. Den Beschuldigten drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, insbesondere bei schweren Unfällen. Verantwortlich macht sich dabei nicht nur der Fahrer, der gegen andere Teilnehmer fährt, sondern auch derjenige, der allein Rennen fährt. Neben Geld- und Freiheitsstrafen können auch Punkte in Flensburg, Fahrverbote und der Führerscheinentzug samt einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verhängt werden. Besonders schwerwiegend ist, dass das Fahrzeug als Tatmittel beschlagnahmt werden kann.

Zusätzlich sind zivilrechtliche Folgen nicht zu vernachlässigen: Während Haftpflichtversicherungen zunächst die Schadensregulierung gegenüber Dritten übernehmen, können sie die gezahlten Beträge vom Unfallverursacher zurückfordern, wenn ein illegales Rennen nachgewiesen wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht setzt sich nicht nur für die möglichst geringste Strafe ein, sondern kämpft auch gegen die Einstufung des Vorfalls als illegales Rennen, um gravierende Konsequenzen wie Führerscheinentzug oder Fahrzeugbeschlagnahmung zu vermeiden.

Was ist ein illegales Autorennen?

Illegale Autorennen sind gemäß § 315d StGB strafbar. Hierbei handelt es sich um Wettbewerbe im Straßenverkehr, bei denen das Ziel darin besteht, möglichst schnell eine bestimmte Strecke zurückzulegen. Dies umfasst sowohl organisierte Rennen mit festgelegtem Start und Ziel als auch spontane, sogenannte „wilde Rennen“, bei denen sich Fahrer an der Ampel oder auf der Straße zu einem Geschwindigkeitsduell herausfordern. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht zwingend mehrere Teilnehmer erforderlich sind, um den Tatbestand eines illegalen Rennens zu erfüllen. Auch sogenannte Alleinrennen, bei denen ein Fahrer alleine versucht, eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen, können strafbar sein.

Um den Tatbestand eines illegalen Straßenrennens zu erfüllen, müssen vier Kriterien vorliegen: Der Fahrer muss sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten, mit einer unangepassten Geschwindigkeit fahren und das Ziel haben, möglichst hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Solches Verhalten stellt eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar und wird von der Rechtsprechung streng sanktioniert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wo liegt die Grenze zwischen sportlichem Fahren und strafbarem Verhalten?

Die Grenze zwischen sportlichem Fahren und strafbarem Verhalten kann fließend sein. Strafbar können nicht nur die Fahrer selbst sein, sondern auch Veranstalter und andere Beteiligte wie Zeitnehmer oder Streckenposten, besonders bei organisierten illegalen Rennen wie dem Gumball 3000 oder ähnlichen Events, die große Teilnehmergruppen und Zuschauer einbeziehen. Selbst wenn nur eine Person an einem Rennen teilnimmt, kann dies strafbar sein, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Seit dem 13. Oktober 2017 ist die rechtliche Lage erheblich strenger. Vor diesem Datum wurden illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit betrachtet, was Bußgelder von 500 Euro für Veranstalter und 400 Euro für Teilnehmer, zusätzlich zu Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot, zur Folge hatte. Die Einstufung als Straftat wurde nach einem tragischen Vorfall in Berlin beschlossen, bei dem zwei Raser auf dem Kurfürstendamm mit mindestens 160 km/h ein illegales Rennen fuhren, das tödlich endete. Die beiden Beteiligten wurden wegen Mordes bzw. versuchten Mordes zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Diese drastischen Maßnahmen reflektieren die erhöhte Gefahr, die von illegalen Straßenrennen ausgeht.

Diese Strafen drohen nach einem illegalen Rennen

Die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Bereits der Versuch, ein solches Rennen auszurichten oder daran teilzunehmen, ist strafbar. Wenn dabei das Leben oder Eigentum anderer gefährdet wird, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre steigen. Verursachen Teilnehmer fahrlässig solche Gefahren, können sie ebenfalls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Die Konsequenzen sind besonders schwerwiegend, wenn durch das Rennen Menschen verletzt oder getötet werden. In solchen Fällen kann die Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und bis zu zehn Jahren betragen. Auch in weniger gravierenden Fällen, in denen keine Person zu Schaden kommt, liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Zudem können zusätzliche Anklagepunkte wie Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs das Strafmaß weiter verschärfen.

Konsequenzen illegaler Straßenrennen

Neben den strafrechtlichen Folgen können erhebliche verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Teilnehmer an unerlaubten Straßenrennen müssen mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten rechnen. In weniger schweren Fällen kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu sechs Monaten verhängt werden, was zusätzlich zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Häufiger wird jedoch die Fahrerlaubnis komplett entzogen, und der Führerschein wird eingezogen. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins beträgt mindestens sechs Monate, kann aber in manchen Fällen bis zu fünf Jahre dauern. Wurde die Fahrerlaubnis in den letzten drei Jahren bereits einmal entzogen, verlängert sich die Sperrfrist auf mindestens ein Jahr. In extremen Fällen kann sogar der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Zusätzlich kann die Wiedererlangung des Führerscheins an weitere Auflagen geknüpft werden, wie etwa die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In solchen Fällen werden statt zwei drei Punkte in Flensburg vergeben. Besonders hart trifft es Fahranfänger: Bei einem illegalen Straßenrennen wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, da es sich um einen sogenannten A-Verstoß handelt.

