Vorweggenommene Erbfolge – Vermögen zu Lebzeiten rechtssicher übertragen
Sichere Gestaltung, Steueroptimierung und klare Regeln für die Familie – Kanzlei Steinhausen
- Schenkung & Überlassungsverträge
- Nießbrauch / Wohnrecht vorbehalten
- Pflichtteil, Ausgleich & Rückforderung regeln
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir gestalten Ihre Vermögensübertragung rechtssicher
Erfahrung im Erbrecht
Langjährige Gestaltung von Übertragungen (Immobilien & Geldvermögen).
In Abstimmung mit Notar und – bei Bedarf – Steuerberatung
Abstimmung aus einer Hand – effizient und rechtssicher.
Individuelle Lösungen
Keine Standardtexte, sondern passgenaue Verträge.
Schnelle Einschätzung
Zeitnaher Termin – vertraulich und persönlich.
Klare Ziele, klare Struktur
Warum vorweggenommene Erbfolge?
Mit Übertragungen zu Lebzeiten lassen sich Erbstreitigkeiten vorbeugen und Freibeträge gezielt nutzen (inkl. 10-Jahres-Frist). Zugleich können Eltern sich absichern, etwa durch Nießbrauch oder Wohnrecht, damit Nutzung und Erträge weiterhin bei ihnen bleiben. Sinnvoll ist auch, Pflichtteils- und Ausgleichsfragen früh zu ordnen: Was soll auf künftige Erbteile angerechnet werden? Wie werden Geschwister fair behandelt – oder gewollte Ungleichverteilungen rechtssicher gestaltet? Wir prüfen Ihre Vermögensstruktur (z. B. Immobilie, Geldvermögen, Beteiligungen) und entwickeln eine tragfähige, notariell umsetzbare Gestaltung, die Ihren Familienzielen entspricht – in Abstimmung mit Notar und, bei Bedarf, Steuerberatung
Sichern Sie Ihre Gestaltung – bevor Konflikte entstehen
Persönliche Rückmeldung durch erfahrene Anwälte für Erbrecht. Vertraulich. Schnell.
T (+49) 02841 / 6040
F (+49) 02841 / 6045
M (+49) 0173 / 6678711
info@kanzlei-steinhausen.de
Strukturiertes Vorgehen – Schritt für Schritt
So gehen wir vor
Kurzaufnahme Ihrer Ziele und des Vermögens, dann eine klare, schlanke Umsetzung:
- Bestandsaufnahme & Zielbild – Personen, Vermögenswerte, Wünsche (Absicherung, Gleich-/Ungleichverteilung).
- Instrument wählen – Schenkung/Überlassung mit Nießbrauch oder Wohnrecht, ggf. Vorbehalte.
- Pflichtteil & Ausgleich – Anrechnungen, Teilungsanordnungen, ggf. Pflichtteilsverzicht (notariell) vorbereiten.
- Rückforderungsrechte & Auflagen – Schutz bei Scheidung, Verarmung oder Veräußerung; Pflege-/Unterhaltsauflagen klar regeln.
- Steuerliche Rahmenbedingungen – Freibeträge, 10-Jahres-Frist, Schenkungsanzeige in Abstimmung mit der Steuerberatung.
- Notarielle Umsetzung – Entwürfe, Abstimmung, Beurkundung und Begleitung der Übergabe.
Ihr Partner im Erbrecht
Rechtsanwaltskanzlei Steinhausen
Wir begleiten Familien bei vorweggenommenen Erbfolgen – persönlich, diskret und mit Blick auf Steuern, Pflichtteil und notarielle Umsetzung. Ziel ist eine klare, tragfähige Gestaltung, die Konflikte vermeidet und Ihre Vorstellungen rechtlich sauber abbildet. Die Abstimmung mit dem Notar und – bei Bedarf – der Steuerberatung übernehmen wir gern.
Unsere Schwerpunkte:
- Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung/Überlassung, Nießbrauch, Wohnrecht)
- Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren (Auskunft, Bewertung, Zahlung)
- Testamentserstellung (Berliner Testament, Vor-/Nacherbschaft, Vermächtnis)
- Erbengemeinschaft & Nachlassauseinandersetzung (Teilungsplan, Mediation)
- Testamentsvollstreckung (Abwicklung & Dauervollstreckung)
- Unternehmens- und Immobiliennachfolge in der Familie
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Schnelle Hilfe im Erbrecht
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