Kanzlei Steinhausen - Rechtsanwälte Strafverteidiger
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Vorweggenommene Erbfolge – Vermögen zu Lebzeiten rechtssicher übertragen

Sichere Gestaltung, Steueroptimierung und klare Regeln für die Familie – Kanzlei Steinhausen

  • Schenkung & Überlassungsverträge
  • Nießbrauch / Wohnrecht vorbehalten
  • Pflichtteil, Ausgleich & Rückforderung regeln

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir gestalten Ihre Vermögensübertragung rechtssicher


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    Erfahrung im Erbrecht

    In Abstimmung mit Notar und – bei Bedarf – Steuerberatung

    Individuelle Lösungen

    Schnelle Einschätzung

    Klare Ziele, klare Struktur

    Warum vorweggenommene Erbfolge?

    Mit Übertragungen zu Lebzeiten lassen sich Erbstreitigkeiten vorbeugen und Freibeträge gezielt nutzen (inkl. 10-Jahres-Frist). Zugleich können Eltern sich absichern, etwa durch Nießbrauch oder Wohnrecht, damit Nutzung und Erträge weiterhin bei ihnen bleiben. Sinnvoll ist auch, Pflichtteils- und Ausgleichsfragen früh zu ordnen: Was soll auf künftige Erbteile angerechnet werden? Wie werden Geschwister fair behandelt – oder gewollte Ungleichverteilungen rechtssicher gestaltet? Wir prüfen Ihre Vermögensstruktur (z. B. Immobilie, Geldvermögen, Beteiligungen) und entwickeln eine tragfähige, notariell umsetzbare Gestaltung, die Ihren Familienzielen entspricht – in Abstimmung mit Notar und, bei Bedarf, Steuerberatung

    Sichern Sie Ihre Gestaltung – bevor Konflikte entstehen

    Persönliche Rückmeldung durch erfahrene Anwälte für Erbrecht. Vertraulich. Schnell.

    T (+49) 02841 / 6040
    F (+49) 02841 / 6045
    M (+49) 0173 / 6678711

    info@kanzlei-steinhausen.de

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Strukturiertes Vorgehen – Schritt für Schritt

    So gehen wir vor

    Kurzaufnahme Ihrer Ziele und des Vermögens, dann eine klare, schlanke Umsetzung:

    1. Bestandsaufnahme & Zielbild – Personen, Vermögenswerte, Wünsche (Absicherung, Gleich-/Ungleichverteilung).
    2. Instrument wählen – Schenkung/Überlassung mit Nießbrauch oder Wohnrecht, ggf. Vorbehalte.
    3. Pflichtteil & Ausgleich – Anrechnungen, Teilungsanordnungen, ggf. Pflichtteilsverzicht (notariell) vorbereiten.
    4. Rückforderungsrechte & Auflagen – Schutz bei Scheidung, Verarmung oder Veräußerung; Pflege-/Unterhaltsauflagen klar regeln.
    5. Steuerliche Rahmenbedingungen – Freibeträge, 10-Jahres-Frist, Schenkungsanzeige in Abstimmung mit der Steuerberatung.
    6. Notarielle Umsetzung – Entwürfe, Abstimmung, Beurkundung und Begleitung der Übergabe.

    Ihr Partner im Erbrecht

    Rechtsanwaltskanzlei Steinhausen

    Wir begleiten Familien bei vorweggenommenen Erbfolgen – persönlich, diskret und mit Blick auf Steuern, Pflichtteil und notarielle Umsetzung. Ziel ist eine klare, tragfähige Gestaltung, die Konflikte vermeidet und Ihre Vorstellungen rechtlich sauber abbildet. Die Abstimmung mit dem Notar und – bei Bedarf – der Steuerberatung übernehmen wir gern.

    Unsere Schwerpunkte:

    • Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung/Überlassung, Nießbrauch, Wohnrecht)
    • Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren (Auskunft, Bewertung, Zahlung)
    • Testamentserstellung (Berliner Testament, Vor-/Nacherbschaft, Vermächtnis)
    • Erbengemeinschaft & Nachlassauseinandersetzung (Teilungsplan, Mediation)
    • Testamentsvollstreckung (Abwicklung & Dauervollstreckung)
    • Unternehmens- und Immobiliennachfolge in der Familie

    Jetzt direkt Hilfe erhalten

    Schnelle Hilfe im Erbrecht

    Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine vertrauliche Ersteinschätzung. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag – diskret, kompetent und bundesweit für Sie im Einsatz.

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