Beschlagnahmung des Fahrzeugs im Ernstfall

Ein weiteres Risiko bei illegalen Straßenrennen ist die mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Fahrzeuge, die für solche Rennen verwendet wurden, können von der Polizei unmittelbar nach der Tat beschlagnahmt werden. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die technisch modifiziert wurden, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen. In vielen Fällen wird gleichzeitig der Führerschein eingezogen, und das Fahrzeug bleibt bis zur Gerichtsverhandlung beschlagnahmt.

In besonders schweren Fällen kann nach § 315f StGB sogar eine dauerhafte Einziehung des Fahrzeugs erfolgen. In diesen Fällen geht das Eigentum an dem Fahrzeug an den Staat über, und es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Dieses Gesetz wird häufig angewendet, um weitere Gefahren durch das Fahrzeug zu verhindern, insbesondere wenn es technisch verändert wurde. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet wurde – auch fremde Fahrzeuge können eingezogen werden. Beschlagnahmte Fahrzeuge werden in der Regel versteigert, falls der Eigentümer sie nicht zurückerhält.

Versicherungen und zivilrechtliche Konsequenzen

Ein oft übersehener Aspekt illegaler Straßenrennen sind die zivilrechtlichen Folgen. Teilnehmer solcher Rennen handeln aus Sicht der Gerichte grob fahrlässig, weshalb Kasko- und Haftpflichtversicherungen in der Regel keine Schäden übernehmen. Das bedeutet, dass Teilnehmer die Schäden untereinander selbst begleichen müssen. Falls unbeteiligte Verkehrsteilnehmer betroffen sind, übernimmt zwar zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten, fordert diese jedoch anschließend von den Verursachern zurück. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da die Teilnehmer oft für die gesamten Schadenskosten aufkommen müssen.

Darüber hinaus können Haftungsfragen bei schweren Unfällen, bei denen Personen schwer verletzt oder getötet werden, zu langfristigen finanziellen Verpflichtungen führen. Die finanziellen Risiken sind enorm und verdeutlichen, dass die Teilnahme an illegalen Straßenrennen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch existenzbedrohende finanzielle Folgen mit sich bringen kann.

Anwaltliche Unterstützung ist unverzichtbar

Angesichts der schwerwiegenden strafrechtlichen, verkehrsrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen von illegalen Straßenrennen ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann dabei helfen, die Vorwürfe gründlich zu prüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oft gibt es Möglichkeiten, die Strafen zu reduzieren oder die Vorwürfe eines illegalen Rennens vollständig abzuwenden. Besonders bei unklaren Beweisen oder Indizienprozessen ist eine kompetente rechtliche Vertretung entscheidend, um hohe Strafen und den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht – vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.

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Verzollung nach Urlaub

Nach einem langen Auslandsaufenthalt Reiseandenken wie landestypische Spezialitäten, Schmuck oder größere Bargeldbeträge mitgebracht, ohne diese ordnungsgemäß zu verzollen?

Seien Sie sich bewusst: Je nach Wert und Menge der Waren können Ihnen erhebliche Strafen drohen! Um hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zu vermeiden, informieren Sie sich in diesem Beitrag über die wichtigen Details, die unsere Anwälte für Zollrecht für Sie zusammengestellt haben.

Was muss ich verzollen?

Innerhalb der EU können Sie große Mengen an Alltags- und Gebrauchswaren problemlos transportieren, da das Recht auf Freizügigkeit gilt. Überschreiten Sie jedoch die festgelegten Freimengen, sind Sie verpflichtet, die Waren beim Zoll anzumelden. Vor Ihrer Reise sollten Sie sich über die aktuellen Freimengen auf den Websites des Zolls informieren.

Für Waren aus Nicht-EU-Ländern oder bestimmten EU-Gebieten mit abweichenden Zollbestimmungen (wie den Kanarischen Inseln oder Helgoland) gelten strengere Regelungen. Hier dürfen nur kleinere Mengen eingeführt werden, und diese müssen glaubhaft als Eigenbedarf deklariert werden.

Was muss ich zur korrekten Verzollung beachten?

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die geltenden Freimengen. Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern liegt die Freigrenze bei 430 € für Flug- und Seereisen und bei 300 € für Landreisen. Überschreiten Ihre Waren diese Grenzen, müssen Sie diese verzollen. Für Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 € gilt ein pauschaler Zollsatz von 17,5 %. Bei höheren Werten fällt je nach Warengruppe ein spezifischer Zollsatz an. Bewahren Sie alle Quittungen auf, um den Warenwert nachzuweisen, da andernfalls der Wert von den Zollbeamten geschätzt wird.

