Kanzlei Steinhausen · Urheberrecht
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt – und enthält meist enge Fristen, die Sie unbedingt wahren müssen. Ob Filesharing, unerlaubte Bildnutzung oder Textkopien: Ohne anwaltliche Prüfung riskieren Sie vorschnelle Unterschriften und überhöhte Kosten. Wir prüfen Ihre Abmahnung und handeln sofort.


Urheberrechts-Abmahnungen enthalten in der Regel Fristen von 7 bis 14 Tagen. Unterschreiben Sie niemals voreilig eine beigelegte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen – denn eine falsche Formulierung kann zu einer lebenslangen Verpflichtung mit erheblichen Vertragsstrafen führen. Rufen Sie uns sofort an oder schreiben Sie uns – wir prüfen Ihre Abmahnung und reagieren fristgerecht.
Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass die Forderungen gerechtfertigt sind. Wir prüfen, verhandeln und setzen Ihrem Fall die richtige Gegenwehr entgegen.
Wir prüfen jede Abmahnung auf formelle und inhaltliche Mängel: Ist der Abmahner wirklich Rechteinhaber? Ist der vorgeworfene Sachverhalt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung? Sind Streitwert und Schadensersatzforderung verhältnismäßig? Viele Abmahnungen sind angreifbar – wir finden heraus, ob das auch bei Ihrer der Fall ist.
Die beigelegte Unterlassungserklärung des Abmahners ist in der Regel zu weit gefasst und enthält harte Vertragsstrafen. Wir formulieren stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen schützt, die Wiederholungsgefahr beseitigt – und dabei keine überschießenden Verpflichtungen für die Zukunft begründet.
Filesharing-Abmahnungen und andere Urheberrechtsstreitigkeiten enthalten oft überhöhte Streitwerte und Schadensersatzforderungen. Wir fechten diese systematisch an und verhandeln mit der Gegenseite über realistische und verhältnismäßige Beträge. Das spart in vielen Fällen mehrere Hundert bis Tausend Euro.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren – etwa weil keine Einigung erzielt wird oder weil eine einstweilige Verfügung droht – vertreten wir Sie professionell vor dem zuständigen Gericht. Wir kennen die Urheberrechtsprechung und wissen, welche Argumente vor Gericht Gewicht haben.
Urheberrechts-Abmahnungen treffen Privatpersonen ebenso wie Unternehmen. Hier die häufigsten Situationen, mit denen wir täglich konfrontiert werden.
Abmahnungen wegen Filesharings über Tauschbörsen (z.B. BitTorrent) gehören zu den häufigsten Urheberrechtsfällen in Deutschland. Abmahner sind meist spezialisierte Kanzleien, die im Auftrag von Musik-, Film- oder Softwareunternehmen aktiv werden. Die Forderungen reichen von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro.
Wichtig zu wissen: Der Anschlussinhaber muss nicht zwangsläufig die verletzende Handlung selbst vorgenommen haben. Die sogenannte Störerhaftung wurde in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Wir prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber tatsächlich haften oder ob die Abmahnung unbegründet ist.
Wer Bilder, Grafiken oder Texte auf Websites, in sozialen Netzwerken oder in Newslettern verwendet, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu besitzen, riskiert eine Abmahnung. Besonders betroffen sind Unternehmen, Blogger und Freelancer. Stockfoto-Agenturen und Bildrechteverwerter überwachen das Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen.
Auch der unbeabsichtigte Einsatz von fremden Fotos – etwa durch Mitarbeiter, die Bilder ohne Quellenprüfung nutzen – kann teuer werden. Wir prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, und verhandeln mit dem Abmahner über eine faire Lösung. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen deutlich reduzieren.
Bei einer Abmahnung ist schnelles, strategisches Handeln entscheidend. Wir kennen die Taktiken der Abmahnindustrie – und wissen, wie man ihnen wirksam begegnet.
Abmahnungen haben enge Fristen. Wir prüfen Ihre Abmahnung sofort und reagieren fristgerecht. Dabei stellen wir sicher, dass weder eine voreilige Unterwerfung noch ein Versäumen der Fristen Ihre Situation verschlechtert. Schnelligkeit und Sorgfalt gehen bei uns Hand in Hand.
