Kanzlei Steinhausen - Rechtsanwälte Strafverteidiger
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Beamtenstatus in Gefahr?

Strafrechtliche Verteidigung mit Konsequenz und Erfahrung.

Wir verteidigen mit Nachdruck – und mit Plan.

Als erfahrene Kanzlei für Straf- und Disziplinarrecht vertreten wir Beamte, Polizisten und Angestellte des öffentlichen Dienstes in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Verdacht bis zur letzten Instanz. Wir wissen: Für Sie geht es um alles – Status, Versorgung, Reputation.

Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich des Beamtenstrafrechts, bei Vermögensdelikten, Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt sowie disziplinarrechtlichen Verfahren wegen Dienstvergehen. Auch außerhalb des Strafrechts stehen wir Ihnen mit zivilrechtlicher Kompetenz zur Seite – insbesondere im Arbeits-, Erb- und Vertragsrecht.

Wir kämpfen für Ihre Rechte vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten – und, wenn nötig, auch vor dem Bundesgerichtshof.

Spezialisierung auf Beamte

Diskrete Vertretung

Straf- & Disziplinarrecht vereint

Schnelle Ersteinschätzung

Gefahr für Status und Versorgung

Beamtenstrafrecht – was steht auf dem Spiel?

Schon ein Anfangsverdacht kann für Beamte existenzbedrohend sein.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst tragen besondere Verantwortung – und stehen bei Verdacht auf strafrechtliches Fehlverhalten besonders im Fokus.

Strafverfahren gegen Beamte haben oft doppelte Wirkung: Neben der strafrechtlichen Verfolgung drohen auch disziplinarrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst oder dem Verlust von Versorgungsansprüchen im Ruhestand.

Selbst Geldstrafen oder Einstellungen gegen Auflagen (§153a StPO) können ausreichen, um ein Disziplinarverfahren auszulösen. Deshalb ist frühzeitiger anwaltlicher Beistand entscheidend.

Sichern Sie Ihre Stellung – bevor andere entscheiden.

Rechtliche Ersteinschätzung durch erfahrene Anwälte für Beamtenstrafrecht. Vertraulich. Schnell. Bundesweit.

T (+49) 02841 / 6040
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Jeder Fehler kann Konsequenzen haben

Typische Vorwürfe im Beamtenstrafrecht

Die Anforderungen an Beamte sind hoch – und die Fallhöhe enorm.

Bereits kleine Verfehlungen können straf- oder disziplinarrechtlich relevant werden. Wir vertreten regelmäßig Mandanten in Verfahren wegen:

  • Körperverletzung im Amt
  • Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
  • Untreue, Betrug oder Amtsmissbrauch
  • Falschbeurkundung im Amt
  • Pflichtverletzungen außerhalb des Dienstes (z. B. Alkohol, Social Media, private Konflikte)

Solche Vorwürfe führen häufig zu einer Kettenreaktion: Ermittlungsverfahren, Suspendierung, Disziplinarverfahren – und im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Dienst.

Spezialisiert statt generalisiert

Unsere Verteidigung für Beamte – individuell, diskret, effektiv

Bei Verfahren gegen Beamte zählt Erfahrung in genau diesem Bereich. Unsere Kanzlei ist auf das Beamtenstrafrecht spezialisiert und weiß, welche rechtlichen, taktischen und emotionalen Herausforderungen auf Sie zukommen.

  • Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen mit dienstrechtlicher Relevanz
  • Begleitung im Disziplinarverfahren – von der Anhörung bis zur Klage
  • Verhandlungen mit dem Dienstherrn zur Minderung disziplinarer Folgen
  • Anträge auf Einstellung (§153a StPO) mit Blick auf beamtenrechtliche Auswirkungen
  • Vertretung vor Disziplinarkammern und Verwaltungsgerichten

Sie profitieren von unserer Erfahrung aus zahlreichen Verfahren gegen Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte und Berufssoldaten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen im Beamtenstrafrecht

Bereits eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr – oder ab sechs Monaten bei bestimmten Delikten – kann zum Verlust des Beamtenstatus führen. Auch Geldstrafen können disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen.

In der Regel ja. Straf- und Disziplinarverfahren laufen oft parallel oder nacheinander. Selbst eine Einstellung des Strafverfahrens kann ein Disziplinarverfahren nicht automatisch verhindern.

Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben machen. Ihre Aussagen können nicht nur strafrechtlich, sondern auch disziplinarrechtlich gegen Sie verwendet werden.

Auch wenn das Verfahren ohne Urteil endet, gilt eine Einstellung gegen Auflagen oft als belastend im Disziplinarverfahren. Sie kann disziplinarische Konsequenzen haben, z. B. Verweise oder Gehaltskürzungen.

Wir reagieren innerhalb kurzer Zeit – in dringenden Fällen noch am selben Tag. Für Beamte mit laufenden Verfahren bieten wir eine sofortige Ersteinschätzung an.

Jetzt direkt Hilfe erhalten

Schnelle Hilfe im Beamtenstrafrecht

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine vertrauliche Ersteinschätzung. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag – diskret, kompetent und bundesweit für Sie im Einsatz.

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