Was muss ich zur korrekten Verzollung beachten?

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die geltenden Freimengen. Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern liegt die Freigrenze bei 430 € für Flug- und Seereisen und bei 300 € für Landreisen. Überschreiten Ihre Waren diese Grenzen, müssen Sie diese verzollen. Für Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 € gilt ein pauschaler Zollsatz von 17,5 %. Bei höheren Werten fällt je nach Warengruppe ein spezifischer Zollsatz an. Bewahren Sie alle Quittungen auf, um den Warenwert nachzuweisen, da andernfalls der Wert von den Zollbeamten geschätzt wird.

Was passiert, wenn ich zollpflichtige Waren nicht angebe?

Wenn Sie zollpflichtige Waren nicht deklarieren oder falsche Angaben zum Umfang und Wert der mitgeführten Waren machen, begehen Sie eine Straftat. Zollbeamte führen stichprobenartige Kontrollen durch. Werden dabei nicht deklarierte zollpflichtige Waren entdeckt, können je nach Warenwert ernste Konsequenzen drohen – von Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Strafverfahren. Versuchen Sie daher nicht, den Zoll zu umgehen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Wie funktioniert das Zollstrafrecht?

Das Zollstrafrecht ist ähnlich wie das Steuerrecht geregelt, weshalb Zollhinterziehung streng geahndet wird. Kleinere Verstöße, wie die Zollverkürzung, werden gemäß §378 AO als Ordnungswidrigkeit behandelt und können mit Geldbußen geahndet werden. Schwere Verstöße wie Zollhinterziehung (§§ 3 Abs.3, 370 AO), Schmuggel (§ 373 AO) oder Hehlerei (§ 347 AO) sind Straftaten und können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Wie hoch können Strafen bei Zollstraftaten ausfallen?

Bargeld ab 10.000 € muss beim Zoll angemeldet werden. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen bis zu 1.000.000 €. Waren von geringem Wert, die die Freimenge überschreiten, müssen nachverzollt werden, was oft zu einem zusätzlichen Zollzuschlag führt. Dies kann dazu führen, dass Sie die Ware im Endeffekt doppelt bezahlen. Zusätzlich können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Bei nicht deklarierten Waren im Wert von über 700 € droht ein Strafverfahren mit Strafen von Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. In schweren Fällen können Haussuchungen, Gewerbeuntersagungen und Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren folgen.

Kann eine Selbstanzeige bei Zollstraftaten helfen?

Bei leichter Zollhinterziehung kann eine Selbstanzeige strafmildernd oder sogar strafbefreiend wirken. Dies sollte jedoch immer in Absprache mit einem Anwalt erfolgen. Generell gilt bei Zollproblemen: Vermeiden Sie Diskussionen über Ihre Absichten oder den Wert der Waren. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und ziehen Sie umgehend einen Strafverteidiger hinzu.

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Medizinische Eingriffe: Skalpell als gefährliches Werkzeug

Bislang galt das Skalpell in der Rechtsprechung nicht als gefährliches Werkzeug, da davon ausgegangen wurde, dass Ärztinnen und Ärzte es sicher handhaben könnten. Diese Annahme ist nun nicht mehr relevant, wie der 4. Strafsenat des BGH kürzlich entschieden hat.

Jede Operation ohne Einwilligung ist Körperverletzung

Bei Operationen, die gemäß anerkannten medizinischen Standards durchgeführt und zuvor mit den Patienten besprochen werden, kommt das Skalpell zum Einsatz. Dies stellt stets eine Körperverletzung dar, was für Laien oft überraschend ist. Ärzte machen sich jedoch nicht strafbar, solange die Operation mit wirksamer Einwilligung erfolgt. Trotzdem besteht ein gewisses Risiko der Strafbarkeit im ärztlichen Alltag. Wenn der Patient nicht ausreichend informiert wurde, bewegt sich das medizinische Personal auf rechtlich unsicherem Terrain.

In der Vergangenheit haben Gerichte und Rechtsexperten dieses Risiko möglicherweise gemildert. Während einfache Körperverletzung nach § 223 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann, droht gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Var. StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn ein gefährliches Werkzeug verwendet wird. Bisher wurde das Skalpell nicht als solches Werkzeug betrachtet. Nun hat der 4. Strafsenat des BGH in einem Beschluss entschieden, dass auch bei fachgerechten ärztlichen Eingriffen der Tatbestand des § 224 StGB erfüllt sein kann (Beschluss vom 19.12.2023 – 4 StR 325/23).