Viele Urheberrechtsabmahnungen enthalten überhöhte Streitwerte und unverhältnismäßige Forderungen. Wir kennen die Praxis und wissen, wann und wie man diese erfolgreich angreift. Unser Ziel: Die tatsächlich zu zahlenden Beträge auf ein faires und vertretbares Maß reduzieren.
Kanzlei Steinhausen ist am Niederrhein verwurzelt – mit Standorten in Moers, Krefeld und Düsseldorf. Urheberrechtsfälle bearbeiten wir auch bundesweit, da die meisten Verfahren schriftlich geführt werden. Persönliche Termine sind in unseren Büros oder auf Wunsch digital möglich.
Von der Abmahnung bis zur Lösung – klar, schnell und effektiv.
Sie senden uns die Abmahnung zu – per E-Mail, Post oder über das Kontaktformular. Wir bestätigen den Eingang und klären sofort die aktuellen Fristen. Keine unnötige Wartezeit.
Wir prüfen die Abmahnung auf formelle Mängel, Berechtigung der Forderungen und Verhältnismäßigkeit. Das Ergebnis: eine klare Empfehlung, wie Sie reagieren sollen – und was Sie realistisch zahlen müssen.
Wir formulieren eine modifizierte Unterlassungserklärung und verhandeln mit der Gegenseite über Schadensersatz und Kosten. In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen, die Ihnen gerichtliche Kosten erspart.
Das Verfahren wird entweder außergerichtlich beigelegt oder – falls nötig – vor Gericht weitergeführt. In beiden Fällen stehen wir Ihnen bis zum Abschluss zur Seite und informieren Sie über jeden Schritt.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Urheberrechts-Abmahnungen.
Nein – unterschreiben Sie niemals die vom Abmahner beigelegte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Diese Erklärungen sind in der Regel zu weit gefasst, enthalten hohe Vertragsstrafen und verpflichten Sie zu mehr, als rechtlich notwendig wäre.
Stattdessen lassen wir eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen, die die Wiederholungsgefahr beseitigt (damit der Abmahner keinen einstweiligen Verfügungsantrag mehr stellen kann), ohne Ihnen dabei überschießende Pflichten aufzuerlegen.
Wenn die in der Abmahnung gesetzte Frist ohne Reaktion verstreicht, kann der Abmahner einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen oder direkt Klage erheben. Beide Optionen verursachen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie tragen müssen.
Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben und unsicher sind, ob die Frist noch läuft: Kontaktieren Sie uns sofort. Wir prüfen den Status und handeln schnell, um Ihre Situation nicht weiter zu verschlechtern.
Als Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haften Sie nicht zwangsläufig, wenn eine andere Person Ihren Anschluss genutzt hat. Die sogenannte Störerhaftung wurde durch höchstrichterliche Urteile erheblich eingeschränkt. Wenn Sie nachweisen können, dass andere Personen (Familienangehörige, Mitbewohner, Gäste) ebenfalls Zugang zum Anschluss hatten, kann das Ihre Haftung ausschließen oder stark einschränken.
Wir prüfen Ihren Fall und erarbeiten die beste Verteidigungsstrategie – von der Widerlegung des Vorwurfs bis zur Minimierung der Kostenpflicht.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert der Abmahnung und dem Aufwand. Bei einfachen Filesharing-Abmahnungen mit gesetzlich gedeckeltem Streitwert halten sich die Anwaltskosten in überschaubarem Rahmen. Wir informieren Sie transparent über zu erwartende Kosten, bevor wir tätig werden.
Wichtig: In vielen Fällen kann das Honorar unserer Kanzlei durch eine erfolgreiche Reduktion der Abmahnforderungen mehr als aufgewogen werden. Sprechen Sie uns auf das Thema Kosten direkt an – wir finden eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie.
Jetzt handeln – Abmahnung prüfen lassen, Fristen wahren, Kosten minimieren. Wir reagieren schnell auf Ihre Anfrage.
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