Zum Akteneinsichtsrecht

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Entscheidung zum Thema Akteneinsicht im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren getroffen (Urt. v. 16.01.2023, Az. 1 VB 38/18). In dieser Entscheidung wird das vollumfängliche Akteneinsichtsrecht im Ordnungswidrigkeitenverfahren bekräftigt und demnach auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten uneingeschränkt gewährt.

Diese Entscheidung ist aus verschiedenen Gründen bemerkenswert. Zum einen bekräftigt das Verfassungsgericht damit eine Grundlage des Rechtsstaates: das Recht auf Akteneinsicht. Es ist unerlässlich für ein faires Verfahren und stellt sicher, dass der Bürger weiß, worum es geht und welche Beweismittel die Behörde gegen ihn hat. Zum anderen wird damit ein lange gehegtes Anliegen von Anwälten und Betroffenen in diesem Bereich erfüllt. Denn bislang war es in vielen Fällen schwierig, Akteneinsicht zu erhalten und somit eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Entscheidung in anderen Bundesländern übernommen wird. Denn bislang war die Praxis der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht einheitlich geregelt und unterschied sich von Land zu Land. Doch auch wenn es regional zu Abweichungen kommen sollte, ist diese Entscheidung ein wichtiger Schritt in Richtung einer einheitlichen Rechtsprechung und der Stärkung der Rechte von Bürgern und Betroffenen in diesem Bereich.

Es sei aber auch darauf hingewiesen, dass es trotz des Rechts auf Akteneinsicht immer noch sinnvoll ist, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen, insbesondere in Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wir als erfahrene Verteidiger kennen uns nicht nur mit den rechtlichen Gegebenheiten aus, sondern auch mit der Praxis der Behörden und können somit das bestmögliche Ergebnis für Sie als Betroffenen erzielen.

Steinhausen

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Ihr gutes (Schweige-)Recht

Ein Betroffener im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren oder ein Beschuldigter in einem Strafverfahren hat das Recht zu schweigen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare (Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten), der in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist. Das Schweigerecht gilt unabhängig davon, ob der Betroffene bzw. Beschuldigte tatsächlich schuldig ist oder nicht. Es ist wichtig zu betonen, dass das Recht zu schweigen nicht als grundsätzliches Schuldeingeständnis ausgelegt werden darf. Es ist lediglich eine Möglichkeit das eigene Recht auf Verteidigung zu gewährleisten. Es ist ein Grundprinzip des Strafrechts und soll verhindern, dass ein Beschuldigter sich selbst belastet. Diese Grundprinzipien gelten auch im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren.

Das Schweigerecht ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Beschuldigten zu schützen. Wer sich zur Sache äußert, gibt Informationen preis, die möglicherweise gegen ihn verwendet werden können. Wenn man unbedacht redet, kann man sich selbst belasten, ohne es zu merken. Deshalb ist es ratsam, vor einer Aussage mit einem Verteidiger Rücksprache zu halten. Ein alter und leider oftmals zutreffender Verteidigerspruch lautet: „Wer früh singt, sitzt lange!.

Das Schweigerecht ist auch deshalb wichtig, weil die Beweislast im Strafverfahren beim Staat liegt. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Wenn der Beschuldigte sich nicht äußert, muss die Staatsanwaltschaft die Beweise allein durch Zeugenaussagen oder Indizien erbringen. Wenn der Beschuldigte hingegen aussagt und sich selbst belastet, kann es für ihn schwieriger werden seine Unschuld zu verteidigen.

Das Schweigerecht gilt aber nicht unbegrenzt. Wenn ein Beschuldigter falsche Aussagen macht, kann er unter eng begrenzten Umständen wegen Falschaussage angeklagt werden. Auch wenn ein Beschuldigter Beweismittel vernichtet, kann ihm das zum Nachteil gereichen. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor einer Aussage mit einem Verteidiger abspricht.