Mutter täuschte Krankheiten ihrer Kinder vor und ließ unnötige Operationen durchführen

m Mittelpunkt steht der Fall einer Mutter, die am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom litt. Diese psychische Störung äußerte sich darin, dass sie Krankheiten ihrer Kinder erfand oder übertrieb, um Aufmerksamkeit als besorgte Mutter zu erhalten. Ihre Täuschungen führten dazu, dass unnötige Operationen an ihren Kindern durchgeführt wurden. So ließ sie beispielsweise eine Operation an ihrer Tochter durchführen, indem sie behauptete, das Kind leide an Verstopfung. Eine weitere Lüge führte zur Einsetzung einer Ernährungssonde bei ihrer jüngsten Tochter, die sie später selbst sabotierte, indem sie ihrer Tochter keine Nahrung gab. Erst als das Krankenhauspersonal Verdacht schöpfte und die Mutter von ihrer Tochter trennte, erholte sich das Kind.

BGH stuft ein von einem Arzt geführtes Skalpell als gefährliches Werkzeug ein

Das Landgericht verurteilte die Frau nach einem Ermittlungsverfahren wegen mittelbar begangener Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Wesentlichen das Urteil, änderte jedoch den Schuldspruch zur Körperverletzung ab. Statt einer das Leben gefährdenden Behandlung erkannte der BGH eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs an.

Diese Entscheidung basiert auf einer Gesetzesänderung. Mit dem sechsten Strafrechtsreformgesetz, das am 1. April 1998 in Kraft trat, wurden die Körperverletzungsdelikte umfassend überarbeitet. Der alte § 223a StGB wurde durch den neu gefassten § 224 StGB ersetzt. Die alte Norm legte fest, dass Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde. Daraus folgte, dass ein Messer oder anderes gefährliches Werkzeug nur dann als solches galt, wenn es als Angriffs- oder Verteidigungsmittel verwendet wurde, was bei einem ärztlichen Werkzeug nicht der Fall war.

Nach der Strafrechtsreform ist keine Verwendung als Angriffsmittel mehr erforderlich

Der 4. Strafsenat des BGH hat entschieden, dass gefährliche Gegenstände nicht mehr nur als Unterkategorie einer Waffe betrachtet werden. Vielmehr ist es umgekehrt, und ein Einsatz als Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist nicht mehr erforderlich. Die Karlsruher Richter haben dies umfassend begründet, die Historie und Intention des Gesetzgebers bei der Strafrechtsreform berücksichtigt und sind zu dem Schluss gekommen, dass der neue Wortlaut und die Gesetzessystematik nur diese Konsequenz zulassen.

Der BGH widersprach auch der Ansicht, dass ärztliche Werkzeuge nie als gefährlich im Sinne des § 224 StGB betrachtet werden sollten, da sie in den Händen einer fachkundigen Person keine erhöhte Gefahr darstellen. Der Senat betonte, dass insbesondere bei chirurgischen Eingriffen, die von medizinischen Fachkräften durchgeführt werden, eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben bestehen kann. Ob dies auch auf medizinisch indizierte, aber nicht eingewilligte Eingriffe zutrifft, wurde in diesem Fall nicht entschieden (BGH, Beschluss vom 19.12.2023 – 4 StR 325/23).

Kontaktieren Sie uns bei Behandlungsfehlern: Wenn Ihnen Behandlungsfehler vorgeworfen werden, kann ein strafrechtlicher Vorwurf erhebliche Konsequenzen für Ihre Karriere haben. Unsere Anwälte für Strafrecht beraten Sie gerne zu allen Aspekten des Medizinstrafrechts und Medizinrechts.

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Cannabis im Straßenverkehr bleibt weiterhin kompliziert

Die Neuerungen im Zuge der Legalisierung von Cannabis sind viel diskutiert. Die rechtlichen Folgen insbesondere im Straßenverkehr sind noch unklar und noch dazu kompliziert.

Die Legalisierung selbst ist gesamtgesellschaftlich hinreichend bekannt und bedarf an dieser Stelle keiner weiteren Erklärung. Zumal spätestens zum ersten April mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetz (CanG) selbst, selbstverständlich unter dem Hinweis, dass die zu erörternden Informationen trotz des Datums eben kein Aprilscherz seien, landauf wie landab jeder Radiosender und TV-Kanal, von WDR2 „Das Thema“ über die ZDF „Tagesthemen“ o.ä. über die neuen Rechte berichten wird.

Welche Auswirkungen sich im Zusammenhang mit der Legalisierung indes praktisch ergeben können verdient gesonderte Aufmerksamkeit.

Interessant sind hierbei insbesondere zwei Themenblöcke.

Zum einen der Bereich der sog. Grenzwertproblematik selbst.

Zum anderen die damit um Zusammenhang stehenden möglichen Auswirkungen von (geplanten) Neuerungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Anordnung einer MPU und der drohenden Einziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden.


Grenzwertproblematik

Im Unteren Bereich der Auswirkungen von Cannabiskonsum, nämlich vor Erreichen der Schwelle zur Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB, steht es zu erwarten, dass zukünftig erhebliche Unsicherheit für Betroffene herrscht.

Ähnlich einer Promillegrenze im Straßenverkehr wird zukünftig (!) davon Abstand genommen werden, dass es für eine Ordnungswidrigkeit ausreicht, wenn ein Fahrzeugführer mit einer THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, wobei Ausfallerscheinungen nach derzeitiger Rechtslage nicht notwendig sind.

Wichtig und beachtenswert ist derzeit: Mit Inkrafttreten des CanG zum 1.4.2024 wird es auch (noch) keine Änderung des Grenzwertes der Ordnungswidrigkeit des § 24a Abs. 2 StVG geben.

In einer Pressemitteilung vom 28. März 2024 hat das Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse einer unabhängigen Expertengruppe bekannt gegeben, die Vorschläge für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr erarbeitet hat.

Laut der Pressemitteilung schlägt die Gruppe einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum vor, um eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu bewerten. Diese Empfehlung beruht auf einer umfassenden Analyse verschiedener Fachbereiche, darunter Medizin, Recht und Verkehr.

Im Wortlaut heißt es hierzu in der Pressemitteilung:

„Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC-Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.

Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.

Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.“


Änderungen FeV

Besonderheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC bestehen insoweit und zur Überraschung vieler darin begründet, dass es nicht mit dem Bußgeld aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren „getan“ ist.

Oftmals erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis, dass Mandanten aus allen Wolken fallen, wenn wir im Rahmen der Beratung im Anhörungsverfahren erwähnen, dass nach Abschluss des OWi- bzw. Strafverfahrens noch unliebsame Post von der Verwaltungs- bzw. Fahrerlaubnisbehörde ins Haus steht. THC-Konsumenten sind nach derzeit noch herrschender Rechtslage unerwartet schnell im Straßenverkehr generell ungewollt und sehen sich einem Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Kreisverwaltung oder das Landratsamt ausgesetzt bzw. sehen sich mit der Anordnung einer MPU konfrontiert. Bisher ungewollt im Straßenverkehr sind THC-Konsumenten dann, wenn sie entweder regelmäßig konsumieren oder nicht zwischen Konsum und Straßenverkehr trennen können. Für einen regelmäßigen Konsum sind entsprechende Abbauprodukte herangezogen worden. Eine fehlende Trennungsfähigkeit zwischen Konsum und Straßenverkehr lag nach alter Rechtslage vor, wenn unter dem direkten/ akuten Einfluss von THC am Straßenverkehr teilgenommen wurde.

Zum 1.4.2024 wurden nun in Bezug auf den zuvor erwähnten verwaltungsrechtlichen Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung eingeführt werden.

So soll ein in seiner Form angepasster § 13a FeV ermöglichen, dass die Fahrerlaubnisbehörde:

  • ein ärztliches Gutachten einholt, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
  • ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt, wenn:

a) nach dem ärztlichen Gutachten keine Cannabisabhängigkeit vorliegt, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen oder andere Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen wurde oder

d) zu klären ist, ob der Cannabismissbrauch oder die Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.

Darüber hinaus ist die Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV geändert, indem ein Katalog von Eignungsmängeln eingeführt wurde. Hierzu wird in Abkehr zu den oben genannten bisherigen Kriterien nun neu nach Missbrauch (Nr. 9.2.1) und Beendigung des Missbrauchs (Nr. 9.2.2) differenziert. Ein Missbrauch, der die Fahreignung ausschließt, liegt vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum nicht ausreichend sicher getrennt werden können. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Fahreignung wieder gegeben, wenn die Veränderung des Cannabiskonsumverhaltens stabilisiert ist. Bei einer Abhängigkeit von Cannabis ist die Fahreignung ebenfalls nicht gegeben (Nr. 9.2.3), sondern erst wieder gegeben, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist (9.2.4).

Bei den zuvor genannten Neuerungen ist insbesondere fraglich, wie die Verwaltungspraxis bzw. die Verwaltungsrechtsprechung die Fahrsicherheitsbeeinträchtigung definieren wird. In Betracht kommt zunächst eine Orientierung an den von der Grenzwertkommission vorgeschlagenen 3,5 ng/ml THC bzw. den insoweit übernommenen Grenzwerten für den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Darin würde unserer Auffassung nach indes der Systematik des Gesetzes widersprechende Auslegung begründet sein; § 13a FeV soll zukünftig ja zwischen dem Missbrauch und wiederholten Verstößen differenzieren.  Nach dieser Sichtweise wäre bereits in dem einmaligen Überschreiten des Grenzwertes ein Missbrauch zu sehen, mit der damit verbundenen Folge der Anordnungsmöglichkeit einer MPU. Wobei hier der Nachweis der erforderlichen Abstinenz nicht geführt werden kann. Dementsprechend würde eine solche Handhabe bzw. Sichtweise zur (massenweisen) Entziehung von Fahrerlaubnissen führen.