In Anbetracht der möglichen Folgen einer Verurteilung wird unschwer deutlich, wie wichtig eine gute Strategie unter Beachtung Ihres möglichen Schweigerechts ist. Vor der Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen. Grundsätzlich gilt insoweit außerdem, dass keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte erfolgen sollte. Uns als Strafverteidigern steht ein umfassendes Einsichtsrecht in Ihre Ermittlungsakte zu. Wir können damit nicht nur helfen, das eigene Schweigerecht effektiv auszuüben, sondern auch das Risiko von unbedachten Äußerungen zu minimieren.

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Legalisierung und THC im Straßenverkehr

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht seit langem zur Debatte, aber eine wichtige Frage bleibt bestehen: Wie wird der Konsum von Cannabis und dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit geregelt werden? Ein wichtiger Aspekt hierbei sind die aktuellen Gesetze, die den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen regeln.

Nach geltendem Recht gilt eine Person, die Cannabis konsumiert hat und ein Kraftfahrzeug führt, als ungeeignet zum Fahren im Straßenverkehr. Die Gründe dafür liegen in den Werten von Abbauprodukten im Blut, die auf einen regelmäßigen Konsum von Cannabis hinweisen können. Diese Werte können auch dann noch vorhanden sein, wenn der Konsum mehrere Tage oder sogar Wochen zurückliegt.

Diese Problematik ist ein wichtiger Faktor, der bei der Diskussion über eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland berücksichtigt werden muss. Sowohl Befürworter als auch Gegner der Legalisierung müssen sich mit den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit auseinandersetzen.

Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. Gemäß § 24a Abs. 2 StVG ist es verboten, ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis zu führen. Eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte von Abbauprodukten im Blut kann als Indiz für eine solche Wirkung gelten.

Im Falle einer Verkehrskontrolle kann die Polizei den Verdacht auf eine Drogenbeeinflussung des Fahrers mittels eines Drogenschnelltests oder einer Blutuntersuchung überprüfen. Eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte führt zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und möglicherweise zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Volker Wissing, derzeitiger Verkehrsminister der Ampel, hat sich kürzlich zu dieser Problematik geäußert. Er spricht sich für die Beibehaltung der derzeitigen Handhabe aus. Wird ein derartiges Herangehen an die Problematik funktionieren? Wir meinen: Mit der kommenden Legalisierung auf Raten werden auch das Recht und die Regelungen betreffend des Straßenverkehrs reagieren müssen und zeitgemäßer werden. Wir setzen uns für eine Überarbeitung des aktuellen Gesetzesrahmens ein, um eine klare und verhältnismäßige Regelung für den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen zu schaffen.

Diese Forderungen sind jedoch nicht unumstritten. Viele Experten, darunter der Bundesminister, halten die derzeitigen Grenzwerte für angemessen und notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie argumentieren, dass eine Änderung der Gesetze zu einem höheren Risiko im Straßenverkehr führen könnte, da die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahrtüchtigkeit noch nicht vollständig erforscht sind.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um die Legalisierung von Cannabis und die Verkehrssicherheit entwickeln wird. Eine mögliche Lösung wäre eine Überarbeitung des Gesetzesrahmens, um eine angemessene Regelung für den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen zu schaffen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Verkehrssicherheit an erster Stelle stehen sollte. Daher sollten Regelungen, die den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und darauf abzielen, das Risiko von Verkehrsunfällen zu minimieren.

Zusätzlich zur rechtlichen Ebene spielt auch die Aufklärung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahrtüchtigkeit informiert wird, um das Bewusstsein und die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken.

Insgesamt ist die Debatte um die Legalisierung von Cannabis und die Verkehrssicherheit eine komplexe Angelegenheit, die viele Aspekte berücksichtigen muss. Eine klare und angemessene Regelung sollte gefunden werden, die sowohl die Bedürfnisse der Cannabisnutzer als auch die Verkehrssicherheit berücksichtigt. Nur so kann ein harmonisches Zusammenleben im Straßenverkehr gewährleistet werden.

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