Sind Sie konfrontiert von den Neuerungen des Gesetzes oder wird Ihnen ein entsprechender Vorwurf von Polizei oder Verwaltungsbehörde gemacht? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. des Fahrerlaubnisrechts fachkundig beraten – insbesondere wenn Ihnen als Ersttäter eine MPU droht und Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht!

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Umweltbonus gestrichen – Ihre Rechte beim Autokauf

Elektromobilität im Wandel – Wegfall der Förderung für E-Autos macht Weg frei für Rücktritt und Schadensersatz.

Der aktuelle Wegfall der staatlichen Förderung für neue E-Autos in Deutschland hat nicht nur Auswirkungen auf die Elektromobilität selbst, sondern stellt auch eine rechtliche Herausforderung für Autokäufer dar. Als renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Zivilrecht sind wir darauf spezialisiert, Sie in solchen Angelegenheiten kompetent zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten. Gerne prüfen wir auch Ihren Kaufvertrag!

Die bisherige staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge war ein Anreiz für viele, auf vorgeblich umweltfreundliche Mobilität umzusteigen. Mit dem abrupten Wegfall dieser Förderung stehen Käufer und Autohändler vor neuen rechtlichen Fragestellungen. Insbesondere diejenigen, die bereits einen Kaufvertrag für ein E-Fahrzeug abgeschlossen haben, sehen sich nun mit Unsicherheiten konfrontiert.

Die Problematik liegt dabei in der Tatsache, dass die Förderung nicht an den Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses anknüpft, sondern an die Zulassung des Fahrzeugs. Dies kann erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere für Fahrzeuge, die gerade erst bestellt wurden, sich noch in der Produktion befinden oder sogar erst in naher Zukunft in die Produktion gehen. Diese Unsicherheit stellt für Autokäufer eine zusätzliche Belastung dar.

Unsere Expertise im Zivilrecht ermöglicht es uns, die rechtlichen Aspekte dieser komplexen Situation umfassend zu analysieren. Die plötzliche Änderung der Förderpolitik könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, die Auswirkungen auf bestehende Kaufverträge hat. Hier kommen wir als erfahrene Rechtsanwälte ins Spiel.

Wir verstehen, dass die Unsicherheit bezüglich des Wegfalls der Förderung viele Fragen aufwirft. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie durch diesen Prozess zu führen und Ihre Rechte zu schützen. Wir bieten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen an, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Wenn Sie bereits einen Kaufvertrag für ein E-Auto abgeschlossen haben und sich mit rechtlichen Fragen konfrontiert sehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Zulassungsabhängigkeit der Förderung, stehen wir Ihnen zur Seite. Unser Team von versierten Rechtsanwälten für Zivilrecht ist bereit, um Ihre Situation zu analysieren und Ihnen die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu bieten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie in dieser rechtlich komplexen Situation die bestmögliche Unterstützung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Kaufrecht als Teil des Zivilrechts, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie eine Vertragsanpassung verlangen können oder gar ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag haben. Wir helfen Ihnen gern!

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Musik auf Instagram

In der heutigen Zeit ist die Verwendung von Musik auf Social-Media-Plattformen wie Instagram allgegenwärtig. Doch welche Konsequenzen hat die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram und welche Möglichkeiten gibt es, um Konflikte zu vermeiden?

Zunächst muss man unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder einen Professional-Account handelt. Auf einem privaten Account ist es erlaubt, Musik für nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Musik in Ihren Instagram-Storys verwenden dürfen, um Ihre Freunde und Follower auf Ihre Aktivitäten aufmerksam zu machen.

Anders verhält es sich bei einem Professional-Account, auf dem Sie Produkte oder Dienstleistungen bewerben oder verkaufen. Hier gilt die Verwendung von Musik als kommerziell und somit ist es notwendig, eine Lizenz für die Nutzung der Musik einzuholen. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie eine Abmahnung oder Klage wegen Verletzung des Urheberrechts.

Eine Möglichkeit, um rechtliche Konflikte zu vermeiden, ist die Verwendung von Musik, die unter einer Creative-Commons-Lizenz steht oder für die Sie eine Lizenz erworben haben. Es gibt auch spezielle Musikbibliotheken, die lizenzfreie Musik für die Verwendung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram anbieten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eigene Musik zu produzieren oder sich von einem Komponisten oder Musiker ein Stück komponieren zu lassen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Rechte an der Musik besitzen oder eine Lizenz für deren Verwendung erworben haben.

Wenn Sie trotzdem urheberrechtlich geschützte Musik verwenden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Einwilligung des Urhebers oder Inhabers der Rechte eingeholt haben. Dies kann beispielsweise durch den Kauf einer Lizenz oder durch die Verwendung von Musik, die unter einer Creative-Commons-Lizenz steht, geschehen.

Die Konsequenzen für eine Verletzung des Urheberrechts auf Instagram können je nach Umfang der Verletzung sehr unterschiedlich sein. Es drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Schadensersatzforderungen. Zudem können Social-Media-Plattformen wie Instagram den Account sperren oder löschen, wenn sie eine Verletzung des Urheberrechts feststellen.

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram sorgfältig zu prüfen, ob Sie die notwendigen Rechte besitzen oder ob alternative, lizenzfreie Musik zur Verfügung steht.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Instagram mit rechtlichen Risiken verbunden sein kann. Es ist jedoch möglich, diese Risiken zu minimieren, indem Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und alternative, lizenzfreie Musik verwenden.

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Über das Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren ist eine schnelle und effektive Möglichkeit, Straftaten zu ahnden. Im Gegensatz zum regulären Strafverfahren, in dem ein Gericht die Schuld des Angeklagten feststellen muss, wird im Strafbefehlsverfahren ein Urteil ohne mündliche Verhandlung erlassen. Der Beschuldigte erhält einen Strafbefehl, in dem die Strafe festgelegt ist, die er zu bezahlen hat.

Doch das Strafbefehlsverfahren hat auch seine Tücken. So können Beschuldigte schnell dazu verleitet werden, den Strafbefehl einfach zu akzeptieren und die Strafe zu zahlen, um das Verfahren schnell zu beenden. Doch damit akzeptieren sie auch die Schuld an der Tat und bekommen eine Eintragung ins Führungszeugnis bzw. Bundeszentralregister.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Beschuldigte im Strafbefehlsverfahren einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann den Strafbefehl prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. So kann das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt werden, bei dem der Beschuldigte die Möglichkeit hat, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Auch wenn der Beschuldigte tatsächlich schuldig ist, kann ein Verteidiger im Strafbefehlsverfahren eine mildere Strafe erreichen. Zudem kann er die Eintragung ins Führungszeugnis verhindern oder zumindest reduzieren.

Doch viele Beschuldigte scheuen den Gang zum Anwalt, aus Angst vor hohen Kosten oder weil sie sich sicher sind, dass sie keine Chance haben, das Verfahren zu gewinnen. Doch auch in diesen Fällen kann oft ein Anwalt helfen. Wenn ein Freispruch erreicht wird können Sie die Kosten für uns jedenfalls zum Teil vom Staat erstatten lassen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich im Strafbefehlsverfahren von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Zumindest kann dies den Unterschied zwischen einer milden Strafe und einer Eintragung ins Führungszeugnis bedeuten. Deshalb sollten Beschuldigte keine Scheu haben, sich an einen Strafverteidiger zu wenden und dessen Rat einzuholen.

Wir als Strafverteidiger mit langjähriger Berufserfahrung unterstützen Sie fachkundig und zielstrebig. Mit herausragenden Ergebnissen für Sie. 

In unserer täglichen Praxis sind wir meistens mit Strafbefehlen vom Amtsgericht Moers, Duisburg, Krefeld, Rheinberg, Essen, Mühlheim an der Ruhr, Neuss und Düsseldorf, im Zusammenhang mit Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei sowie Körperverletzung und Beleidigung bzw. übler Nachrede tätig.

Wir vertreten Sie in Strafsachen aber selbstverständlich auch bundesweit – bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe bzw. Leipzig.

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Die Grundsteuerreform und die Bedeutung anwaltlicher Unterstützung

Die Grundsteuerreform hat in den letzten Monaten für einige Diskussionen gesorgt. Viele Experten und auch die Bürgerinnen und Bürger sind besorgt über die rechtliche Gültigkeit und Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen. Doch was genau steckt dahinter?

Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen. Der Gesetzgeber wurde daraufhin aufgefordert, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Nach langer Diskussion und Verhandlung wurde schließlich im Dezember 2019 ein neues Gesetz zur Grundsteuerreform beschlossen.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Grundsteuer künftig anhand des sogenannten „modifizierten Bodenrichtwerts“ berechnet werden soll. Dieser Wert setzt sich aus dem Bodenrichtwert, den durchschnittlichen Nettokaltmieten sowie dem Alterswert des Gebäudes zusammen. Durch die neue Berechnungsmethode soll die Grundsteuer gerechter und transparenter werden.

Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen. Einige Experten sehen insbesondere das Problem, dass die Länder selbst entscheiden können, welches Modell der Grundsteuerberechnung sie anwenden möchten. Dies führt zu unterschiedlichen Berechnungsmodellen in den verschiedenen Bundesländern.

Doch nicht nur die rechtliche Gültigkeit der neuen Regelungen ist ein Thema, das vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen bereitet. Auch die Ausstellung der neuen Steuerbescheide durch die Finanzämter sorgt für Verunsicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bescheide unbedingt angegriffen werden sollten, um nicht zu riskieren, dass diese in Rechtskraft erwachsen.

Hier kommt die anwaltliche Unterstützung ins Spiel. Durch uns als erfahrene Rechtsanwälte können Betroffene sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Wir prüfen die Steuerbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit und vertreten unsere Mandanten im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls auch vor Gericht.

Im Kern lässt sich feststellen, dass die Grundsteuerreform für viele Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung darstellt. Die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen ist umstritten und die Ausstellung der neuen Steuerbescheide sorgt für Verunsicherung. Um hier sicherzugehen und die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt es sich, sich durch uns als erfahrene Rechtsanwälte beraten und unterstützen zu lassen.

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Zum Akteneinsichtsrecht

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Entscheidung zum Thema Akteneinsicht im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren getroffen (Urt. v. 16.01.2023, Az. 1 VB 38/18). In dieser Entscheidung wird das vollumfängliche Akteneinsichtsrecht im Ordnungswidrigkeitenverfahren bekräftigt und demnach auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten uneingeschränkt gewährt.

Diese Entscheidung ist aus verschiedenen Gründen bemerkenswert. Zum einen bekräftigt das Verfassungsgericht damit eine Grundlage des Rechtsstaates: das Recht auf Akteneinsicht. Es ist unerlässlich für ein faires Verfahren und stellt sicher, dass der Bürger weiß, worum es geht und welche Beweismittel die Behörde gegen ihn hat. Zum anderen wird damit ein lange gehegtes Anliegen von Anwälten und Betroffenen in diesem Bereich erfüllt. Denn bislang war es in vielen Fällen schwierig, Akteneinsicht zu erhalten und somit eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Entscheidung in anderen Bundesländern übernommen wird. Denn bislang war die Praxis der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht einheitlich geregelt und unterschied sich von Land zu Land. Doch auch wenn es regional zu Abweichungen kommen sollte, ist diese Entscheidung ein wichtiger Schritt in Richtung einer einheitlichen Rechtsprechung und der Stärkung der Rechte von Bürgern und Betroffenen in diesem Bereich.

Es sei aber auch darauf hingewiesen, dass es trotz des Rechts auf Akteneinsicht immer noch sinnvoll ist, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen, insbesondere in Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wir als erfahrene Verteidiger kennen uns nicht nur mit den rechtlichen Gegebenheiten aus, sondern auch mit der Praxis der Behörden und können somit das bestmögliche Ergebnis für Sie als Betroffenen erzielen.

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Ihr gutes (Schweige-)Recht

Ein Betroffener im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren oder ein Beschuldigter in einem Strafverfahren hat das Recht zu schweigen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare (Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten), der in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist. Das Schweigerecht gilt unabhängig davon, ob der Betroffene bzw. Beschuldigte tatsächlich schuldig ist oder nicht. Es ist wichtig zu betonen, dass das Recht zu schweigen nicht als grundsätzliches Schuldeingeständnis ausgelegt werden darf. Es ist lediglich eine Möglichkeit das eigene Recht auf Verteidigung zu gewährleisten. Es ist ein Grundprinzip des Strafrechts und soll verhindern, dass ein Beschuldigter sich selbst belastet. Diese Grundprinzipien gelten auch im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren.

Das Schweigerecht ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Beschuldigten zu schützen. Wer sich zur Sache äußert, gibt Informationen preis, die möglicherweise gegen ihn verwendet werden können. Wenn man unbedacht redet, kann man sich selbst belasten, ohne es zu merken. Deshalb ist es ratsam, vor einer Aussage mit einem Verteidiger Rücksprache zu halten. Ein alter und leider oftmals zutreffender Verteidigerspruch lautet: „Wer früh singt, sitzt lange!.

Das Schweigerecht ist auch deshalb wichtig, weil die Beweislast im Strafverfahren beim Staat liegt. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Wenn der Beschuldigte sich nicht äußert, muss die Staatsanwaltschaft die Beweise allein durch Zeugenaussagen oder Indizien erbringen. Wenn der Beschuldigte hingegen aussagt und sich selbst belastet, kann es für ihn schwieriger werden seine Unschuld zu verteidigen.

Das Schweigerecht gilt aber nicht unbegrenzt. Wenn ein Beschuldigter falsche Aussagen macht, kann er unter eng begrenzten Umständen wegen Falschaussage angeklagt werden. Auch wenn ein Beschuldigter Beweismittel vernichtet, kann ihm das zum Nachteil gereichen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor einer Aussage mit einem Verteidiger abspricht.

In Anbetracht der möglichen Folgen einer Verurteilung wird unschwer deutlich, wie wichtig eine gute Strategie unter Beachtung Ihres möglichen Schweigerechts ist. Vor der Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen. Grundsätzlich gilt insoweit außerdem, dass keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte erfolgen sollte. Uns als Strafverteidigern steht ein umfassendes Einsichtsrecht in Ihre Ermittlungsakte zu. Wir können damit nicht nur helfen, das eigene Schweigerecht effektiv auszuüben, sondern auch das Risiko von unbedachten Äußerungen zu minimieren.

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